Rechtsprechung
| BSG, 27.02.1981 - 8/8a RU 108/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ende des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsberatung - Arbeitloser - Unfallentschädigung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 20.03.1979 - S 18 U 147/78
- BSG, 27.02.1981 - 8/8a RU 108/79
Papierfundstellen
- BSGE 51, 213
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71
Kein Unfallversicherungsschutz des Beziehers einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf …
Auszug aus BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79
Als eigenwirtschaftlich wird demgegenüber der Weg zum Arbeitsamt zwecks Abgabe der Arbeitslosmeldung erachtet (vgl hierzu BSGE 25, 21h, 215 sowie BSGE 36, 39, #1 mit dem Hinweis.In BSGE 36, 39 hat der 2. Senat zwar die Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 1h RVG verneint, ohne den Unfallversicherungsschutz nach 5 539 Abs. 2 RVO zu erörtern; es hat sich dort allerdings um den von & 539 Abs. 1 Nm & und 14 nvo nicht ausdrücklich erfaßten Unfall bei dem vom Rentenversicherungsträger über das Arbeitsamt veranlaßten Besuch des Arbeitsamts zu einer Arbeitsberatung wegen eines bereits in Aussicht genommenen Arbeitsplatzes gehandelt, der im übrigen alsbald nach der zitierten Entscheidung durch 5 21 Nr. 37 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl I s 1881) in Gestalt des 5 539 Nr. 17c nvo dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt werden ist.
- BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62
Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung
Auszug aus BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79
Die Vorinstanzen haben ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) könne die als Grundlage des Unfallversicherungsschutzes nach 5 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO erforderliche Meldepflicht nicht für einen Zeitraum angenommen werden, in dem weder Arbeitslosigkeit vorliege noch Anspruch auf Alg erhoben werde (BSGE 25, 214).In BSGE 25, 214 bestand wegen der bejahten Meldepflicht kein Anlaß, auf 5 539 Abs. 2 BVG einzugehen.
- BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben …
Auszug aus BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79
Kann aber im Falle des 5 539 Abs. 1 Nr. 1 BVG beim Fehlen eines Arbeits-" Dienst- oder Lehrverhältnisses sowie eines durch persönliche Abhängigkeit gekennzeichneten Beschäftigungsverhältnisses (vgl hierzu BSGE 34, 2AO, 242; 35, 140, 142) beim - also.
- BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt
Zweck des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO ist, der nach dem AFG meldepflichtigen Person bei Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der darüber hinaus von den Dienststellen der Arbeitsvermittlung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise zu gewähren, wie ihn ein Arbeitnehmer bei seiner versicherten Tätigkeit hat (s BSGE 51, 213, 216).Eigenwirtschaftlich ist demgegenüber der Weg zum Arbeitsamt zur Abgabe der Arbeitslosmeldung (BSGE 36, 39, 40; 51, 213, 216;… KassKomm-Ricke, aaO § 539 RVO RdNr 16).
Erst von der Arbeitslosmeldung und der Leistungsbeantragung an steht der Zweck einer geordneten Arbeitsvermittlung, an den der Gesetzgeber den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung geknüpft hat, im Vordergrund (BSGE 51, 213, 216;… Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 539 RdNr 9).
Diese Vorschrift enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Gründe und des Zwecks der Aufforderung und umfaßt auch Aufforderungen zur Arbeitsberatung nach § 15 AFG (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 78), zur Rückmeldung nach Abschluß einer Bildungsmaßnahme (…s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 76) oder zu anderen für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakten, ua solchen, die der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen nach § 60 SGB I oder zur mündlichen Erörterung seines Antrags (§ 61 SGB I) dienen.
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 1/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 …
Denn die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst a SGB VII dient nicht allein dem Schutz des Bürgers, der bei einem auch im öffentlichen bzw Allgemeininteresse (vgl § 1 S 2 StabG) liegenden Handeln verunglückt, sondern gleichfalls - zumindest mittelbar und indirekt - dem geordneten Ablauf der Arbeitsvermittlung (…dazu bereits BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 S 118 und vom 27.2.1981 - 8/8a RU 108/79 - BSGE 51, 213, 216 = SozR 2200 § 539 Nr. 78; Schwerdtfeger in Lauterbach, UV-SGB VII, § 2 RdNr 498d;… Richter in LPK-SGB VII, 4. Aufl 2014, § 2 RdNr 160), der gefährdet wäre, wenn Arbeitsuchende sich nur dann veranlasst fühlen dürften, einem Anliegen der BA Folge zu leisten, wenn ihnen andernfalls eine Sperrzeit oder vergleichbare Sanktionen drohte (…Wietfeld, aaO). - BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Es handelt sich nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (BSGE 51, 213, 214 = SozR 2200 § 539 Nr. 78;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 92 RdNr 6, 7 und § 99 RdNr 6a mwN). Die Klagefrist betrug einen Monat, weil die Rechtsmittelbelehrung des Widerspruchsbescheids zutreffend und vollständig ist, obgleich sie keinen Hinweis darauf enthält, dass die Klage gegen die Ausgangsbehörde und nicht gegen die Widerspruchsbehörde zu richten sei.
- BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88
Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht
Das Urteil des 8. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Februar 1981 (SozR 2200 § 539 Nr. 78) sei dahin zu verstehen, daß über den Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO hinaus auch alle diejenigen versichert seien, die ohne Aufforderung - auch ohne Leistungsbezug nach dem dritten und vierten Abschnitt des AFG - im Rahmen der Arbeitsvermittlung oder Arbeitsberatung das Arbeitsamt zu einem Zeitpunkt aufsuchten, an dem die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar bevorstehe.Der 8. Senat des BSG hat insoweit aus Gründen des mit § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO verfolgten Unfallversicherungsschutzzwecks einen Entschädigungsanspruch aus § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 4 RVO lediglich unter der Voraussetzung bejaht, daß im Falle der Arbeitslosmeldung zu einem bestimmten bereits nahe herangerückten Termin das Arbeitsamt eine konkrete Aufforderung an den Arbeitsuchenden ausgesprochen hat, das Amt aufzusuchen (BSGE 51, 213, 215).
Das gilt von vornherein für die Absicht des Klägers, sich arbeitslos zu melden (§ 105 AFG), die, wie oben dargelegt, grundsätzlich im Bereich der privaten, unversicherten Entschließungen des Arbeitslosen liegt (s BSGE 25, 214, 216, wovon auch BSGE 51, 213 ausgeht).
- BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Es handelt sich nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (BSGE 51, 213, 214 = SozR 2200 § 539 Nr. 78;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 92 RdNr 6, 7 und § 99 RdNr 6a mwN). Die Klagefrist betrug einen Monat, weil die Rechtsmittelbelehrung des Widerspruchsbescheids zutreffend und vollständig war, obgleich sie keinen Hinweis darauf enthält, dass die Klage gegen die Ausgangsbehörde und nicht gegen die Widerspruchsbehörde zu richten war. - BSG, 10.03.2011 - B 3 P 2/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Es handelt sich nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (BSGE 51, 213, 214 = SozR 2200 § 539 Nr. 78;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 92 RdNr 6, 7 und § 99 RdNr 6a mwN). Die Klagefrist betrug einen Monat, weil die Rechtsmittelbelehrung des Widerspruchsbescheids zutreffend und vollständig war, obgleich sie keinen Hinweis darauf enthält, dass die Klage gegen die Ausgangsbehörde und nicht gegen die Widerspruchsbehörde zu richten war. - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 47/87 Zweck des § 539 Abs. 2 RVO ist es, den Schutz der Unfallversicherung auch solchen Personen zu gewährleisten, deren - möglicherweise nur vorübergehende - Beschäftigung oder Tätigkeit derjenigen eines nach Abs. 1 Versicherten entspricht, ohne die in Abs. 1 aufgezählten Tatbestandsmerkmale vollständig zu erfüllen (BSGE 51, 213, 215).
Selbst der Weg zum Arbeitsamt zur Arbeitslosmeldung wird als eigenwirtschaftlich (BSGE 51, 213, 216) erachtet und steht daher noch nicht -8.
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07
Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären …
Dies ist allgemein anerkannt, soweit es um die Bezeichnung eines Beklagten geht (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1981, Az.: 8/8a RU 108/79, BSGE 51, 213, RN 15 zitiert nach juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 1967, Az.: IV A 137/66, DVBl 1967, 425; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juli 2003, Az.: 25 W 35/03, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2008, Az.: L 20 SO 31/07, zitiert nach juris). - BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90
Voraussetzungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine Gemeinde iS. des § 539 …
Werde diese Zweckbestimmung beachtet, seien grundsätzlich alle Nummern des § 539 Abs. 1 RVO einer Ausdehnung durch Abs. 2 RVO zugänglich (BSGE 51, 213, 215). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 33/06
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Hierbei handelte es sich jedoch nicht um eine Klageänderung i.S.d. § 99 Sozialgerichtsgesetz (SGG), sondern nur um eine Berichtigung des Passivrubrums (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1981 - 8/8a RU 108/79, BSGE 51, 213;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 99 Rdnr. 6a m.w.N.), die - zumindest wenn sie nur eine Berichtigung im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde darstellt - auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1967 - VI OVG A 137/66, DVBl. 1967, 425). - LSG Bayern, 17.09.2003 - L 17 U 105/03
Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Aufhebung eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 39/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 14 U 53/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherter Weg - sachlicher …
- LSG Bayern, 17.09.2003 - L 16 U 105/03
Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalles ; Rückforderung unrechtmäßig …
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2000 - L 3 U 303/98
Kein UV-Schutz bei Vorbereitungen für ein Dorf- und Heimatfest durch einen …
- LSG Hessen, 22.02.1989 - L 3 U 1394/87
Unfallversicherung; Arbeitsloser; Wegeunfall; Antrag; Arbeitslosengeld; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 40/06
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 5879/09
- LSG Baden-Württemberg, 03.07.2007 - L 7 SO 2103/06
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 5878/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1987 - L 5 U 51/86
Unfallversicherung; Teilnehmer; Bildungsmaßnahme; Berufsbildung; Meldepflicht; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".