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   BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96   

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BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96 (https://dejure.org/1998,6125)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1998 - 8 AZR 418/96 (https://dejure.org/1998,6125)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 (https://dejure.org/1998,6125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit - Übernahme der Hauptbelegschaft - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Rücknahme einer Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 483
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (- Rs C-13/95 - DB 1997, 628 [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]) bestätigt.
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Der Senat hat die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei der Neuvergabe von Bewachungsaufträgen im einzelnen im Urteil vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.; ebenso Beschluß vom 22. Januar 1998 - 8 ABR 83/96 -, n.v.) dargestellt.
  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags?

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • BAG, 21.11.1996 - 8 AZR 265/95

    Betriebsübergang: Begriff des Betriebsteils - Widerspruch des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Entscheidend ist, ob die Beklagte davon ausgehen mußte, der Kläger wolle bei ihr nicht zu den bisherigen Bedingungen weiterarbeiten (vgl. nur Senatsurteil vom 21. November 1996 - 8 AZR 265/95 - nicht veröffentlicht, zu I der Gründe).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 ABR 83/96
    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Der Senat hat die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei der Neuvergabe von Bewachungsaufträgen im einzelnen im Urteil vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.; ebenso Beschluß vom 22. Januar 1998 - 8 ABR 83/96 -, n.v.) dargestellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 16 Sa 134/95

    Begriff des rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs; Gemeinschaftsrechtskonforme

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 1996 - 16 Sa 134/95 - aufgehoben.
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen der Senat auch die Weiterbeschäftigung von 60 % (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37) oder zwei Drittel (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - zu I 2 b der Gründe) der zuvor beim alten Arbeitgeber beschäftigten Reinigungskräfte oder von 61, 11 % (vgl. BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - zu II 3 b der Gründe, NZA 1999, 483) bzw. 57 % (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 55, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) der beschäftigten einfachen Wachleute nicht hat genügen lassen, um eine Identitätswahrung anzunehmen.
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Bei der Neuvergabe eines Bewachungsauftrages wurde die Schwelle zur Identitätswahrung bei einem Anteil von etwa 61 % (22 von 36) weiterbeschäftigten einfachen Wachleuten als nicht überschritten betrachtet (vgl. BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483) .
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen der Senat auch die Weiterbeschäftigung von 60 % (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37) oder zwei Drittel (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - zu I 2 b der Gründe) der zuvor beim früheren Arbeitgeber beschäftigten Reinigungskräfte oder von 61, 11 % (vgl. BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - zu II 3 b der Gründe, NZA 1999, 483) bzw. 57 % (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 55, AP BGB § 613a Nr. 423 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) der beschäftigten einfachen Wachleute nicht hat genügen lassen, um eine Identitätswahrung anzunehmen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme

    Infolgedessen schied bei der Neuvergabe eines Bewachungsvertrags ein Betriebsübergang zwangsläufig aus (BAG 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613a Nr. 76; BAG 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - Juris; BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 611a Nr. 174; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 243/11

    Betriebsübergang

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen der Senat auch die Weiterbeschäftigung von 60 % (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37) oder zwei Drittel (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - zu I 2 b der Gründe) der zuvor beim alten Arbeitgeber beschäftigten Reinigungskräfte oder von 61, 11 % (vgl. BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - zu II 3 b der Gründe, NZA 1999, 483) bzw. 57 % (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 55, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) der beschäftigten einfachen Wachleute nicht hat genügen lassen, um eine Identitätswahrung anzunehmen.
  • LAG Berlin, 11.10.2002 - 6 Sa 961/02

