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LG München II, 06.03.1978 - 8 T 272/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11
Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit
Dass sie ihm das Zeugnis gleichwohl nicht übersandt hat, war nicht als "nachträgliche Klageveranlassung" zu werten (dazu LG München II, Beschluss vom 06.03.1978 - 8 T 272/78 - AnwBl. 1978, 181), weil die Erteilung eines Arbeitszeugnisses gemäß § 269 Abs. 1 und 2 BGB grundsätzlich Gegenstand einer Holschuld ist (dazu BAG, Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93 - BAGE 79, 258 = AP BGB § 630 Nr. 21 zu 1 a der Gründe).