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   LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18   

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https://dejure.org/2018,24797
LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18 (https://dejure.org/2018,24797)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.06.2018 - 8 Qs 38/18 (https://dejure.org/2018,24797)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 8 Qs 38/18 (https://dejure.org/2018,24797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • strafrechtsiegen.de

    Sicherstellung des Führerscheins bei Trunkenheitsfahrt

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Entschädigung für vorläufige Entziehung bei später Behauptung von Nachtrunk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Entschädigung bei zu später Nachtrunkbehauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 4 Ws 118/77
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18
    Ein verständiger Mensch in der Situation des ehemals Beschuldigten hätte den Polizeibeamten, die bei ihm in direktem zeitlichem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Tat erschienen waren, ohne schuldhaftes Zögern auch mitteilen können, dass umfangreicher Nachtrunk gehalten wurde (Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 69, Rn. 208; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.1977, Az.: 4 Ws 118/77, NJW 1978, S. 1017; zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 2 StrEG bei nicht sachgerechten Mitwirkung des Beschuldigten an einem Alkoholtest (bejahend): LG Passau, Beschluss vom 17.12.1985, Az.: 1 Qs 197/85, JurBüro 1986, S. 1218).
  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18
    Dabei kann dahinstehen, ob das Amtsgericht auch nach erstinstanzlichem Verfahrensabschluss und nach Einlegung der Berufung und daher entgegen seiner Annahme der "Rechtskraft", zu einer Entscheidung über die Entschädigung des ehemals Beschuldigten unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 2 StrEG zuständig war (sich für eine weite Auslegung von § 8 Abs. 1 StrEG aussprechend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3. 1999, Az.: 1 Ws 120-99, NJW 1999, 2830; ablehnend: OLG München, Beschluss vom 03.12.1996, Az.: 2 Ws 536/96 K, zitiert nach juris), da die Entschädigung des ehemals Beschuldigten zumindest wegen dessen grob fahrlässiger (Mit-)Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme ausgeschlossen ist.
  • LG Passau, 17.12.1985 - 1 Qs 197/85
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18
    Ein verständiger Mensch in der Situation des ehemals Beschuldigten hätte den Polizeibeamten, die bei ihm in direktem zeitlichem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Tat erschienen waren, ohne schuldhaftes Zögern auch mitteilen können, dass umfangreicher Nachtrunk gehalten wurde (Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 69, Rn. 208; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.1977, Az.: 4 Ws 118/77, NJW 1978, S. 1017; zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 2 StrEG bei nicht sachgerechten Mitwirkung des Beschuldigten an einem Alkoholtest (bejahend): LG Passau, Beschluss vom 17.12.1985, Az.: 1 Qs 197/85, JurBüro 1986, S. 1218).
  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18
    Der ehemals Beschuldigte hat vorliegend grob fahrlässig im Sinne des § 5 Abs. 2 StrEG gehandelt, da er in ungewöhnlichem Maße die Sorgfaltspflicht außer Acht ließ, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vergleiche zum Begriff der "groben Fahrlässigkeit" BGH, Beschluss vom 17.07.1974, Az.: 2 StR 92/74, BeckRS 1974, 00116).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18
    Dabei kann dahinstehen, ob das Amtsgericht auch nach erstinstanzlichem Verfahrensabschluss und nach Einlegung der Berufung und daher entgegen seiner Annahme der "Rechtskraft", zu einer Entscheidung über die Entschädigung des ehemals Beschuldigten unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 2 StrEG zuständig war (sich für eine weite Auslegung von § 8 Abs. 1 StrEG aussprechend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3. 1999, Az.: 1 Ws 120-99, NJW 1999, 2830; ablehnend: OLG München, Beschluss vom 03.12.1996, Az.: 2 Ws 536/96 K, zitiert nach juris), da die Entschädigung des ehemals Beschuldigten zumindest wegen dessen grob fahrlässiger (Mit-)Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme ausgeschlossen ist.
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