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Rechtsprechung
   BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3491
BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86 (https://dejure.org/1987,3491)
BAG, Entscheidung vom 02.10.1987 - 8 AZR 166/86 (https://dejure.org/1987,3491)
BAG, Entscheidung vom 02. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 (https://dejure.org/1987,3491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsanspruch einer im Schichtdienst teilzeitbeschäftigten Krankenschwester nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Berechnung der Zahl der "zusätzlichen arbeitsfreien Tage im Urlaubsjahr" nach BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86
    Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres mit 52 Wochen ergeben sich für den in Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer 260 Arbeitstage (vgl. dazu bereits BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT).
  • OVG Hamburg, 22.01.1992 - Bf I 60/90

    Urlaubsdauer; Teilzeit; Beamtenrecht; Erholungsurlaub

    Bei den Bestimmungen des BAT handele es sich um frei ausgehandelte Regelungen, die - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 2. Oktober 1987 (8 AZR 166/86 ) hervorhebe - eine Berücksichtigung von landesrechtlich unterschiedlichen Feiertagsregelungen nicht zuließen.

    Aus den dargelegten Gründen kann auch der zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 48 Abs. 4 BAT ergangenen abweichenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 2.10.1987, 8 AZR 166/86 ), die möglicherweise auf Besonderheiten des Tarifrechts beruht, nicht gefolgt werden.

  • BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 542/88

    Berechnung des Urlaubsanspruchs einer teilzeitbeschäftigten Arbeitsvermittlerin - …

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1987 (8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT) ausführlich dargelegt, daß es für die Kürzung des Urlaubsanspruchs nach der mit § 48 MTA insoweit wortgleichen Bestimmung in § 48 BAT i.d.F. des 23. Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 21. April 1970 auf die für den Arbeitnehmer sich ergebenden zusätzlichen freien Arbeitstage im Jahr ankommt.

    Dies ergibt sich vielmehr aus der Rundungsregelung in § 48 Abs. 4 Unterabs. 5 MTA, nach der Bruchteile, die sich beim Berechnungsvorgang ergeben, unberücksichtigt bleiben, also wegfallen (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 2. Oktober 1987, a.a.O., zu 6 und 7 der Gründe).

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 345/86

    Berechnung des Urlaubsanspruchs - Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der …

    Dies hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1987 (- 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT; - 8 AZR 160/86 - unveröffentlicht) sowie vom 26. Mai 1988 (- 8 AZR 655/85 - unveröffentlicht) bereits entschieden.

    Wie der erkennende Senat zu § 48 Abs. 4 BAT bereits entschieden hat (BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT), ist dem Tarifwortlaut nicht zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien die Jahresarbeitszeit auf 250 Arbeitstage begrenzt hätten.

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 9.92

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Teilzeitbeschäftigte - Berechnung

    Sie entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der inhaltsgleichen, bundeseinheitlich geltenden Vorschrift des § 48 Abs. 4 BAT a.F. (vgl. BAG, Urteile vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - [AP § 48 Nr. 4] m.w.N. und vom 30. November 1989 - 8 AZR 542/88 - [ZTR 1990, 158]; ferner BAGE 67, 217).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 655/85

    Berechnung von Urlaubsansprüchen bei differenzierten Arbeitszeiten

    Sie stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht überein (vgl. dazu die Urteile vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, sowie - 8 AZR 160/86 - und - 8 AZR 211/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 22.03.1989 - 10 Sa 90/88

    Schwerbehinderter; Zusatzurlaub; Grundurlaub; Berechnungsweise; BAT

    Diese in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - in ihrer Berechnungsweise nicht zu beanstandende tarifliche Bestimmung kann jedoch auf den vorliegenden Fall entsprechend angewandt werden.
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