Rechtsprechung
| BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 14.12.1995 - 4 Ca 300/95
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 5 Sa 11/96
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Erbringt der Auftragnehmer dagegen nur eine (Dienst-)Leistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume, ohne daß ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Wird dagegen vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er an den jeweiligen Einrichtungen des Auftraggebers zu erbringen bereit ist, ohne daß er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne daß er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehören diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O.).
- BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Danach muß das Kündigungsschreiben in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten Dritten gelangen, und für den Empfänger muß unter gewöhnlichen Umständen eine Kenntnisnahme zu erwarten sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 12 zu § 130 BGB).Hält sich der Arbeitnehmer während des Tages in seiner Wohnung auf, liegt dieser Zeitpunkt gewöhnlich nicht erheblich nach der üblichen Zustellzeit der Post (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1983, a.a.O.).
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - Slg 1997 - 3, I - 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, Ayse Süzen/Zehnacker Gebäudereinigung) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Die Beklagte zu 1) war nicht gehalten, die Kündigung erst nach Durchführung der Stillegung auszusprechen, sondern konnte die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung wirksam erklären, als der Bewachungsauftrag gekündigt war und die betrieblichen Umstände der Stillegung greifbare Formen angenommen hatten (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2 a der Gründe). - BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - EuGH, 15.06.1988 - 101/87
Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - LAG Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 5 Sa 11/96
Bewertung der Neuvergabe eines Bewachungsauftrags als Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
Auf die Revisionen der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 1996 - 5 Sa 11/96 - aufgehoben.
- BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der …
Wesentliches Abgrenzungskriterium war danach, dass dem Berechtigten die Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen sind (…11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - aaO; 14. Mai 1998 - 8 AZR 328/96 - 17. September 1998 - 8 AZR 276/97 - 25. Mai 2000 - 8 AZR 337/99 - 29. Juni 2000 - 8 AZR 520/99 -). - BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 249/04
Betriebsübergang - Bistrobewirtschaftung bei der Bahn
Wesentliches Abgrenzungskriterium war danach, dass dem Berechtigten die Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen sind (…11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - aaO; 14. Mai 1998 - 8 AZR 328/96 - 17. September 1998 - 8 AZR 276/97 - 25. Mai 2000 - 8 AZR 337/99 - 29. Juni 2000 - 8 AZR 520/99 -). - BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05
Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang
Wesentliches Abgrenzungskriterium war danach, dass dem Berechtigten die Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen sind (…11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - aaO; 14. Mai 1998 - 8 AZR 328/96 - 17. September 1998 - 8 AZR 276/97 - 25. Mai 2000 - 8 AZR 337/99 - 29. Juni 2000 - 8 AZR 520/99 -).
- LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1429/06
Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der …
Bewachungsleistungen werden üblicherweise nur unter Einsatz einfacher Arbeitsmittel angeboten (BAG vom 17.09.1998, 8 AZR 276/97, n.v., zitiert nach juris). - BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 334/05
Betriebsübergang, Bistrobewirtschaftung bei der Bahn
Wesentliches Abgrenzungskriterium war danach, dass dem Berechtigten die Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen sind (…11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 -aaO; 14. Mai 1998 - 8 AZR 328/96 - 17. September 1998 - 8 AZR 276/97 - 25. Mai 2000 - 8 AZR 337/99 - 29. Juni 2000 - 8 AZR 520/99 -). - LAG Hessen, 25.06.2007 - 19 Sa 1381/06
Zugang einer Kündigung
Hält sich der Arbeitnehmer während des Tages in seiner Wohnung auf, so liegt dieser Zeitpunkt gewöhnlich nicht erheblich nach der üblichen Zustellzeit der Post (z.B. BAG, Urteil vom 17. September 1998 - 8 AZR 276/97 - nicht amtlich veröffentlicht unter V., [...] Rz 28; s.a. zuvor BAG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - in: AP Nr. 12 zu § 130 BGB; s.a. Friedrich in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsrechtlichen Vorschriften, von Etzel/Bader u.a., 8. A. Neuwied 2007, (zitiert: KR-Sachbearbeiter), § 4 Rz 103 jeweils m.w.N.). - LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1432/06
Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der Neuvergabe …
Rn. 37 Bewachungsleistungen werden üblicherweise nur unter Einsatz einfacher Arbeitsmittel angeboten (BAG vom 17.09.1998, 8 AZR 276/97, n.v., zitiert nach [...]).
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