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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10110
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08.OVG (https://dejure.org/2009,10110)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08.OVG (https://dejure.org/2009,10110)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 A 11090/08.OVG (https://dejure.org/2009,10110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BauGB § 34; ; Bau... GB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 22; ; BauNVO § 22 Abs. 2; ; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1; ; LBauO § 81; ; LBauO § 81 Satz 1; ; LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 1; ; LBauO § 8 Abs. 1 Satz 2; ; LBauO § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Baugenehmigung: Nachbar; Nachbarklage; Baugenehmigung; Doppelhaus; grenzständig; Abstand; Abstandsfläche; Umgebung; einfügen; Rücksichtnahmegebot; Bauweise Grenzbebauung; Rücksichtnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung Doppelhaushälfte im unbeplanten Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwärtige Erweiterung einer Doppelhaushälfte ohne Grenzabstand; Vorliegen eines Überwiegens von Doppelhaushälften in einem Gebiet; Verzicht auf öffentlich-rechtliche Abwehrrechte trotz Beschlagnahme des Grundbesitzes in der Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1629
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Lediglich hinsichtlich des Merkmals der Art der Nutzung kann sich der Nachbar in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB zusätzlich auf den Gebietsgewährleistungsanspruch berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151 und juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt, dass sich der bauplanungsrechtliche Nachbarrechtsschutz bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, der auch hier für den Bereich beidseitig des M... anzunehmen ist, nach § 34 Abs. 1 BauGB auf die Beachtung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots beschränkt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.10.1995, BauR 1996, 155 und juris, Rn. 4;… Beschluss vom 11.1.1999, NVwZ 1999, 879 und juris, Rn. 3); auf die Doppelhausregelung in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese nur im Rahmen einer (hier nicht gegebenen) Bebauungsplanfestsetzung als nachbarschützend angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000, BVerwGE 110, 355 und juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt, dass sich der bauplanungsrechtliche Nachbarrechtsschutz bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, der auch hier für den Bereich beidseitig des M... anzunehmen ist, nach § 34 Abs. 1 BauGB auf die Beachtung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots beschränkt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.10.1995, BauR 1996, 155 und juris, Rn. 4; Beschluss vom 11.1.1999, NVwZ 1999, 879 und juris, Rn. 3); auf die Doppelhausregelung in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese nur im Rahmen einer (hier nicht gegebenen) Bebauungsplanfestsetzung als nachbarschützend angesehen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.2.2000, BVerwGE 110, 355 und juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt, dass sich der bauplanungsrechtliche Nachbarrechtsschutz bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, der auch hier für den Bereich beidseitig des M... anzunehmen ist, nach § 34 Abs. 1 BauGB auf die Beachtung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.1995, BauR 1996, 155 und juris, Rn. 4;… Beschluss vom 11.1.1999, NVwZ 1999, 879 und juris, Rn. 3); auf die Doppelhausregelung in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese nur im Rahmen einer (hier nicht gegebenen) Bebauungsplanfestsetzung als nachbarschützend angesehen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.2.2000, BVerwGE 110, 355 und juris, Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Nach Planungsrecht muss (abgesehen von dem in § 22 Abs. 3 BauNVO angeführten, hier nicht gegebenen Ausnahmefall) an die seitliche Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn Doppelhäuser zwingend durch Bebauungsplan vorgeschrieben sind oder in der näheren Umgebung ein Ordnungsprinzip herrscht, das eine rückwärtige Erweiterung vorhandener Doppelhäuser nur an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zulässt (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 17.2.2009, nur juris, Rn. 34; OVG RP, Urteil vom 22.8.2002, BauR 2002, 1838 und juris, Rn. 23, 26 f. zur sog. Haus-Hof-Bauweise; BayVGH, BRS 59 Nr. 113;… Simon, BayBauO, Art. 6 Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 5 S 2484/96

    Abstandsflächenberechnung: Dachaufbau und Bestimmung der Wandhöhe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
    Denn im Fall des zwingenden Anbaus an die Grenze nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO entfällt die Abstandsfläche auch dann, wenn zunächst nur eine Einheit des Gesamtbaukörpers errichtet werden soll (vgl. BayVGH, BRS 59 Nr. 114;… Simon, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 7 A 2444/09

    Rechtmäßigkeit eines erteilten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein …

    Rn. 57 - 8 A 11090/08 -, juris,.
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten kommt hier in erster Linie insoweit in Betracht, als es um die Vereinbarkeit mit (nachbarschützenden) bauordnungsrechtlichen Vorschriften geht, die nicht Gegenstand der Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO gewesen sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 27.5.2009 - 8 A 11090/08 -, BauR 2009, 1629 und juris, Rn. 22).

    Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat daher regelmäßig eine zwingende Grenzbebauung (nur) angenommen in Fällen der sog. Haus-Hof-Bauweise sowie in Fällen eines städtebaulichen Ordnungsprinzips mit ausschließlich Doppelhäusern (vgl. zu letzterem OVG RP, Urteil vom 27.5.2009 - 8 A 11090/08 -, BauR 2009, 1629 und juris, Rn. 23).

  • VG Neustadt, 26.03.2019 - 5 K 1482/18

    Klagebefugnis des WEG-Eigentümers in Bezug auf den Nachbarschutz des …

    Einfügen bedeutet, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der vier genannten Merkmale innerhalb des vorhandenen bauplanungsrechtlichen Rahmens hält und sich nicht im Einzelfall als rücksichtslos gegenüber der Nachbarschaft erweist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 A 11090/08.OVG -, ESOVG).
  • VG Neustadt, 12.05.2017 - 3 L 539/17

    Nachbarschützende Wirkung einer Hauptgruppenfestsetzung in offener Bauweise; …

    Nach Planungsrecht muss (abgesehen von dem in § 22 Abs. 3 BauNVO angeführten, hier nicht gegebenen Ausnahmefall) an die seitliche Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn - wie hier - Doppelhäuser oder Hausgruppen zwingend durch Bebauungsplan vorgeschrieben sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 A 11090/08.OVG -, juris).
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Darüber hinaus ist mit Blick auf die vorliegende Fallkonstellation zu ergänzen, dass zwar nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes der das städtebauliche Kriterium der Bauweise für den Bereich gemeindlicher Bebauungspläne betreffende § 22 Abs. 2 BauNVO 1990 für die Beurteilung einer Wohnhauserweiterung in der - wie hier - unbeplanten Ortslage über den § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB keine Anwendung findet.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, BauR 2013, 442, und vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 27.5.2009 - 8 A 11090/08 -, BauR 2009, 1629) Diese (bundesrechtliche) Frage wird indes in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.
  • VG Neustadt, 17.06.2016 - 5 L 365/16

    Beiderseits grenzständiges Wirtschaftsgebäude als Gebäude ohne Grenzabstand; …

    Einfügen bedeutet, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der vier in dieser Vorschrift genannten Merkmale innerhalb des vorhandenen bauplanungsrechtlichen Rahmens hält und sich nicht im Einzelfall als rücksichtslos gegenüber der Nachbarschaft erweist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2009, 8 A 11090/08, ESOVG).
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