Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2885
LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99 (https://dejure.org/1999,2885)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 24.08.1999 - 8 Ta 114/99 (https://dejure.org/1999,2885)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 24. August 1999 - 8 Ta 114/99 (https://dejure.org/1999,2885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu einem als Insolvenzverwalter eingesetzten Rechtsanwalt vor den Arbeitsgerichten; Erforderlichkeit der Beiordnung; Insolvenzrechtliche Einordnung einer Vergütungsforderung ; Einwand der Masseunzulänglichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 121

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltsbeiordnung für einen als Insolvenzverwalter eingesetzten RA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe: Anspruch des Insolvenzverwaltung auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 231
  • NZA 2000, 904 (Ls.)
  • NZA 2000, 904 Ls
  • NZI 2000, 615
  • NZI 2001, 75
  • NZA-RR 2000, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
    Da ein solcher Ausfall schon nach dem von Art. 12 Abs. 1 GG vorgegebenen Grundsatz, dass nämlich dem Freiberufler, der seine Arbeitskraft zur Erledigung einer solchen Aufgabe einsetzt, für die Tätigkeiten, die seine speziellen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern, auch eine angemessene Vergütung zustehen muss (vgl. BVerfGE 88, 145, 159; BGHZ 116, 233, 238), nicht angängig ist, greift in diesen Fällen die Selbstbeiordnung oder die Beiordnung eines anderen Anwalts nach § 121 ZPO ein.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit gehandelt hat (BGH, Urteil vom 17.09.1998, VIIII ZR 237/97, MDR 98, 1435, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; ähnlich Gerold-Schmidt-von Eicken-Madert, BRAGO, 13. Aufl., § 1 Ziff. 26, Seite 89; Göttlich-Mümmler-Braun-Rehberg, BRAGO, 19. Aufl., Stichwort Konkursverwalter, Seite 824).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass eine Partei kraft Amtes wie der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe keine Sonderbehandlung erfährt, sondern dass für sie auch die allgemeinen in diesem Bereich gesetzlich festgelegten und von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1998, XI ZR 4/98, Rechtspfleger 98, 301 = NJW 98, 1868).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
    Da ein solcher Ausfall schon nach dem von Art. 12 Abs. 1 GG vorgegebenen Grundsatz, dass nämlich dem Freiberufler, der seine Arbeitskraft zur Erledigung einer solchen Aufgabe einsetzt, für die Tätigkeiten, die seine speziellen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern, auch eine angemessene Vergütung zustehen muss (vgl. BVerfGE 88, 145, 159; BGHZ 116, 233, 238), nicht angängig ist, greift in diesen Fällen die Selbstbeiordnung oder die Beiordnung eines anderen Anwalts nach § 121 ZPO ein.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02

    Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Anwaltszwang

    Nur in dem hier nicht in Rede stehenden Anwendungsbereich des § 121 Abs. 2 ZPO kann sich überhaupt die Frage stellen, ob von der Beiordnung eines Anwalts abgesehen werden kann, weil die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter ein bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt ist (vgl. KG FamRZ 1994, 1397, 1398; Thüringer LAG MDR 2000, 231 f).
  • LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Zahlungsklage für abgerechnetes

    Denn eine solche Vorgehensweise würde der vom Gesetzgeber für die Beiordnung aufgestellten Voraussetzung der Erforderlichkeit nicht hinreichend Rechnung tragen (LAG Thüringen, Beschluss vom 24. August 1999 - 8 Ta 114/99 -, Rn. 13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht