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   OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95 - 32   

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OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95 - 32 (https://dejure.org/1997,15075)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.04.1997 - 8 U 190/95 - 32 (https://dejure.org/1997,15075)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. April 1997 - 8 U 190/95 - 32 (https://dejure.org/1997,15075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms sowie Demenz

  • RA Kotz

    Anscheinsbeweis testierunfähigkeit / Beweislast Testierfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Diese theoretische Möglichkeit eines lichten Intervalls ist einerseits derart eingeschränkt, daß - wie noch darzulegen sein wird - im vorliegenden Fall von einer ernsthaften Möglichkeit nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/267 m. w. N.), begründet andererseits allerdings letzte Zweifel, die es verhindern, daß die Testierunfähigkeit des Erblassers für den 25.3.1991 zur vollen Gewißheit (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 396) des Senats nachgewiesen ist, selbst wenn berücksichtigt wird, daß immer nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit zu verlangen ist.

    Insoweit ist anerkannt, daß für die Testierunfähigkeit auch im Zeitpunkt der Testamentserrichtung der erste Anschein spricht, wenn das Gericht davon überzeugt sein darf, daß der Erblasser jedenfalls um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nachher testierunfähig war und somit nur die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustandes des Erblassers in der Art eines lichten Intervalls in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280/281; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; BayObLG …

    Entgegen der Ansicht der Widerkläger haben diese diesen prima-facie-Beweis nicht zu erschüttern vermocht, was zu ihren Lasten geht, da unabhängig von der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit, die grundsätzlich denjenigen trifft, der das Testament angreift (vgl. BayObLGZ 1979, 256/261 m. w. N.), die zur Erschütterung des ersten Anscheins führenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, wer - wie sie - Rechte aus dem dem ersten Anschein nach unwirksamen Testament herleitet (vgl. Palandt-Edenhofer, 56. Aufl., Rn. 15 zu § 2229 BGB m. RsprNw).

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

    Damit ist die theoretische Möglichkeit eines lichten Intervalls vorliegend aber derart eingeschränkt, daß von einer ernsthaften Möglichkeit nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/267 m. w. N.).

  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Insoweit ist anerkannt, daß für die Testierunfähigkeit auch im Zeitpunkt der Testamentserrichtung der erste Anschein spricht, wenn das Gericht davon überzeugt sein darf, daß der Erblasser jedenfalls um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nachher testierunfähig war und somit nur die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustandes des Erblassers in der Art eines lichten Intervalls in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280/281; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; BayObLG …

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    1a Z 40/89">FamRZ 1990, 801/802; FamRZ 1994, 1137).

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Denn eine solche ist nur ausnahmsweise geboten (vgl. BayObLGZ 1974, 137/142; 1971, 147).
  • KG, 19.01.1967 - 1 W 3113/66
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Widersprechende Gutachten allein nötigen nicht zur Einholung eines Obergutachtens (vgl. KG OLGZ 1967, 87), schon gar nicht, wenn es sich nicht insgesamt um Gerichtsgutachten handelt.
  • BayObLG, 26.03.1974 - BReg. 1 Z 12/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Denn eine solche ist nur ausnahmsweise geboten (vgl. BayObLGZ 1974, 137/142; 1971, 147).
  • BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87

    Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1988, 3011, auf die die Widerbeklagten in diesem Zusammenhang hingewiesen haben, hält der Senat hingegen hier nicht für einschlägig, da es dort nicht um die - bloße - Erschütterung eines Anscheinsbeweises ging.
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    In diesem Zusammenhang kann nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, daß Testierfähigkeit nicht nur voraussetzt, daß der Testierende eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und seines Inhalts hat, sondern auch, daß er sich über die Tragweite seiner letztwilligen Anordnungen, über ihre Auswirkungen auf die Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter handeln kann (vgl. BGH MDR 1958, 316 f; …
  • OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Die gutachterliche Feststellung des Sachverständigen Prof. Dr. ... wird ferner auch nicht durch die Privatgutachten des Prof. Dr. ... entkräftet, die als - sachkundiger - Parteivortrag zu behandeln sind, der in die richterliche Überprüfung des Gerichtsgutachtens einzubeziehen ist (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1534).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 11 W 72/81
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