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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34145
OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16.OVG (https://dejure.org/2016,34145)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.2016 - 8 A 10490/16.OVG (https://dejure.org/2016,34145)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG (https://dejure.org/2016,34145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 12 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch rückwärtig gelegene Stellplätze; Gesamtbetrachtung der Beeinträchtigungen bei gleichzeitig genehmigten Vorhaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten im Freistellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Pkw-Stellplätze für den Nachbarn unzumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16
    Rn. 27 a) Unabhängig davon, ob sich ein Vorhaben innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, fügt es sich dann nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 und juris Rn. 46).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16
    Ob den Anforderungen an das Rücksichtnahmegebot genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16
    Ob den Anforderungen an das Rücksichtnahmegebot genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16

    Anfechtung einer nachträglichen Abschaltverpflichtung für eine Windenergieanlage; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16
    Bei der Frage, welche der beiden parallel - bzw. in einem zeitlichen Zusammenhang - erteilten Baugenehmigungen Bestand haben soll, ist das Prioritätsprinzip als sachgerechtes Kriterium anerkannt (vgl. zur Konkurrenz paralleler Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, juris Rn. 49 mit weiteren Nachweisen; Rolshoven, NVwZ 2006, 516 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch rückwärtige Stellplätze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16
    Der sich erst aus einer Kumulation beider Vorhaben ergebenden Unzumutbarkeit müsste daher durch die Aufhebung der zweiten Genehmigung vom 11. Dezember 2014 begegnet werden (vgl. ergänzend das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Parallelsache 8 A 10491/16.OVG).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Die von den Nachbarn damit in der Regel zu duldenden Stellplätze und Garagen können nur ausnahmsweise unzumutbar sein, wenn sie durch ihre Lage, Zahl, Zuwegung und sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls zu Beeinträchtigungen führen, die über das sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2016 - 8 A 10490/16 -, juris Rn. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2019 - 1 A 11371/18

    Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit Stellplätzen in Koblenz rechtswidrig

    Etwas Anderes gilt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO jedoch dann, wenn sie diesem ausnahmsweise unzumutbar sind, weil sie durch ihre Lage, Anzahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalles zu Beeinträchtigungen führen, die über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 - und vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 -, sowie OVG Koblenz, Urteile vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - und vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, alle in juris).

    Rn. 51 bb) Die somit vorliegend nach den örtlichen Gegebenheiten anzunehmende Rücksichtslosigkeit wird auch nicht dadurch infrage gestellt, dass man - wie es der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - demgegenüber ausschließlich auf die örtlichen Gegebenheiten abstellend: OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - beide in juris) tut - ergänzend objektivierbare Anhaltspunkte für die Beurteilung von Parklärm in die Betrachtung einbezieht.

  • VG München, 08.10.2019 - M 11 K 19.2578

    Zumutbarkeit von Immissionen durch mit dem Neubau von zwei "Doppelhäusern" im …

    Dort ging es beispielsweise um eine Garagenanlage mit sechs Garagen (…vgl. OVG Münster, B.v. 13.6.2013 - 10 B 268/13 - juris Rn. 8) oder eine deutliche Massierung zum Grundstück der Nachbarn hin (vgl. OVG Koblenz, U.v. 13.9.2016 - 8 A 10490/16 - juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der …

    Die somit in der Regel von den Nachbarn hinzunehmenden Stellplätze können dennoch ausnahmsweise unzumutbar sein, wenn sie durch ihre Lage, Zahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalles zu Beeinträchtigungen führen, die über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19

    Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Erhaltung und Anpassung vorhandener …

    Dies geschehe jedoch in geringem Umfang und stelle das Vorhandensein eines schutzwürdigen Ruhebereichs nicht in Frage (vgl. Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, S. 10 d. U., zur Nachbarklage der Anwohner des Hauses St. M.-Straße Nr. 12 [Unzumutbarkeit der in die rückwärtige Ruhezone hinein geplanten Stellplätze]).