    Betriebsteilübergang; prozessuale Verwirkung

    Bedeutsam ist auch, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis des Betriebsübergangs längere Zeit beim bisherigen Arbeitgeber weiter gearbeitet hat, ohne den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber geltend zu machen (BAG, Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483 zu II 5 der Gründe).
  • LAG Berlin, 25.01.2000 - 3 Sa 2303/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Anderenfalls wäre es in der Tat zwingend erforderlich gewesen, sich mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Prozessverwirkung bei dieser Fallgestaltung auseinanderzusetzen, was nicht geschehen ist, obwohl der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Falle eines fortsetzungsbereiten Arbeitgebers in seinem Urteil vom 14.05.98 -- 8 AZR 418/96 -- bei einem vor dem Ausspruch der Kündigung seitens des bisherigen Arbeitgebers erfolgten Übergang des Arbeitsverhältnisses den daraus folgenden "Beschäftigungsanspruch" des Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber den Grundsätzen der Verwirkung unterstellt hat (vgl. NZA 99, 483, 486).

    Gerade in den Fällen, in denen die Betriebsübernahme durch die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft gekennzeichnet ist, liegt darin die getroffene, unternehmerische Disposition des Arbeitgebers, woraus sich ein schützenswertes Interesse des Übernehmers daran ergibt, vom Arbeitnehmer alsbald zu erfahren, ob er sich für die Geltendmachung der Fortbeschäftigung bei ihm entscheidet oder nicht (vgl. dazu BAG NZA 99, 483, 486).

  • LAG Berlin, 27.06.2000 - 3 Sa 845/00

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Anderenfalls wäre es in der Tat zwingend erforderlich gewesen, sich mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Prozessverwirkung bei dieser Fallgestaltung auseinanderzusetzen, was nicht geschehen ist, obwohl der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Falle eines fortsetzungsbereiten Arbeitgebers in seinem Urteil vom 14.05.98 -- 8 AZR 418/96 -- bei einem vor dem Ausspruch der Kündigung seitens des bisherigen Arbeitgebers erfolgten Übergang des Arbeitsverhältnisses den daraus folgenden "Beschäftigungsanspruch" des Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber den Grundsätzen der Verwirkung unterstellt hat (vgl. NZA 99, 483, 486).

    Gerade in den Fällen, in denen die Betriebsübernahme durch die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft gekennzeichnet ist, liegt darin die getroffene, unternehmerische Disposition des Arbeitgebers, woraus sich ein schützenswertes Interesse des Übernehmers daran ergibt, vom Arbeitnehmer alsbald zu erfahren, ob er sich für die Geltendmachung der Fortbeschäftigung bei ihm entscheidet oder nicht (vgl. dazu BAG NZA 99, 483, 486).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 244/11

    Betriebsübergang

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen der Senat auch die Weiterbeschäftigung von 60 % (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 37) oder zwei Drittel (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - zu I 2 b der Gründe) der zuvor beim alten Arbeitgeber beschäftigten Reinigungskräfte oder von 61, 11 % (vgl. BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - zu II 3 b der Gründe, NZA 1999, 483) bzw. 57 % (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 55, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) der beschäftigten einfachen Wachleute nicht hat genügen lassen, um eine Identitätswahrung anzunehmen.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2012 - 4 Sa 82/11

    Betriebsübergang - Bewachungsgewerbe - Neuvergabe eines Bewachungsauftrages

    (aa) Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht von der früheren Rechtsprechung (BAG 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613 a Nr. 76; BAG 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - Juris; BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - Juris; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483) abgerückt, wonach die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung eine unverzichtbare Voraussetzung für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit sei.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 87/11

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe durch Auftragsneuvergabe -

  • LAG Köln, 21.01.2005 - 4 Sa 1036/04

    Betriebsübergang

  • LAG Köln, 12.08.2004 - 6 TaBV 42/04

    Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Köln, 28.04.2006 - 4 Sa 1291/04

    Betriebsübergang bei einem Schrottverwertungsbetrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2012 - 2 Sa 118/11

    Begriff des Betriebsübergangs bei Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von

  • ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06

    Übergang eines betriebsmittelarmen Betriebsteils

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 26/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 106/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Hessen, 21.11.2000 - 9 Sa 820/00

    Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug; Passivlegitimation im

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 111/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

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