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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43785
VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    In diesem Fall ist - anders als bei Verwaltungsvorschriften zur Gewährleistung einer gleichförmigen Ausübung des in der Rechtsfolge einer Norm der Behörde eingeräumten Ermessens - die letztverbindliche Auslegung objektiven Rechts gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14).

    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH…, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG…, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).

    So kann der Gleichheitssatz nur eine Gleichbehandlung im Rahmen des Rechts gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Rn. 27 Sie wendet unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.1997 (2 C 14.96) ein, für die Rechtfertigung einer Erschwerniszulage müsse ein Verdacht hinreichend konkret sein, dass ein Gegenstand gefährliche Stoffe enthalte.

    Für diese Fassung der Verordnung hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 14.96 -, juris, Rn. 19 ff.; Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 19.96 -, juris) in Zusammenschau mit dem Sinn und Zweck der Zulage entschieden, dass sich die mit der Zulage abzugeltende besondere Erschwernis nicht erst bei einer objektiven Gefährdung, die von dem zu beseitigen Gegenstand ausgeht, sondern bereits im Falle eines gerechtfertigten Verdachts, dass es sich bei dem Gegenstand um einen Sprengkörper handelt, realisiert.

    Deswegen ist nicht anzunehmen, dass sämtliche Maßnahmen, die der Klärung der Beschaffenheit eines Gegenstandes dienen, als zulagenberechtigende Tätigkeiten anzuerkennen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 14.96 -, juris, Rn. 20).

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11;… Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH…, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG…, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).

    Rn. 70 (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG…, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.;… Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB…, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Rn. 70 (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG…, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.;… Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB…, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH…, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Rn. 70 (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG…, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.; Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB…, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH…, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat, …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Rn. 70 (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.;… Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB…, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH…, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11;… Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH…, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11;… Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG…, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Rn. 68 (1) Rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine allgemeine Verwaltungspraxis in auslegender Anwendung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale führen grundsätzlich jeweils weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensgrundsatz zu Lasten oder zu Gunsten der Betroffenen zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 9 C 26.89 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81

    Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Ein solcher Anspruch auf eine sogenannte "Gleichheit im Unrecht" als Wiederholung von Fehlern in der Rechtsanwendung ist nicht anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1982 - 2 B 26.81 -, juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 28.81
  • VG Hannover, 25.10.2010 - 13 A 1891/10

    Bombenentschärfer; Erschwerniszulage; Gleichbehandlung; Zulage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1996 - 1 A 694/92

    Sprengstoffentschärfer; Röntgeneinrichtung; Sicherheitszentrale des …

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Grundstückserwerb - Anliegerbeitrag für erstmaligen Ausbau erforderlicher …

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …

  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen …

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 19.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.1998 - A 3 K 279/96
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 LC 52/22

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und …

    Es werde zudem auf das Urteil des VG Magdeburg vom 30. November 2020 (- 8 A 328/19 -, juris) verwiesen, welches in einem Parallelverfahren die Klage abgewiesen habe.

    Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen; insoweit werde auf die Entscheidung des VG Magdeburg (Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 43 ff.) verwiesen, die durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2021 (- 1 L 6/21 -, juris) bestätigt worden sei.

    Dies zugrunde gelegt - und insoweit werde den Ausführungen des VG Magdeburg in dessen Urteil vom 30. November 2020 (- 8 A 328/19 -, juris) auch für den Streitfall gefolgt -, seien Anhaltspunkte für einen konkreten Verdacht, der mit dem jeweils kontrollierten Fahrzeug im Zusammenhang gestanden habe oder durch dieses selbst begründet worden sei, von der Klägerin nicht aufgezeigt worden; sie stelle vielmehr auf die Gefahrenabwehr für das Camp im Umfeld einer durch Anschläge gekennzeichneten Gesamtlage ab.

    b) Die vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EZulV1987 entwickelten Anforderungen sind auch für die Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV in der hier streitgegenständlichen Fassung maßgeblich (ebenso: VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 45 f.; OVG LSA…, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 22.8.2013 - 1 L 47/123 -, n. v., Beschlussabdruck S. 8 bis 10; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris Rn. 35 bis 38).

    bb) Dass die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 11 Abs. 1 EZulV1987 herausgearbeiteten Maßstäbe auch für die aktuelle Normfassung gelten, wird durch deren Entstehungsgeschichte bestätigt (hierauf abstellend auch VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; OVG LSA…, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris Rn. 37; OVG LSA, Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 -, n. v. [Bl. 333, 334/GA]).

    Es handelt sich mithin um eine Zulage für eine bestimmte Form des Einsatzes, nicht um eine Funktionszulage (VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 48).

    Schon hieraus folgt, dass sich die Klägerin nicht auf eine Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) aufgrund der internen Vorgaben der ZdV A-1454/1, etwa deren Ziffer 17026, berufen kann (ebenso: VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 43; OVG LSA…, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 32).

    Soweit die ZdV A-1454/1 als Verwaltungsvorschrift norminterpretierende, also den Tatbestand des § 11 EZulV betreffende, Regelungen enthält - etwa in Ziffer 17024, wo es heißt, verdächtig im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV seien Gegenstände, "bei denen aufgrund der Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie explosionsgefährliche Stoffe enthalten", was ggf. für ein weitergehendes Verständnis des Gefahrenverdachts sprechen könnte als oben dargestellt -, führen solche rechtsauslegenden Bestimmungen bzw. eine entsprechende allgemeine Verwaltungspraxis weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Vertrauensgrundsatz zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.10.1989 - BVerwG 9 C 26.89 -, juris Rn. 20; VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 68; OVG LSA…, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 - , juris Rn. 7; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 33; OVG LSA, Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 -, n. v., Beschlussabdruck S. 4).

    Damit bietet der Kreis der Fahrzeuge, die Gegenstand der durchgeführten Kontrollen am EOD-Pit waren, keine Anhaltspunkte, dass der Auswahl stets oder regelmäßig ein konkreter Gefahrenverdacht zugrunde gelegen hätte (ebenso VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 50 bis 52; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 43 bis 45).

    Die Einordnung der konkret durchgeführten Absuche als Maßnahme zur Ermittlung, ob eine Gefahr vorliegt, für die eine Abwehr erforderlich wird, und nicht als Maßnahme der Abwehr konkreter Gefahren selbst wird durch den Prozess des bei den im Kontrollpunkt angewandten Kampfmittelaufklärungsverfahrens bestätigt (VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 53).

    Das Kampfmittelaufklärungsverfahren ALFA dient folglich erst dem Aufdecken einer Gefahr oder eines Gefahrenverdachts, nicht bereits deren Abwehr, die sich dann - je nach Ergebnis der Aufklärung - erst in einem weiteren Verfahren anschließen muss (VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 53).

  • VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19

    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich …

    Bei den Übrigen geltend gemachten Einsätzen fehlt es nach Ansicht der Kammer dagegen an einem gerechtfertigten, da hinreichend konkreten und im Einzelfall auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht, dass die von dem Kläger geprüften Fahrzeuge unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen enthielten (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 46ff.; bestätigt durch OVG Magdeburg…, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.; VG Hannover, Urteil vom 12. April 2022 - 13 A 3855/19 -, n.v).

    Denn entgegen dem Vorbringen des Klägers ist die Differenzierung zwischen abstraktem und hinreichend konkretem Verdacht im Nachgang zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Willen des Verordnungsgebers mit der Änderung des § 11 EZulV durch Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1378) nicht "entkoppelt" wurden (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; bestätigt durch OVG Magdeburg…, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.).

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