Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7145
BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99 (https://dejure.org/2000,7145)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 8 AZR 145/99 (https://dejure.org/2000,7145)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 (https://dejure.org/2000,7145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98

    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Daran ändert nichts der Umstand, daß trotz des Widerspruchs des Klägers soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu berücksichtigen waren (vgl. Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).

    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs, greift aber nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (vgl. nur BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Soll statt seiner einem anderen Arbeitnehmer gekündigt werden, der die Möglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht hat, müssen berechtigte Gründe des Arbeitnehmers vorliegen, der sich auf die soziale Auswahl zu Lasten des Arbeitskollegen beruft (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Andererseits ergibt sich: Ist der widersprechende Arbeitnehmer sozial nicht ganz erheblich, sondern nur geringfügig schutzwürdiger als die vergleichbaren Arbeitnehmer, verdient er allenfalls dann den Vorrang, wenn seinem Widerspruch die berechtigte Befürchtung eines baldigen Arbeitsplatzverlustes oder einer baldigen wesentlichen Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen bei dem Erwerber zugrundeliegt (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    An der Austauschbarkeit fehlt es jedoch, wenn es einer Änderungsvereinbarung oder einer -kündigung bedurft hätte (BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76, zu B III 2 a der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber, der eine Sozialauswahl nicht vorgenommen und deshalb den Betriebsrat nicht über objektiv vergleichbare Arbeitnehmer unterrichtet hat, nicht gehindert, nachträglich im Prozeß zu den Auswahlgesichtspunkten vorzutragen (vgl. BAG 29. März 1990 aaO mwN; zuletzt 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26).

    In diesem Vortrag liegt deshalb nur eine Konkretisierung des bisherigen und kein nach § 102 Abs. 1 BetrVG unzulässiges Nachschieben eines neuen Kündigungssachverhalts (BAG 29. März 1990 aaO;… 7. November 1996 aaO).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber, der eine Sozialauswahl nicht vorgenommen und deshalb den Betriebsrat nicht über objektiv vergleichbare Arbeitnehmer unterrichtet hat, nicht gehindert, nachträglich im Prozeß zu den Auswahlgesichtspunkten vorzutragen (…vgl. BAG 29. März 1990 aaO mwN; zuletzt 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26).

    In diesem Vortrag liegt deshalb nur eine Konkretisierung des bisherigen und kein nach § 102 Abs. 1 BetrVG unzulässiges Nachschieben eines neuen Kündigungssachverhalts (…BAG 29. März 1990 aaO; 7. November 1996 aaO).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    aa) Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich aus inner- oder außerbetrieblichen Gründen ergeben (BAG 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 161, zu II 1 a der Gründe; 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150, 153 f., zu II 1 a der Gründe; 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 265 f., zu I der Gründe).

    cc) Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung nicht auf deren Zweckmäßigkeit oder sachliche Rechtfertigung, sondern nur auf die Einhaltung der äußersten Grenzen der offenbaren Unvernunft oder Willkür hin überprüfen (vgl. BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 271, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    An der Austauschbarkeit fehlt es jedoch, wenn es einer Änderungsvereinbarung oder einer -kündigung bedurft hätte (BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Zwar kann sich der Arbeitgeber im Prozeß nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Dabei ist das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zB Urteil 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f., zu B II 3 b der Gründe) von einer abgestuften Darlegungslast ausgegangen.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Zwar kann sich der Arbeitgeber im Prozeß nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39).
  • BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 284/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang - Widerspruch des …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Diese Verpflichtung des Arbeitgebers soll dem gekündigten Arbeitnehmer ermöglichen, die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses abzuschätzen und den ihm gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG obliegenden Beweis für Auswahlfehler zu führen (Senatsurteil 16. Juli 1998 - 8 AZR 284/97 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …

  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 8 Sa 2395/97

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ; Kündigungsschreiben auf …

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40, zu B II 2 a der Gründe; 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 -, zu II 4 c aa der Gründe).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    a) Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich aus inner- oder außerbetrieblichen Gründen ergeben (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 522/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 50; 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - EzS 2 (Abfindung) Nr. 107 mwN).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Sie greift nicht ein, wenn, wie im Streitfall, der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat und der Arbeitgeber nunmehr wegen des Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit kündigt (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zu II 3 der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 82, 316).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …

    a) Zu Recht und entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen kann (vgl. zuletzt BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - nv.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der …

    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zB 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f.; 16. Juli 1998 - 8 AZR 284/97 - 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138) von einer abgestuften Darlegungslast aus.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Dann bleibt unerheblich, inwieweit der Arbeitgeber sich im Kündigungsschutzprozeß auf soziale Auswahlüberlegungen stützen kann, die er nicht dem Betriebsrat im Rahmen der Beteiligung nach § 102 BetrVG mitgeteilt hatte (vgl. auch Senatsurteil 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - amtlich nicht veröffentlicht, RzK III 1 b Nr. 26 mwN).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der …

    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zB 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f.; 16. Juli 1998 - 8 AZR 284/97 - 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138) von einer abgestuften Darlegungslast aus.
  • LAG Hamm, 08.10.2021 - 16 Sa 374/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Dominoeffekt

    Den Entscheidungen lagen aber regelmäßig Sachverhalte zu Grunde, in denen der Arbeitgeber keine Auswahlentscheidung getroffen hatte, weil er zum Beispiel bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten hat, oder weil er der Ansicht war, bei der Kündigung eines Arbeitnehmers, der einem Betriebsübergang widersprochen hat, sei kein Raum für eine Sozialauswahl, oder weil er unter Verkennung des Betriebsbegriffes von einer Betriebsstilllegung ausgegangen war (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - Urteil vom 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Urteil vom 07. November 1996 - 2 AZR 720/95 - Urteil vom 26. März 2009 - 2 AZR 296/07 - Urteil vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 -).
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …

    Hat nämlich der Arbeitgeber bei der getroffenen Sozialauswahl bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten und deshalb insoweit dem Betriebsrat die für die soziale Auswahl (objektiv) erheblichen Umstände zunächst nicht mitgeteilt, so darf er auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess insoweit seinen Vortrag ergänzen, ohne dass darin ein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (BAG v. 07.11.1996 - 2 AZR 720/95, AuR 1997, 124 = BuW 1997, 319 = RzK III 1b Nr. 26; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 145/99, ZInsO 2000, 568).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …

    Hat der Arbeitgeber bei der getroffenen Sozialauswahl bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten und deshalb insoweit dem Betriebsrat die für die soziale Auswahl (objektiv) erheblichen Umstände zunächst nicht mitgeteilt, so darf er auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß insoweit seinen Vortrag ergänzen, ohne daß darin ein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (BAG v. 07.11.1996 - 2 AZR 720/95, AuR 1997, 124 = BuW 1997, 319 = RzK III 1b Nr. 26; BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 145/99, n.v.).
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
  • LAG Köln, 05.11.2025 - 4 SLa 308/25

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Auslegung der Versetzungsklausel im …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - …

  • LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 54/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist …

  • LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1277/02

    Fehlerhafte Betriebsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht