Rechtsprechung
BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf Grund einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von versicherungsmäßig nicht abgedeckten Unfallschäden - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers - Einsatz von PKW im Betätigungsbereich des Arbeitgebers - Umfang des Schadensersatzes ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Dienstreise: Nutzungsausfallentschädigung bei Unfall mit Privat-Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Auch der Nutzungsausfall gehört zum Schadensersatz bei der dienstlich veranlassten Beschädigung eines Arbeitnehmer-Fahrzeugs
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Verkehrsunfall, Unfallschäden, Dienstreise, dienstliche Nutzung eines dem AN gehörenden Pkw, Ersatzpflicht des AG, Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249 ff.
Nutzungsausfallschaden des Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 04.08.1993 - 4 Ca 318/93
- LAG Brandenburg, 29.03.1994 - 1 Sa 862/93
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94
Papierfundstellen
- NJW 1996, 476
- NZA 1996, 32
- NZV 1996, 144
- BB 1995, 2429
- DB 1995, 2481
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …
Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94
Die Betriebsvereinbarung setzt die seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers) in ständiger Rechtsprechung angenommenen Grundsätze einer Gefährdungshaftung des Arbeitgebers um. - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (seit BGH Urteil vom 30. September 1963 - III ZR 137/62 - BGHZ 40, 345, 354 f.) angenommen, daß zum Schaden, der durch einen Unfall am Pkw entsteht, auch der Nutzungsausfall gehört. - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94
Wer Ersatz für die Beschädigung am Fahrzeug zu leisten hat, muß auch den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, daß das Fahrzeug bis zur Instandsetzung der Benutzung entzogen ist (BGH Urteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70 - AP Nr. 14 zu § 249 BGB).
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens
Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (…vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 88/16
Haftung für Eigenschäden - Aufwendungsersatz
Die Ersatzpflicht des Arbeitgebers umfasst regelmäßig auch den Nutzungsausfallschaden, es sei denn, die Ersatzfähigkeit ist in einer Vereinbarung (z. B. einer Betriebsvereinbarung) ausdrücklich ausgenommen (BAG 07.09.1995 NZA 1996, 32).