Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
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Milliardenklage: Schickedanz gegen Sal. Oppenheim
Verfahrensgang
- OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
- LG Köln, 06.02.2018 - 21 O 164/12
- LG Köln - 21 O 164/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie und der Zweckmäßigkeit der äußerlichen Verbindung mehrerer Prozesse weit auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1992, 981).Bei Ansprüchen aus einer Mehrheit von gleichartigen selbständigen Lebenssachverhalten muss auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; BayObLG NJW-RR 2003, 134;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., §§ 59, 60 Rn. 7).
- BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie und der Zweckmäßigkeit der äußerlichen Verbindung mehrerer Prozesse weit auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1992, 981).Rn. 4 genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH NJW 1992, 981).
- BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Bei Ansprüchen aus einer Mehrheit von gleichartigen selbständigen Lebenssachverhalten muss auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; BayObLG NJW-RR 2003, 134;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., §§ 59, 60 Rn. 7). - BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Unerheblich ist, ob gegen alle beklagten Streitgenossen dieselben Anträge gestellt werden und auf dieselben Anspruchsgrundlagen gestützt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742; 1020; BayObLGR 2005, 900).
- OLG Köln, 29.01.2020 - 8 AR 10/20 Bei Ansprüchen aus einer Mehrheit von gleichartigen selbständigen Lebenssachverhalten muss auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Mai 1990, aaO; BayObLG, Beschluss vom 21. August 2002 - 1Z AR 86/02, NJW-RR 2003, 134; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 8 AR 65/11, zitiert juris Rn. 2).
Voraussetzung der genannten Vorschriften ist es, dass die "als Streitgenossen" in Anspruch genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. November 1991, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2012, aaO Rn. 3).
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