Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1995 - 8 A 12648/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 13.07.1994 - 5 K 154/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1995 - 8 A 12648/94
Wird zitiert von ...
- VG Koblenz, 20.05.2008 - 7 L 442/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94 |
Verfahrensgang
- VG Trier, 13.07.1994 - 5 K 154/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1995 - 8 A 12648/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich kann mangels anderer allgemein anerkannter Anhaltspunkte auf die in der BauNVO verwendeten Begriffsmerkmale zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994, NVwZ 1994, 1006).Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. März 1994, NVwZ 1994, 1006) bei der Prüfung des Maßes der baulichen Nutzung ebenso wie andere nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tretende Größen prägend für das Bild der maßgeblichen Umgebung, während es auf die Feinheiten der Berechnungsregeln der Maßbestimmungsfaktoren des § 16 Abs. 2 BauNVO nicht entscheidend ankommt.
Diese ist - absolut betrachtet - eine Größe, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. März 1994, NVwZ 1994, 1006) im Rahmen der Prüfung des Einfügens von besonderer Bedeutung ist.
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
, also in dem Bereich, auf den sich einerseits das in Rede stehende Bauvorhaben auswirken kann und der andererseits den Charakter der Baugrundstücke prägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369 [380 ff.]), sind die Grundstücke aber nicht von mehr oder weniger einheitlicher Größe. - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
Unter diesen Gesichtspunkten kann sich die Planung des Klägers gleichwohl nicht einfügen, wenn sie die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409). - BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 8 A 12648/94
Denn das Erfordernis des Einfügens schließt nicht schlechthin aus, etwas zu verwirklichen, was es bisher in der Umgebung noch nicht gibt; es hindert nur daran, den durch die Umgebung gesetzten Rahmen in einer Weise zu überschreiten, die bewältigungsbedürftige bodenrechtlich relevante Spannungen insbesondere im Hinblick auf die künftige Nutzung benachbarter Grundstücke begründet oder erhöht (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983, DVBl. 1983, 886 [889]).
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