Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2020 - 8 A 708/20 |
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Verfahrensgang
- VG Minden, 29.01.2020 - 11 K 3210/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2020 - 8 A 708/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2020 - 8 A 708/20
Rn. 4 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 27.90 -, juris Rn. 25; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 161 Rn. 60 f.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 B 1317/20 Die auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2020 ergangenen Urteile erklärte der Senat durch Beschlüsse vom 3. Juni 2020 (8 A 754/20) und vom 8. Juni 2020 (8 A 708/20) für wirkungslos, nachdem die Hauptbeteiligten diese Verfahren nach Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten.
Nachdem das Verwaltungsgericht auch den Teilflächennutzungsplan Windenergie vom 25. Juni 2019 durch die auf die mündlichen Verhandlungen vom 27. November 2019 bzw. 29. Januar 2020 ergangenen Urteile im Hinblick auf die beabsichtigte Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als unwirksam angesehen und erst recht nachdem der Antragsgegner in den beiden weiteren Zulassungsverfahren 8 A 708/20 und 8 A 754/20 jeweils unter Ersetzung des Einvernehmens der Beigeladenen die in diesen Verfahren beantragten Genehmigungen erteilt hat, ist die dem Aufstellungsbeschluss ersichtlich zugrunde liegende Annahme, dass eine planerische Steuerung aufgrund des bisherigen Flächennutzungsplans ungewiss ist, bestätigt worden.
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