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OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhalt; Auskunftspflicht; Geschiedene Eltern; Unterhaltspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1605 Abs. 1 § 1612 Abs. 2 S. 1
Unterhaltspflicht des Sohnes - Auskunftspflicht geschiedener Eltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Plön - 5 F 559/99
- OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 5/87
Anspruch - Eltern - Auskunft - Einkünfte - Haftungsanteil
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00
Diese Auskunftspflicht ergibt sich unmittelbar aus § 242 BGB als Folge der Rechtsbeziehungen der Eltern zueinander wegen ihrer gleichrangigen Unterhaltshaftung gegenüber volljährigen Kindern (BGH FamRZ 88, 268, 269). - OLG Köln, 09.12.1986 - 14 UF 233/86
Auskunftspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; Zurückbehaltungsrecht; …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00
Denn ein Zurückbehaltungsrecht kann sie gegenüber dem Auskunftsanspruch des Klägers nicht geltend machen (OLG Köln, FamRZ 87, 714). - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00
Eine Auskunftspflicht besteht nur dann nicht, wenn sie den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (BGH FamRZ 85, 791).
- OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08
Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und …
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