Rechtsprechung
| BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel des Landes Niedersachsen - Definition der Umgruppierung - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Honorierung einer später abgeschlossenen einschlägigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung Privatwirtschaft - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel des Landes Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2004, 943 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00
Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mitzuberücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43; 19. November 1997 - 10 AZR 249/97 - EzB TVG § 4 Nr. 50).Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - aaO).
Danach, wie auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der tariflichen Regelung sind Tätigkeiten nicht nur dann einschlägig, wenn sie der jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechen - im Falle der Arbeitnehmerin S also als Kassiererin - vielmehr sind einschlägig alle der Gehaltsgruppe II im Einzelhandel unterfallenden Tätigkeiten (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).
- BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Maßgebend ist vielmehr die Überprüfung der Eingruppierung wegen des kollektiven Interesses an der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - BAGE 72, 187, 199 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 111).Dieses Interesse bleibt unberührt von der Frage, welchen Nutzen die Parteien des Arbeitsvertrages im Einzelfalle hieraus ziehen können (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - aaO).
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW: …
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Der Abschluß einer einschlägigen Ausbildung soll belohnt werden (vgl. BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51); Ausbildungszeit wird von den Tarifvertragsparteien höher bewertet als ohne Ausbildung zurückgelegte Tätigkeitszeit in Gruppe I, indem sie der "einschlägigen" Tätigkeit gleichgesetzt wird.Mit der rechtlich nicht zu beanstandenden Stichtagsregelung, die nur diejenigen Arbeitnehmer an der Vergünstigung teilhaben läßt, die ab dem 1. Mai 1991 erstmalig eingruppiert wurden, sollten die durch die tarifliche Aufwertung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen in überschaubaren Grenzen gehalten werden (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51).
- BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
Eingruppierung Hausmeister nach MTL II
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
"Einschlägig" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "bezüglich", "zutreffend" und "dazugehörig" (…Wahrig Deutsches Wörterbuch 6. Aufl. S. 404; vgl. auch BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 - AP MTL II § 21 Nr. 6). - BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Darauf, aus welchem Anlaß der Arbeitgeber diese Feststellung trifft, kommt es nicht an; auch die Korrektur einer nach Ansicht des Arbeitgebers fehlerhaften Eingruppierung bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrats (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254, 258 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG 21. Aufl. § 99 Rn. 90 mwN). - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11). - BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Darauf, aus welchem Anlaß der Arbeitgeber diese Feststellung trifft, kommt es nicht an; auch die Korrektur einer nach Ansicht des Arbeitgebers fehlerhaften Eingruppierung bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrats (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254, 258 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG 21. Aufl. § 99 Rn. 90 mwN). - BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Insbesondere ist das auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfende (vgl. BAG 2. September 1980 - 6 ABR 37/78 - AP ArbGG 1979 § 89 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 89 Nr. 1; 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 2;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 96 Rn. 8) allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag gegeben. - BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 703/96
Berücksichtigung von Berufsjahren im Einzelhandel - Tarifliche Vergütung nach …
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Der Sinn der Regelung besteht darin, die später abgeschlossene einschlägige Ausbildung höher zu bewerten, als dies vor Einführung der Stichtagsregelung der Fall war (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 703/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 62 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 35 zu vergleichbarer tariflicher Regelung für den hessischen Einzelhandel). - LAG Niedersachsen, 20.08.2001 - 8 TaBV 19/01
Erstmalige Eingruppierung in den Tarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen
Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. August 2001 - 8 TaBV 19/01 - wird zurückgewiesen. - BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 249/97
- BAG, 02.09.1980 - 6 ABR 37/78
Arbeitsgerichtsverfahren - Beschwerdeschrift - Beschlußverfahren - Ladungsfähige …
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, nach der er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - zu B III 3 b cc [1] der Gründe mwN, BAGE 104, 187, 199; 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54). - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 199 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B III 3 c cc (1) der Gründe mwN; 22. Januar 2003 - 4 ABR 18/02 -, zu B II 1 der Gründe; 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54, zu II 2 a der Gründe). - LAG Niedersachsen, 16.05.2008 - 12 Sa 1796/07
Anspruch auf Tariflohn nach G 2 des Gehalts- und Lohntarifvertrages für den …
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. nur BAG, Urteil vom 13.02.2003 - 8 ABR 53/01 -).Einschlägig bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "bezüglich", "zutreffend" und "dazugehörig" (vgl. ausdrücklich Beschluss des BAG vom 13.02.2003 - 8 ABR 53/01-).
- LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen …
Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern den einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B III 3 c cc (1) der Gründe; BAG 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54, zu II 2 a der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09
Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen …
Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern den einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42, zu B III 3 c cc (1) der Gründe; BAG 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54, zu II 2 a der Gründe). - ArbG Frankfurt/Main, 21.02.2007 - 9 BV 485/06
Eingruppierung einer Innenreinigerin in einem Altenheim
Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reichenfolge berücksichtigt werden (vgl. BAG v. 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01, Juris; BAG v. 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 = AP Nr. 75 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
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