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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10284
OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99 (https://dejure.org/1999,10284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.1999 - 8 A 10320/99 (https://dejure.org/1999,10284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 8 A 10320/99 (https://dejure.org/1999,10284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Schalenwild

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kirren; Schalenwild; Bestimmtheit; Eigentum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    Andererseits verlangt das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot nur, die Rechtsvorschrift so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    Die Regelung in § 28 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 LJG stellt auch eine Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genügende verhältnismäßige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums am Waldgrundstück dar (vgl. zu den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt: BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, S. 21 d.U., Denkmalschutz).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    Andererseits verlangt das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot nur, die Rechtsvorschrift so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass sich aus dem Gesetz hinreichend klar ergeben muss, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von einem Verbot erteilt wird (vgl. BVerfGE 20, 150, 158).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    Die auch im neuen Recht enthaltenen generellen Ausnahmen vom Fütterungsverbot betreffen jeweils besondere, zum Teil typisierend geregelte Fallgestaltungen, deren Zielsetzung nachvollziehbar ist und die die Gültigkeit der Grundsatzregelung (Fütterungsverbot mit Befreiungsvorbehalt) keineswegs in Frage stellen (vgl. zur Forderung nach "Systemgerechtigkeit" einer gesetzgeberischen Regelung: BVerfGE 60, 16, 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1997 - 8 A 10391/96

    Abschußregelung; Jagdbehörde; Jagdausübungsberechtigung; Verbißschäden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
    So muss gemäß § 23 Abs. 4 Satz 3 LJG der Abschuss erhöht werden, wenn das waldbauliche Betriebsziel gefährdet ist (vgl. zur Abschussregelung das Urteil des Senats vom 13. August 1997 - 8 A 10391/96 -).
  • VG Koblenz, 14.02.2006 - 4 L 174/06

    Eilantrag auf Genehmigung zur Fütterung von Schalenwild ohne Erfolg

    Sowohl das erkennende Gericht als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und das Bundesverwaltungsgericht haben sich mit § 28 LJG a.F. befasst (VG Koblenz: 8 K 389/98.KO, 8 K 3363/98.KO, 8 K 419/99.KO; OVG Rheinland-Pfalz: 8 A 10320/99.OVG, 8 A 10273/00.OVG; BVerwG: 1 B 65/99).

    Zugleich bezweckt der Befreiungsvorbehalt eine Erhaltungsfütterung, die aber nur in besonderen Ausnahmesituationen zulässig ist (vgl. einerseits das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.07.1999 - 8 A 10320/99 .OVG - und andererseits das Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 12.08.2005).

    Das erkennende Gericht (8 K 389/98.KO) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (8 A 10320/99.OVG) haben entschieden, dass eine Fütterung zur Arterhaltung gerade dann kontraindiziert ist, wenn ein überhöhter Wildbestand vorhanden ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2000 - 8 A 10273/00
    Nach der systematischen Stellung der Norm und den gesetzgeberischen Motiven soll von dem Befreiungsvorbehalt in § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 LJG nur in atypischen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden (vgl. das Urteil des Senats vom 7. Juli 1999, NuR 2000, 45, 46; Beschluss des Senats vom 11. Februar 2000 - 8 A 10070/00 -, S. 3 d.U.).

    Die so ausgeformte gesetzliche Regelung stellt eine verhältnismäßige Inhaltsbestimmung des Eigentums an Waldgrundstücken dar (vgl. Urteil vom 7. Juli 1999, a.a.O.).

    Wenn der Gesetzgeber dennoch in § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LJG das Anlegen von Daueräsungsflächen im Wald zwecks "Minderung der Wildschäden" (vgl. die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drucks. 13/1238 S. 15 i.V.m. Landtagsbeschluss vom 2. Juli 1993, LT-Prot. 12/4547 und LT-Drucks. 12/3020 Abschnitt II Nr. 12), das heißt zur Ablenkung zugelassen hat, so liegt der sachliche Grund für diese Unterscheidung darin, dass es sich hierbei um eine naturnahe, am Biorythmus des Wildes orientierte Äsung handelt (vgl. das Urteil des Senats vom 7. Juli 1999, a.a.O., S. 46).

  • VG Frankfurt/Main, 02.03.2001 - 3 G 501/01

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Beeinträchtigung von Eigentumsgrundrechten

    So erkennt das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.08.2000, NuR 2000, 45; Urteil vom 19.05.1998, NuR 1998, 544) zwar einen naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Phase 1 an, neigt aber dazu, ein umfassenderes Ermessen mit Berücksichtigung insbesondere wirtschaftlicher Interessen zu verneinen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.08.2000, a.a.O.;… Urteil vom 19.05.1998 a.a.O. und Urteil vom 27.01.2000, ZUR 2000, 331) ist ein Gebiet vor der vollständigen Umsetzung der Richtlinie als potentielles FFH-Gebiet einzustufen, wenn es die in Art. 4 Abs. 1 FFH-RL genannten Kriterien erfüllt und seine Meldung für die Aufnahme in das kohärente Netz "Natura 2000" sich aufdrängt.

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