Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung; Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09
- VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (31)
- VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09
Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Rn. 66 Mit Beschluss vom 03.03.2010 ( 8 B 21/09 MD; juris) hat die Disziplinarkammer den Antrag des Beklagten auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung vom 13.08.2009 abgelehnt und darin maßgeblich auf die besonderen Sicherheitsinteressen einer Justizvollzugsanstalt abgestellt.Rn. 69 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der des Verfahrens 8 B 21/09 MD sowie die beigezogenen umfassenden Verwaltungs- und Ermittlungsvorgänge verwiesen.
Auf diese Umstände hat die Disziplinarkammer bereits in dem Beschluss zur vorläufigen Dienstenthebung vom 03.03.2010 ( 8 B 21/09 MD; juris) hingewiesen und die Prognose des Dienstherrn zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst nicht geteilt.
Im Übrigen ist das im Jahre 2006 wegen des Vorfalls zu 1 (Gefangenenwäsche) eingeleitete Disziplinarverfahren entgegen der Darstellung des Klägers nicht förmlich unterbrochen worden (vgl. dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 03.03.2010, 8 B 21/09 MD; juris; zur vorläufigen Dienstenthebung).
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab und die Schwelle der Erheblichkeit wird bei der Verletzung von ohne weiteres einsehbaren inhaltlichen Kernbereichspflichten nur in Ausnahmefällen erreicht sein (vgl. zum Ganzen: VGH Baden Württemberg, U. v. 24.06.2010, DB 16 S 3391/08 und U. v. 16.09.2010, DL 6 S 579/10 bezüglich einer strafbaren Steuerhinterziehung mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Zugriffsdelikten; BVerwG, U. v. 29.05.2008, 2 C 59.07; B. v. 27.10.2008, 2 B 48.08; alle juris).Entsprechend ist das Bundesverwaltungsgericht bis in das Jahr 2005 davon ausgegangen, dass sogar der erheblich verminderten Schuldfähigkeit letztlich jegliche praktische Relevanz genommen sei (vgl. dazu BVerwG, B. v. 27.10.2008, 2 B 48.08 und U. v. 29.05.2008, 2 C 59.07; mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung zumindest bei Zugriffsdelikten; juris).
- BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08
Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab und die Schwelle der Erheblichkeit wird bei der Verletzung von ohne weiteres einsehbaren inhaltlichen Kernbereichspflichten nur in Ausnahmefällen erreicht sein (vgl. zum Ganzen: VGH Baden Württemberg, U. v. 24.06.2010, DB 16 S 3391/08 und U. v. 16.09.2010, DL 6 S 579/10 bezüglich einer strafbaren Steuerhinterziehung mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Zugriffsdelikten; BVerwG, U. v. 29.05.2008, 2 C 59.07; B. v. 27.10.2008, 2 B 48.08; alle juris).Entsprechend ist das Bundesverwaltungsgericht bis in das Jahr 2005 davon ausgegangen, dass sogar der erheblich verminderten Schuldfähigkeit letztlich jegliche praktische Relevanz genommen sei (vgl. dazu BVerwG, B. v. 27.10.2008, 2 B 48.08 und U. v. 29.05.2008, 2 C 59.07; mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung zumindest bei Zugriffsdelikten; juris).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09
Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Hierfür können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld, Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (BVerwG, Beschluss v. 02.03.2012, 2 B 8/11; Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Urteil v. 06.06.2007, 1 D 2.05; Urteil v. 03.05.2007, 2 C 9.06; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.11.2009, OVG 80 D 6.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 10.11.2009, 6 LD 1/09; VG Wiesbaden, Urteil v. 17.01.2012, 28 K 733/11.WI.D; alle juris).Rn. 94 Ist demnach der beamtenrechtliche Zeitpunkt zur dienstrechtlichen Lösung vom Beamten verpasst worden, so hätten wegen der sich stetig und vorhersehbar abzeichnenden Schwierigkeiten mit dem (ungeeigneten) Beamten wenigstens frühzeitig Disziplinarverfahren und weitere Schritte eingeleitet werden müssen um den Beamten zu diesem Zeitpunkt noch zur Pflichtenmahnung zu erreichen (vgl. ähnlich: OVG Lüneburg, Urteil v. 10.11.2009, 6 LD 1/09; Einstellung trotz bekannter Alkoholabhängigkeit: OVG MV Beschluss v. 10.09.1998, 2 M 91/98; beide juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (BVerwG, U. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007, 1 M 103/07 und zuletzt Beschluss vom 28.01.2009, 1 M 164/08, Beschluss.Art und Umfang einer amtsärztlichen Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt sein (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.06.2008, 1 K 3679/07; VGH Bad.-Württb., Beschluss vom 07.08.2008, 4 S 1068/08;… BVerwG, U. v. 23.10.1990, a. a. O.; OVG LSA Beschlüsse vom 26.06.2007 und vom 28.01.2009, a. a. O.; juris).
