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   LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 285/11   

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https://dejure.org/2011,20866
LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 285/11 (https://dejure.org/2011,20866)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2011 - 8 Sa 285/11 (https://dejure.org/2011,20866)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 285/11 (https://dejure.org/2011,20866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kündigung/wichtiger Grund/verhaltensbedingte Gründe/personenbedingte Gründe/Krankheit/Anfallsleiden/Wiederholungsgefahr/Sicherheitsbedenken

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626
    Kündigung/wichtiger Grund/verhaltensbedingte Gründe/personenbedingte Gründe/Krankheit/Anfallsleiden/Wiederholungsgefahr/Sicherheitsbedenken

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Wichtiger Grund - Verhaltensbedingte Gründe - Personenbedingte Gründe - Krankheit - Anfallsleiden - Wiederholungsgefahr - Sicherheitsbedenken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachbeschädigungen durch einen an einem psychischen Anfallsleiden erkrankten Arbeitnehmer sind kein verhaltensbezogener Kündigungsgrund; Außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers bei Sachzerstörung im Zuge eines akuten Krankheitsschubes nach ...

  • rabüro.de

    Zur Kündigung gegenüber psychisch krankem Arbeitnehmer nach Ausraster infolge Nichteinnahme von Medikamenten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers bei Sachzerstörung im Zuge eines akuten Krankheitsschubes nach eigenmächtigem Absetzen verordneter Medikamente

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 19.09.2005 - 8 Sa 2213/03

    Kündigung, personenbedingte Kündigung, Krankheit, mangelnde gesundheitliche

    Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 285/11
    Erfordert die auszuübende Tätigkeit unbedingt das Vorhandensein einer stabilen Psyche ohne die krankheitsbedingte Gefahr von Ausfallerscheinungen, so führt nicht erst die mehr oder minder geringe Wahrscheinlichkeit einer psychischen "Entgleisung", sondern die diesbezügliche krankheitsbedingte Disposition des Arbeitnehmers zu einem nicht behebbaren Eignungsmangel (LAG Hamm, 19.09.2005, 8 Sa 2213/03 (JURIS) - psychische Erkrankung mit Suizidneigung eines Main-Operators in Chemiefabrik).
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