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   LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21   

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https://dejure.org/2022,33543
LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21 (https://dejure.org/2022,33543)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21 (https://dejure.org/2022,33543)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 (https://dejure.org/2022,33543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Schulungskosten Mitglieder Personalvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Schulungskosten; Mitglieder; Personalvertretung

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Kein Vorrang eines Webinars vor einem Präsenzseminar für Schulungen von Betriebsratsmitgliedern; Ermessensentscheidung des Betriebsrats zu Schulungsveranstaltungen für ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeberin darf PV Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberin darf PV Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Personalvertretung muss nicht zum Webinar

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Betriebsrat für Schulungen nicht auf kostengünstige Webinare verweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1142
  • NZA-RR 2023, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).

    Geht man davon aus, dass Herr T. dem zusätzlichen (abendlichen) Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Seminarteilnehmern außerhalb des eigentlichen Seminarprogramms beiwohnen durfte und sollte (vgl. BAG, Beschluss vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 24), er aber andererseits morgens trotz des gerichtsbekannten hohen Verkehrsaufkommens in der Region Düsseldorf/Köln pünktlich wieder in Bad Honnef zu erscheinen hatte, hätte sich ein tägliches Pendeln auf ein reines Zubringen zu und Abholen von häuslichen Schlafphasen beschränkt, die nicht einmal besonders lang ausfielen.

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats, die an einer Schulung teilnehmen, können zwar aus abgeleitetem Recht beteiligungsbefugt sein, aber nur so lange, als sie Inhaber eines Freistellungs- oder Auslagenerstattungsanspruchs sind (BAG, Beschlüsse vom 17.11.2021 - 7 ABR 27/20, NZA 2022, 564, Rdz. 13; vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90, NZA 1993, 189, Rdz. 18).

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2021 - 10 BV 126/21
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    1.Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2021 - Az.: 10 BV 126/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2021 - Az.: 10 BV 126/21 - teilweise abzuändern und den Antrag zurückzuweisen, als die Beteiligte zu 2. verpflichtet worden ist, die Personalvertretung wegen der entstandenen Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 1.108,62 EUR zzgl.

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
    Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats, die an einer Schulung teilnehmen, können zwar aus abgeleitetem Recht beteiligungsbefugt sein, aber nur so lange, als sie Inhaber eines Freistellungs- oder Auslagenerstattungsanspruchs sind (BAG, Beschlüsse vom 17.11.2021 - 7 ABR 27/20, NZA 2022, 564, Rdz. 13; vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90, NZA 1993, 189, Rdz. 18).
  • BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23

    Betriebsrat - Schulungsanspruch - Schulungsformat

    beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 - wird zurückgewiesen.
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