Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kein Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wegen Vorhandenseins einer privaten Kleinkläranlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 149 Abs 4 S 1 WasG ND; § 1a WHG; § 2 Nr 10 NatSchG ND; § 28a Abs 2 NatSchG ND; § 37 Abs 1 NatSchG ND
Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungsanlage; Abwasserbeseitigungssatzung; Anschlusszwang; Bedarf; Befreiung; Benutzungszwang; Biotop; dezentrale Abwasserbeseitigung; Ermessen; grundstücksbezogene Besonderheit; Kleinkläranlage; Nachhaltigkeit; Schmutzwasser; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4525/95
Anschluß- und Benutzungszwang bei; Abwasser; Abwasserbeseitigung, geordnete; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01
Weder die Verwaltung der Beklagten, die an das geltende Satzungsrecht gebunden ist, noch das Verwaltungsgericht, das ebenfalls nicht über die Form und Ausgestaltung der Abwasserbeseitigung entscheidet, sondern lediglich eine begrenzte Rechtskontrolle durchführt, sind die richtigen Ansprechpartner für das Anliegen des Klägers, das im Gegensatz zu dessen Auffassung im Kern nicht rechtlicher, sondern politischer Natur ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1997 - 9 L 4525/95 -, NST-N 1997, 182 (183)). - BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97
Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.
Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01
Auch lässt sich weder daraus, dass diese Anlage mit durchaus nennenswertem Kostenaufwand errichtet wurde und sich noch nicht amortisiert hat, noch daraus, dass sie einwandfrei arbeitet und die umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt, ein Anspruch auf eine Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.12.1997 - BVerwG 8 B 234.97 - , NuR 1998, 483; Nds. OVG, Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 -). - OVG Niedersachsen, 17.09.2001 - 9 L 829/00
Abwasser; Abwasserbehandlungsanlage; Abwasserbeseitigung; abwasserfreies Haus; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01
Auch lässt sich weder daraus, dass diese Anlage mit durchaus nennenswertem Kostenaufwand errichtet wurde und sich noch nicht amortisiert hat, noch daraus, dass sie einwandfrei arbeitet und die umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt, ein Anspruch auf eine Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.12.1997 - BVerwG 8 B 234.97 - , NuR 1998, 483; Nds. OVG, Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 -). - VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
Abwasser; Abwasserbeseitigungssatzung; allgemeine Handlungsfreiheit; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01
Insoweit folgt das Gericht gemäß § 117 Abs. 5 VwGO der Begründung des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 14. August 2001 und verweist ergänzend auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 30. Januar 2002 - 8 A 388/00 -.
- VG Lüneburg, 07.12.2021 - 3 A 65/19
Abwasserbeseitigung; Abwassersatzung; Anhörung; Anschluss- und Benutzungszwang; …
Im Rahmen der Prüfung, ob eine Befreiung zu erteilen ist, steht bereits verbindlich fest, dass der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Vorzug einzuräumen ist, ohne dass eine Abwägung der Argumente, die für und gegen die verschiedenen Entsorgungssysteme sprechen, stattfindet (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.9.2001 - 9 L 829/00 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, Urt. v. 30.1.2002 - 8 A 452/01 -, juris Rn. 19). - OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04
Berufung wegen einer Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die …
Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Braunschweig mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30. Januar 2002 ab (8 A 452/01). - VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00
Abwasser; Abwasserbeseitigungssatzung; allgemeine Handlungsfreiheit; …
Insoweit nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen wegen der Einzelheiten Bezug auf die Entscheidungsgründe ihres Urteils vom 30. Januar 2002 - 8 A 452/01 - . - VG Bayreuth, 12.03.2014 - B 4 K 12.505
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Abwasserbesei …
Besondere Gründe, die den Anschluss oder die Benutzung dennoch unzumutbar machen, sind deshalb nur anzunehmen, wenn objektive und grundstücksbezogene Gründe vorliegen, die sich aus einer besonderen und außergewöhnlichen Lage und Situation des Grundstücks ergeben, seinen Einzelfall untypisch erscheinen lassen und deshalb die Annahme einer Unzumutbarkeit rechtfertigen (VG Braunschweig, U. v. 30.01.2002 - 8 A 452/01 - juris Rn. 20).
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