Rechtsprechung
| BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsanspruch einer im Schichtdienst teilzeitbeschäftigten Krankenschwester nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Berechnung der Zahl der "zusätzlichen arbeitsfreien Tage im Urlaubsjahr" nach BAT
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUrlG § 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 14.12.1984 - 3 Ca 650/84
- LAG Hessen, 28.11.1985 - 9 Sa 184/85
- BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86
Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer
Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres mit 52 Wochen ergeben sich für den in Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer 260 Arbeitstage (vgl. dazu bereits BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT). - OVG Hamburg, 22.01.1992 - Bf I 60/90
Urlaubsdauer; Teilzeit; Beamtenrecht; Erholungsurlaub
Bei den Bestimmungen des BAT handele es sich um frei ausgehandelte Regelungen, die - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 2. Oktober 1987 (8 AZR 166/86 ) hervorhebe - eine Berücksichtigung von landesrechtlich unterschiedlichen Feiertagsregelungen nicht zuließen.Aus den dargelegten Gründen kann auch der zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 48 Abs. 4 BAT ergangenen abweichenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 2.10.1987, 8 AZR 166/86 ), die möglicherweise auf Besonderheiten des Tarifrechts beruht, nicht gefolgt werden.
- BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 542/88
Berechnung des Urlaubsanspruchs einer teilzeitbeschäftigten Arbeitsvermittlerin - …
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1987 (8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT) ausführlich dargelegt, daß es für die Kürzung des Urlaubsanspruchs nach der mit § 48 MTA insoweit wortgleichen Bestimmung in § 48 BAT i.d.F. des 23. Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 21. April 1970 auf die für den Arbeitnehmer sich ergebenden zusätzlichen freien Arbeitstage im Jahr ankommt.Dies ergibt sich vielmehr aus der Rundungsregelung in § 48 Abs. 4 Unterabs. 5 MTA, nach der Bruchteile, die sich beim Berechnungsvorgang ergeben, unberücksichtigt bleiben, also wegfallen (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 2. Oktober 1987, a.a.O., zu 6 und 7 der Gründe).
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 345/86
Berechnung des Urlaubsanspruchs - Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der …
Dies hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1987 (- 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT; - 8 AZR 160/86 - unveröffentlicht) sowie vom 26. Mai 1988 (- 8 AZR 655/85 - unveröffentlicht) bereits entschieden.Wie der erkennende Senat zu § 48 Abs. 4 BAT bereits entschieden hat (BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT), ist dem Tarifwortlaut nicht zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien die Jahresarbeitszeit auf 250 Arbeitstage begrenzt hätten.
- BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 9.92
Urlaubsanspruch - Kürzung - Teilzeitbeschäftigte - Berechnung
Sie entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der inhaltsgleichen, bundeseinheitlich geltenden Vorschrift des § 48 Abs. 4 BAT a.F. (vgl. BAG, Urteile vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - [AP § 48 Nr. 4] m.w.N. und vom 30. November 1989 - 8 AZR 542/88 - [ZTR 1990, 158]; ferner BAGE 67, 217). - BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 655/85
Berechnung von Urlaubsansprüchen bei differenzierten Arbeitszeiten
Sie stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht überein (vgl. dazu die Urteile vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, sowie - 8 AZR 160/86 - und - 8 AZR 211/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Berlin, 22.03.1989 - 10 Sa 90/88
Schwerbehinderter; Zusatzurlaub; Grundurlaub; Berechnungsweise; BAT
Diese in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - in ihrer Berechnungsweise nicht zu beanstandende tarifliche Bestimmung kann jedoch auf den vorliegenden Fall entsprechend angewandt werden.
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