    In der mündlichen Verhandlung wurde ergänzend festgestellt, dass sich an der B. Straße der landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb M. befindet (vgl. hierzu auch die Feststellung im Urteil des Senats vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, S. 10 d.U.); ferner schließt sich der Hotelbetrieb von Walter J. (H. Straße Nr. 1) an, der in seinem Einwendungsschreiben vom 4. Juni 2018 neben Erwägungen zu einer eventuellen wohnbaulichen Nutzung seines Anwesens darauf hingewiesen hat, dass der dort ebenfalls vorhandene landwirtschaftliche Betrieb erhalten bleiben solle (vgl. Bl. 140 der Planaufstellungsunterlagen); im Anschluss daran befindet sich die Sparkasse.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen …

    Was bei der danach notwendigen Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. dem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich neben dem Charakter und einer eventuellen Vorbelastung des geplanten Standortes vor allem nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans (…vgl. OVG Nds., Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 und juris, Rn. 16;… Schimpfermann/Stühler, a.a.O., § 12, Rn. 8.1; ferner: BVerwG…, Beschluss vom 20. März 2003, a.a.O., juris, Rn. 7 ff.; OVG RP…, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10491/16.OVG -, juris, Rn. 29 bis 33 [Rücksichtnahme bejahend] und Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, juris, Rn. 30 [Rücksichtnahme verneinend]).

    Rn. 13 Nichts Anderes gilt, wenn man die der Beigeladenen mit Baugenehmigung vom 9. Oktober 2017 - zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten innerhalb des zweiten Baufensters des Flurstücks Nr. 505/2 - genehmigten zwei Garagen im Wege einer Gesamtbetrachtung in die Abwägung einbezieht (vgl. zu einer solchen Gesamtbetrachtung: OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, juris, Rn. 32; zur Baugenehmigung vom 9. Oktober 2017: Urteil des VG Trier vom 14. November 2018 - 5 K 2468/18.TR -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 1 A 10673/18

    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätze in einer Tiefgarage

    Etwas Anderes gilt gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nur dann, wenn sie dem Nachbarn ausnahmsweise unzumutbar sind, weil sie durch ihre Lage, Anzahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalles zu Beeinträchtigungen führen, die über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 - und vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 -, sowie OVG Koblenz, Urteile vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG -, 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - und vom 23. Mai 2019 - 1 A 11371/18.OVG -, alle in juris).

    Rn. 46 d) Die nach alledem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten anzunehmende Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf zu erwartende Lärmimmissionen wird schließlich auch nicht dadurch infrage gestellt, dass man - wie es der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - demgegenüber ausschließlich auf die örtlichen Gegebenheiten abstellend: OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - beide in juris) getan hat - ergänzend objektivierbare Anhaltspunkte für die Beurteilung von Parklärm in die Betrachtung einbezieht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2024 - 8 B 10731/24

    Reichweite der gerichtlichen Überprüfung eines Bebauungsplans im Verfahren des …

    Maßgeblich sind dabei stets die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (st. Rspr., vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. September 2021 - 8 B 11002/21.OVG -, n.v. S. 3 d. BA und vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

    Die von Nachbarn hinzunehmenden Stellplätze können nur ausnahmsweise unzumutbar sein, wenn sie durch ihre Lage, Zahl, Zuwegung oder sonstige Besonderheiten des Einzelfalls zu Beeinträchtigungen führen, die über das sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, ESOVG).
  • VG Mainz, 21.06.2024 - 3 L 244/24

    Kein Baustopp für Mehrparteienwohnhaus im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld in Mainz

    Etwas anderes gilt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nur dann, wenn die Stellplätze durch ihre Lage, Zahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalls zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führen, die über das sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59/02 -, juris, Rn. 6 f.; OVG RP, Beschluss vom 13.9.2016 - 8 A 10490/16 -, juris, Rn. 28 ).
  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 16.00549

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Grenzgarage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - 10 A 899/20

    Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung des Grundstücks nach …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 1 B 11687/16

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Stellplätze im rückwärtigen …

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