- BVerwG, 02.03.2012 - 2 B 8.11
Dienstvergehen; Kollegendiebstahl; Verfahrensmangel; Nichtbeachtung entlastender …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Hierfür können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld, Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (BVerwG, Beschluss v. 02.03.2012, 2 B 8/11; Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Urteil v. 06.06.2007, 1 D 2.05; Urteil v. 03.05.2007, 2 C 9.06; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.11.2009, OVG 80 D 6.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 10.11.2009, 6 LD 1/09; VG Wiesbaden, Urteil v. 17.01.2012, 28 K 733/11.WI.D; alle juris).Dementsprechend sind entlastende Umstände auch dann beachtlich und in die Gesamtabwägung einzustellen, wenn sie die Voraussetzungen eines anerkannten Milderungsgrundes nicht erfüllen (vgl. zuletzt: BVerwG, Beschluss v. 02.03.2012, 2 B 8.11; juris).
- VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Rn. 67 Die bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg anhängige Klage ( 5 A 430/09 ) des Beamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wurde nach Aufhebung der streitbefangenen Bescheide wegen Hauptsacheerledigung eingestellt.Das Gericht äußerte in der für den Beamten positiven Prozesskostenhilfeentscheidung (Beschluss v. 02.03.2010, 5 A 430/09 ; juris) Bedenken gegen die ohne Begutachtung vorgenommene Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Rn. 84 Hingegen führt das Bundesverwaltungsgericht aktuell aus (Beschluss v. 11.01.2012, 2 B 78.11, mit Verweis auf Urteil v. 25.03.2010, 2 C 83.08 und Beschluss v. 20.10.2011, 2 B 61.10; alle juris), dass "bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden {kann}". - BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung - …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Die eine Untersuchungsanordnung tragenden Zweifel des Dienstherrn können sich hierbei auch aus einer Summe von Umständen ergeben, die - jeder für sich gesehen - noch keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA (a. F.) bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.1984, 2 B 205.82; juris). - BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10
Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Rn. 84 Hingegen führt das Bundesverwaltungsgericht aktuell aus (Beschluss v. 11.01.2012, 2 B 78.11, mit Verweis auf Urteil v. 25.03.2010, 2 C 83.08 und Beschluss v. 20.10.2011, 2 B 61.10; alle juris), dass "bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden {kann}". - BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das …
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3679/07
Amtsärztliche Untersuchung, Anordnung, Verwaltungsakt, Termin, Erledigung, …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen; …
- BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96
Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …
- BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08
Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts; …
- BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90
Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum - …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.1998 - 2 M 91/98
Fristbeginn bei erneuter Zustellung, vorläufige Dienstenthebung und Alkoholsucht
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78
Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der …
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11
Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2010 - 10 L 1/10
Grenzen der Mitwirkung an eigenen Personalmaßnahmen
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - DL 16 S 1/07
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10
Voraussetzungen zur vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2009 - 10 L 1/09
Zur Pflicht des Beamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen
- VG Wiesbaden, 17.01.2012 - 28 K 733/11
Klage gegen eine Disziplinarverfügung
- VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Verstöße gegen das BtMG (u.a. Verbrauchsüberlassung von Haschisch an Personen …
- VG Magdeburg, 23.10.2007 - 8 A 9/07
- VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11
Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit
Das Disziplinargericht muss in seinen Entscheidungen stets darauf hinweisen, dass das Disziplinarrecht kein Strafrecht darstellt und die Disziplinarmaßnahmen in einem Stufenverhältnis (vgl. §§ 5, 13 BDG) stehen und je nach Schwere und Eigenart des Dienstvergehens sorgfältig und ausgewogen geprüft werden müssen (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; m. w. Nachw.; VG Magdeburg, Urteil v. 14.02.2012, 8 A 6/11 ; VG Magdeburg, Urteil v. 01.12.2011, 8 A 18/10 ; zur Zweckmäßigkeit weiter: VG Magdeburg, Urteil v. 06.11.2007, 8 A 10/07; alle juris). - VG Hannover, 09.06.2015 - 18 A 131/14
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Kinderpornographie; Sex-Chat
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl. VG Magdeburg, Urt. vom 29.03.2012, 8 A 9/09; juris). - VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen …
Dabei muss zunächst ganz eindeutig hervorgehoben werden, dass es nicht angehen kann und darf, dass ein Justizvollzugsbeamter die ihm im Umgang mit den Gefangenen durch die Anstaltsleitung oder dem Gesetz- und Verordnungsgeber aufgegebenen Weisungen und Anordnungen unberücksichtigt lässt und seine eigenen, davon unabhängigen Vorstellungen im Strafvollzug entwickelt und verwirklicht (vgl. ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris).Dabei legt das Disziplinargericht gleichwohl Wert auf die Feststellung, dass vorliegend keinerlei Anhaltspunkte für ein schuldmilderndes oder schuldausschließendes Verhalten (§§ 20, 21 StGB) des Beklagten vorliegen (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris).
