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   OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10   

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https://dejure.org/2011,70090
OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10 (https://dejure.org/2011,70090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 8 U 196/10 (https://dejure.org/2011,70090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 8 U 196/10 (https://dejure.org/2011,70090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kraftfahrzeugmietvertrag - Klausel über Wegfall der Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 3229, Tz. 18 ff; NJW-RR 2010, 480, Tz. 12) benachteiligt die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen normierte Pflicht, im Schadensfall die Polizei hinzu zu ziehen, den Mieter eines Fahrzeugs nicht unangemessen im Sinne des § 307 BGB.

    Die Abwägung der Interessen beider Parteien eines Mietvertrags führt zu dem Ergebnis, dass der Mieter durch die Pflicht zur Hinzuziehung der Polizei nicht unangemessen beeinträchtigt wird (BGH NJW 2009, 3229, Tz. 21 ff.).

  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10
    Der Mieter eines Fahrzeugs, der mit dem Vermieter gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbart, darf wie ein Versicherungsnehmer darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Fahrzeugs und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 2009, 1123, 1124; m. w. N.).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 3229, Tz. 18 ff; NJW-RR 2010, 480, Tz. 12) benachteiligt die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen normierte Pflicht, im Schadensfall die Polizei hinzu zu ziehen, den Mieter eines Fahrzeugs nicht unangemessen im Sinne des § 307 BGB.
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 331 S 57/09

    Kraftfahrzeugmiete: Polizeiklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10
    In rechtlicher Hinsicht verweist der Beklagte auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2010 (331 S 57/09, ZMR 2010, 606).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10
    Eine geltungserhaltende Reduktion mit der Maßgabe, dass im Fall einer Obliegenheitsverletzung die noch dem bisherigen Versicherungsvertragsrecht verhafteten Rechtsfolgen der Klausel zu Ziffer 2. g. der Mietbedingungen durch die Rechtsfolgen des § 28 Abs. 2, 3 VVG 2008 substituiert werden, ist unzulässig (vgl. LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 27. Januar 2010 - 8 O 10700/08, r+s 2010, 145, Tz. 41 ff.; von Fürstenwerth r+s 2009, 221, 223 f.).
  • LG Münster, 11.07.2013 - 115 O 303/12

    Anspruch auf Leistungen aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag für

    Der Kläger beantragt, 1) festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für den Versicherungsfall vom 11.01.2010 (Klageverfahren: Erster Instanz, LG Münster, Aktenzeichen: 10 O 1/10, zweiter Instanz: OLG Hamm, I-8 U 196/10 und dritter Instanz, BGH, Az.: II ZR 85/13; Schadennummer der Beklagten: S - 3461000840-7 1) aufgrund des zwischen den Parteien unter dem Versicherungsschein Nummer: 26947066-7 abgeschlossenen Versicherungsvertrages für das gerichtliche Verfahren erster, zweiter und dritter Instanz zu gewähren, soweit die zu erstattenden Kosten nicht Gegenstand der Klageanträge zu 2) bis 4) sind.
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