Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Rügebefugnis nur immissionsbetroffener Anlieger in der Nachbarschaft eines Flughafens bei endgültiger Aufgabe eines planfestgestellten Vorhabens
- Judicialis
BayVwVfG Art. 77; ; LuftVG § 8 Abs. 1
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayVwVfG Art. 77; LuftVG § 8 Abs. 1
Luftverkehrsrecht: Verkehrslandeplatz Augsburg; bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss; endgültige Aufgabe des planfestgestellten Vorhabens (hier verneint); Rügebefugnis immissionsbetroffener Anlieger; Änderungsplanfeststellung; Lärm- und Verkehrsprognose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nur grundstücksbetroffene nicht aber lärmbetroffene Anlieger können Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich eines Flughafens haben - Anwohnerklage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch des immissionsbetroffenen Anliegers auf Aufhebung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wegen endgültiger Aufgabe der Flughafenplanung; Drittschützende Wirkung des Aufhebungsanspruchs aus Art. 77 S. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
- BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 36.09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 60
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82
Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens - …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum seinerzeit gültigen § 18d FStrG i.d.F. des Bundesfernstraßengesetzes vom 1. Oktober 1974 (BGBl I S. 2413), der die entsprechende Konstellation im Fernstraßenrecht regelte, ist die Planfeststellungsbehörde bei endgültiger Aufgabe eines planfestgestellten Vorhabens nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch im Interesse der planbetroffenen Grundstückseigentümer verpflichtet, durch Aufhebung des für das Vorhaben erlassenen Planfeststellungsbeschlusses klare Verhältnisse zu schaffen (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986, 834).Denn allein mit dieser Aufhebung wird in der gebotenen Weise sichergestellt, dass die aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich zulässige Enteignung nunmehr ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 a.a.O. S. 836).
1.4.3 Ein Fall, in dem die nachträgliche Änderung einer Planung sich aus Rechtsgründen als endgültige Aufgabe des zunächst planfestgestellten Vorhabens darstellt (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 a.a.O. für den Fall des Baus einer Bundesstraße anstelle einer zunächst geplanten Autobahn), liegt hier nicht vor.
So hat das Bundesverwaltungsgericht etwa im zitierten Fall seine Einschätzung, dass der festgestellte Plan zur Errichtung einer Autobahn als endgültig aufgegeben angesehen werden müsse, wenn stattdessen (nur) eine Bundesstraße errichtet werde, mit den grundlegend unterschiedlichen Anforderungen an die Abwägung verschiedener Trassenalternativen bei Autobahnen und Bundesstraßen begründet (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 a.a.O. S. 835).
- BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06
Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Diese Duldungspflicht besteht selbst dann, wenn ein Änderungsantrag des Vorhabensträgers nach Art. 76 BayVwVfG abgelehnt wird (vgl. BVerwG vom 19.12.2007 NVwZ 2008, 561 f., RdNrn. 14, 21 ff. m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG).Ebenso wenig vermöchte das Begehren der Kläger, den bestandskräftigen PFB vom 15. Februar 2002 zu Fall zu bringen, zur Anwendung der Art. 48 ff. BayVwVfG zu führen, selbst wenn diese nicht schon durch Art. 72 Abs. 1 BayVwVfG ausgeschlossen sein sollten (vgl. BVerwG vom 19.12.2007 a.a.O. S. 562, RdNr. 17).
Denn zum einen folgt aus der Bestandskraft des PFB vom 15. Februar 2002, dass die Kläger die Änderungsplanfeststellung nur noch insoweit angreifen können, als sie durch deren Festsetzungen erstmals oder weitergehend als bisher betroffen werden (vgl. BVerwG vom 19.12.2007 a.a.O. S. 562, RdNr. 20).
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Soweit die Kläger die Planrechtfertigung der Änderungsplanung anzweifeln, ist ihnen entgegenzuhalten, dass auch bei nur lärmbetroffenen Anliegern für die Planrechtfertigung allein die Ziele des Luftverkehrsgesetzes maßgebend sind (vgl. BVerwG vom 26.4.2007 NVwZ 2007, 1074/1078).Planrechtfertigend wirkt daher das Ziel, auch in der Zwischenphase bis zum Vollausbau einen Luftverkehr zu ermöglichen, der den ansonsten luftverkehrsmäßig unzureichend erschlossenen Raum Augsburg an das Verkehrsnetz anschließt (vgl. BVerwG vom 26.4.2007 a.a.O. S. 1078;… vom 11.7.2001 a.a.O. S. 375 f.).
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Es ist auch im Rahmen der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung anwendbar (vgl. BVerwG vom 11.7.2001 BVerwGE 114, 364/371).Planrechtfertigend wirkt daher das Ziel, auch in der Zwischenphase bis zum Vollausbau einen Luftverkehr zu ermöglichen, der den ansonsten luftverkehrsmäßig unzureichend erschlossenen Raum Augsburg an das Verkehrsnetz anschließt (…vgl. BVerwG vom 26.4.2007 a.a.O. S. 1078; vom 11.7.2001 a.a.O. S. 375 f.).
- BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Die Situation ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine rechtsverbindliche Flughafennetz- und Bedarfsplanung existiert, die auftretende Kapazitäts- und Verteilungsprobleme auf der Grundlage einer luftverkehrspolitischen Gesamtkonzeption lösen und einen "Verteilungskampf" der Flughafenbetreiber in geordnete Bahnen lenken könnte (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 BVerwGE 123, 261/272).Sie verhält sich vielmehr systemkonform, wenn sie das Verkehrsangebot durch Genehmigung von Änderungsplanungen nicht vorhersehbaren Entwicklungen anpasst (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 a.a.O. S. 272).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Von einer "Überraschungsentscheidung" kann insoweit deshalb nicht die Rede sein (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144). - BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Soweit die Kläger eine unzutreffende Umweltverträglichkeitsprüfung rügen, ist nicht ersichtlich, inwiefern die Grundlagen für ihre Lärmschutzbelange fehlerhaft ermittelt, bewertet und gewichtet worden wären (vgl. BVerwG vom 16.10.2008 Az. 4 C 5.07 RdNr. 16 -juris-). - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Das Planfeststellungsrecht ist von dem Grundsatz geprägt, dass eine umfassende Rechtskontrolle auf objektiv-rechtliche Rechtsverletzungen nur solche Planbetroffene verlangen können, die durch die belastenden Rechtswirkungen der Planung in ihrem Grundeigentum berührt sind (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143). - BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Die abschnittsweise Verwirklichung eines Vorhabens ist ein im Planfeststellungsrecht allgemein anerkanntes Rechtsinstitut (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/14 ff.). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018
Das Planfeststellungsrecht ist von dem Grundsatz geprägt, dass eine umfassende Rechtskontrolle auf objektiv-rechtliche Rechtsverletzungen nur solche Planbetroffene verlangen können, die durch die belastenden Rechtswirkungen der Planung in ihrem Grundeigentum berührt sind (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143). - BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
Planfeststellungsverfahren - Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - …
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
Rechte mittelbar Betroffener bei endgültiger Aufgabe des planfestgestellten …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99
Aufhebungsanspruch; Flugplatz; Konversion; Militärflugplatz; Mitbenutzung; …
- VGH Bayern, 30.07.2025 - 8 A 24.40037
Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des …
Die Norm vermittelt Planbetroffenen Drittschutz, soweit der Planfeststellungsbeschluss selbst oder seine (begonnene) Durchführung sich nachteilig auf ihre subjektiven Rechte auswirkt (…vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 53.82 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 8.1.2009 - 8 A 06.40018 - juris Rn. 38;… NdsOVG, B.v. 26.11.2009 - 7 KS 8/09 - NVwZ-RR 2010, 180 Rn. 5;… Wysk in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 25. Aufl. 2024, § 77 Rn. 4).Rn. 36 Die unter den Beteiligten strittige Frage, ob den Betroffenen Ansprüche allein wegen einer wesentlichen Lärmzunahme zustehen können (verneinend BayVGH, U.v. 8.1.2009 - 8 A 06.40018 - LS und Rn. 39;… a.A. NdsOVG, B.v. 26.11.2009 - 7 KS 8/09 - NVwZ-RR 2010, 180 Rn. 5 m.w.N.), ohne dass hierdurch Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche ausgelöst würden, muss nicht entschieden werden.
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608
BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist …
In einer jüngeren Entscheidung hat der Senat einen Prognosezeitraum von acht Jahren ab Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau eines Verkehrslandeplatzes nicht beanstandet (BayVGH vom 8.1.2009 Az. 8 A 06.40018 RdNr. 56). - VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612
Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen …
In einer jüngeren Entscheidung hat der Senat einen Prognosezeitraum von acht Jahren ab Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau eines Verkehrslandeplatzes nicht beanstandet (BayVGH vom 8.1.2009 Az. 8 A 06.40018 RdNr. 56).
- OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 7 KS 8/09
Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses bei endgültiger Aufgabe des …
Während der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Aufhebungsanspruch nach § 77 VwVfG auch Immissionsbetroffenen zuspricht (…Nds. OVG, aaO;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992, aaO, und den dazu bei Bad-Württ VGH, Beschl. v. 18.5.1992 - 8 S 1540/91 -, juris mitgeteilten Sachverhalt), lehnen der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (…Bad-Württ VGH, Urt. v. 1.10.1998 - 5 S 1358/97 -, NVwZ-RR 2000, 87 ff;… ablehnend dazu Dürr, in Knack, VwVfG, aaO, § 77 Rn. 9) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies ab (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009 - 8 A 06.40018 -, juris; s. dazu aber auch die Beschwerdeentscheidung des BVerwG, Beschl. v. 13.7.2009 - 4 B 36.09 -, juris). - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952
Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer …
Auch im Verfahren um die Zulassung des Verkehrslandeplatzes Augsburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Prognosehorizont von ca. acht Jahren nicht beanstandet (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009, 8 A 06.40018, juris RdNr. 56: Änderungsplanfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bei einem Prognosehorizont bis 2015). - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4174
Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; Planrechtfertigung; …
Auch im Verfahren um die Zulassung des Verkehrslandeplatzes Augsburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Prognose-Horizont von ca. acht Jahren nicht beanstandet (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009, 8 A 06.40018, juris RdNr. 56: Änderungsplanfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bei einem Prognose-Horizont bis 2015). - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173
Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche …
Auch im Verfahren um die Zulassung des Verkehrslandeplatzes Augsburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Prognose-Horizont von ca. acht Jahren nicht beanstandet (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009, 8 A 06.40018, juris RdNr. 56: Änderungsplanfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bei einem Prognose-Horizont bis 2015). - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4958
Drittklage; Zweckverband; sozialer Wohnungsbau; Selbstverwaltungsrecht; …
Auch im Verfahren um die Zulassung des Verkehrslandeplatzes Augsburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Prognose-Horizont von ca. acht Jahren nicht beanstandet (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009, 8 A 06.40018, juris RdNr. 56: Änderungsplanfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bei einem Prognose-Horizont bis 2015). - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter …
Auch im Verfahren um die Zulassung des Verkehrslandeplatzes A... hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Prognosehorizont von ca. acht Jahren nicht beanstandet (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009, 8 A 06.40018, juris RdNr. 56: Änderungsplanfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bei einem Prognosehorizont bis 2015).
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