Da diese Verhaltensweisen des Beklagten innerhalb der beamtenrechtlichen Probezeit nicht erkennbar waren, trifft den Kläger bzw. die beschäftigende Haftanstalt kein irgendwie geartetes Mitverschulden oder eine Möglichkeit der Abwendung der Ereignisse (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris).
- VG Magdeburg, 08.03.2021 - 15 A 14/19
Berücksichtigung der Konfliktsituationen des Beamten im Disziplinarverfahren - …
Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07; Beschluss vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17; zusammenfassend: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; VG Magdeburg…, Urteil vom 24. September 2019 - 15 A 5/17 -, Rn. 143 - 150, alle juris).Nur wenige Jahre nach seiner Verbeamtung im Jahr 2008 fiel der Beklagte der Prüfungsbeamtin als mit seinen Aufgaben überfordert auf (vgl. ähnlich: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris).
- VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17
Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht; …
Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 34 …und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 8; zusammenfassend: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; alle juris). - VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 29/16
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Eintreten …
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris). - VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13
Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl.: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris). - VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16
Disziplinarrecht: Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung …
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl.: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris). - VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Disziplinarrecht: Dienstenthebung nach disziplinarrechtlich relevanter …
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl.: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris). - VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur …
Denn das Disziplinarecht ist auf Pflichtenmahnung aufgrund der Besonderheiten des Status als Beamter angelegt (vgl.: VG Magdeburg, Urteil v. 29.03.2012, 8 A 9/09 ; juris). - VG Magdeburg, 18.12.2013 - 8 A 15/13
Disziplinarrecht: Disziplinarbefugnis des Gerichts; Aufhebung einer …
- VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 1/12
Zweckmäßigkeit einer Disziplinarverfügung bei Benutzung eines Diensthandys für …
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§§ 114 ff ZPO
Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer gehörigen Disziplinarmaßnahme - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09
- VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.10.2009 - 1 D 1.09
Altfall nach Bundesdisziplinarordnung (BDO); Übergangsrecht; schwere behebbare …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09
Denn anders als nach den früheren Reglungen in der Disziplinarordnung (DO LSA) sind die strengen Regelungen nach der Strafprozessordnung und der Pflichtverteidigerbestellung nicht mehr anwendbar (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 06.10.2009, 1 D 1.09; juris). - VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09
Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung
Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09
Rn. 4 Die Disziplinarkammer hat sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Disziplinarklage bereits ausführlich in dem Beschluss vom 03.03.2010 zur vorläufigen Dienstenthebung des Beamten ( 8 B 21/09 MD) geäußert. - VG Freiburg, 24.10.2003 - DB 12 K 14/03
Prozesskostenhilfe bei Disziplinarklage
Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 A 9/09
Eine hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht bereits dann zu bejahen, wenn zwar die Verhängung einer (erheblichen) Disziplinarmaßnahme, nicht jedoch die Entfernung aus dem Dienst wahrscheinlich ist (VG Freiburg, Beschluss vom 24.10.2003, DB 12 K 14/03; juris).
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