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   BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08   

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https://dejure.org/2009,15654
BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge hinsichtlich des Hinausgehens des Gerichts über den Klageantrag; Rückübertragungsanspruch von Grundstücken i. S.d. Vermögensgesetzes (VermG) und Bestehen einer Singularrestitution

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04

    Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung;

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08
    Der Anwendungsbereich dieser Norm ist nur erfüllt, wenn entweder ein Unternehmen als solches geschädigt oder eine Beteiligung an ihm entzogen worden ist (vgl. Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 7 B 9.04 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Das Gericht darf nicht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzen, was sie - nach Meinung des Gerichts - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1 und vom 9. Januar 2009 - 8 B 95.08 - LKV 2009, 132).
  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Das Bundesverwaltungsgericht hob durch Beschluss vom 9. Januar 2009 (8 B 95.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, soweit der Klage hinsichtlich des Verpflichtungsantrags stattgegeben worden war und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück, weil es verfahrensfehlerhaft über den auf Singularrestitution gerichteten Verpflichtungsantrag der Klägerin unter Verletzung von § 88 VwGO hinausgegangen war.

    Das Bundesverwaltungsgericht hob aus denselben Gründen wie im Verfahren 8 B 95.08 durch Beschluss vom 9. Januar 2009 (8 B 96.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück.

    Das Bundesverwaltungsgericht hob aus denselben Gründen wie im Verfahren 8 B 95.08 durch Beschluss vom 27. Januar 2009 (8 B 97.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück.

    Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht 8 B 95.08 ist für sich betrachtet weder unangemessen lang gewesen noch so zügig durchgeführt worden, dass die Überlänge des erstinstanzlichen Verfahrens im Fall einer Gesamtbetrachtung der Verfahrensdauer in allen Rechtsstufen kompensiert werden könnte.

  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Dazu war es wegen der ausdrücklichen und eindeutigen Beschränkung des anwaltlichen Klageantrags auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erklärungen des DIHK auch nicht verpflichtet (zum Kriterium ausdrücklicher und eindeutiger Antragsbeschränkung vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - BVerwGE 152, 26 Rn. 29 ff.; Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 und vom 9. Januar 2009 - 8 B 95.08 - LKV 2009, 132).
  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - A 13 K 6311/19

    Rückführung anerkannter Schutzberechtigter nach Bulgarien; Corona-Krise

    Aufgrund der von den anwaltlich vertretenen Klägern im Hauptantrag ausdrücklich beantragten Teilaufhebung war das Gericht wegen § 88 VwGO daran gehindert, über die aus dem Tenor ersichtliche Aufhebung hinauszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.01.2009 - 8 B 95.08 -, juris, Rn. 2).
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