Rechtsprechung
| BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - Erforderlichkeit des Rechtsschutzinteresses bei einer Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 06.05.1983 - 7 Ca 599/82
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.1983 - 5 Sa 74/83
- BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79
Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand - …
Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84
Auch wenn davon auszugehen ist, daß die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trotz Möglichkeit einer Leistungsklage zulässig ist, wenn sie sich gegen eine Behörde richtet, weil angenommen werden muß, daß diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil hält, so daß eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. etwa BAG Urteil vom 4. Mai 1980 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte), kann die Klage keinen Erfolg haben.
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
Sprachkurs als politische Weiterbildung
Bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, soweit sich aus der Klage Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992, EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - EzBAT § 52 BAT Nr. 14). - BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84
Bezahlter Urlaub
Voraussetzung für die Zulässigkeit ist in diesem Fall allerdings, daß sich Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (vgl. BGHZ 27, 190, 196; BGH WM 1981, 1050; Urteil des Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -). - LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08
Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter …
Anderenfalls würde die klagende Partei lediglich ein Rechtsgutachten verlangen, zu dessen Erstellung die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind (vgl. BAG vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v; BAG, vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475-476; BAG vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - n.v.).Es ist nicht von einem anderen Streitgegenstand auszugehen (vgl. BAG vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v; BAG, vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475-476; BAG vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - n.v.).
- BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Anspruch auf tarifliche Auswärtszulage sowie Überstundenzuschläge und erhöhten …
Sie ist auf einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang bezogen, der jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, am 28. Januar 1986, abgeschlossen war, ohne daß daraus unmittelbare Rechtswirkungen für den Kläger herleitbar wären (ebenso BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -, nicht veröffentlicht).Damit erstrebt der Kläger aber ein abstraktes Rechtsgutachten zu dieser Rechtsfrage, denn die Entscheidung hätte keinerlei Auswirkungen mehr auf die Beziehungen der Parteien, da das Urlaubsjahr 1984 und der daran anschließende Übertragungszeitraum längst abgelaufen sind (ebenso BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v.).
- LAG Bremen, 14.01.2010 - 3 Sa 75/09
Mehrarbeitszuschlag für Schulhausmeister; unbegründeter Feststellungsantrag bei …
Andernfalls würde die klagende Partei lediglich ein Rechtsgutachten erlangen, zu dessen Erstellung die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind (vgl. BAG Urteil vom 04.09.1986 - 8 AZR 2/84; BAG Urteil vom 08.12.1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19.02.2003 - 4 AZR 707/01). - BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 349/88
Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit …
Damit steht fest, daß eine nicht vollstreckbare gerichtliche Entscheidung gegen ihn nur die Wirkung eines unverbindlichen Rechtsgutachtens hätte, dessen Erstattung nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte ist (vgl. Urteil des Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -). - BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 635/88
Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit …
Damit steht fest, daß eine nicht vollstreckbare gerichtliche Entscheidung gegen ihn nur die Wirkung eines unverbindlichen Rechtsgutachtens hätte, dessen Erstattung nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte ist (vgl. Urteil des Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -). - BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 224/87
Befugnis der Gerichte für Arbeitssachen zur Erteilung von Rechtsgutachten
Zur Erteilung von Rechtsgutachten sind die Gerichte für Arbeitssachen jedoch nicht befugt (vgl. Urteil des Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -, nicht veröffentlicht). - BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 656/86
Anspruch eines Matrosen auf erhöhten Urlaub und Zahlung von Anwesehenheitsstunden …
Zur Erteilung von Rechtsgutachten sind die Gerichte für Arbeitssachen jedoch nicht befugt (vgl. Urteil des Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - nicht veröffentlicht). - BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86 Hierzu sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt (ebenso BAG Urteile vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - und 14. Juli 1988 - 6 AZR 89/86 - unveröffentlicht).
- BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86
Gewährung von Sonderurlaub zur Durchführung einer Kurmaßnahme - Zulässigkeit …
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