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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7333
BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92 (https://dejure.org/1993,7333)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 8 AZR 336/92 (https://dejure.org/1993,7333)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 (https://dejure.org/1993,7333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Angestellten des Staatlichen Institutes für Immunpräparate und Nährmedien der DDR - Anspruch einer Schwerbehinderten auf Feststellung des Fortbestandes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Sie gehöre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]) zu dem Kreis der besonders schutzwürdigen Personen.

    Die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung ergebe sich aus der verbindlichen verfassungskonformen Auslegung der Nr. 1 Abs. 2 EV durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] schloß die Überleitung auf einen "anderen Hoheitsträger" die Annahme der Abwicklung aus, wenn die Einrichtung tatsächlich erhalten blieb.

    Die das Erfordernis individueller Kündigungen beseitigende Regelung der arbeitsrechtlichen Folgen der Abwicklung in Nr. 1 Abs. 2 EV dient dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] und stellt einen verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes dar.

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, a.a.O.).

    Deshalb lag, wie bereits mit Urteil vom 28. Januar 1993 (- 8 AZR 169/92 -, a.a.O.) entschieden, keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV vor, wenn eine Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt wurde.

    Es entspricht der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV, daß allein im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG bei der Neubesetzung von Stellen der vom Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) geforderte Schutz der Schwerbehinderten, Alleinerziehenden und älteren Arbeitnehmer umzusetzen war (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Diese auf die Fußnote zu Nr. 1 Abs. 2 EV gestützte Entscheidung konnte formfrei verlautbart werden und durfte, wie die Entscheidung zur Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O.), bereits vor dem Wirksamwerden des Beitritts erfolgen.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (…BAG, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 EV, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 524/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

    Auszug aus BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92
    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine "Überführung" im Sinne von Art. 13, 20 EV (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder …

    Die Interessen der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden waren bei der Neubesetzung von Stellen im öffentlichen Dienst angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, a.a.O.; Senatsurteil vom 23. September 1993, a.a.O., zu II 2 c der Gründe).

    Es entspricht der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV, daß bei der Neubesetzung von Stellen der vom Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) geforderte Schutz der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden allein im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG umzusetzen war (Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob der Schutz der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden bereits bei der bloß vorübergehenden Heranziehung von Arbeitnehmern zu Abwicklungsarbeiten zu gewährleisten war (Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine "Überführung" im Sinne von Art. 13, 20 EV (Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - n.v., zu II 2 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 257/92 - n.v., zu II 1 der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe).

    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben auch in diesem Falle unberührt (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 5 der Gründe).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 51/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Die Interessen der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden waren bei der Neubesetzung von Stellen im öffentlichen Dienst angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, a.a.O.; Senatsurteil vom 23. September 1993, a.a.O., zu II 2 c der Gründe).

    Es entspricht der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV, daß bei der Neubesetzung von Stellen der vom Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) geforderte Schutz der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden allein im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG umzusetzen war (Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 396/93

    Voraussetzungen der Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der DDR - …

    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine Überführung im Sinne von Art. 13, 20 EV (Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - n.v., zu II 2 der Gründe; vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - n.v., zu A II 2 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 257/92 - n.v., zu II 1 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 249/92 - n.v., zu III 1 der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe).

    Eine fehlerhafte Auswahl hätte allenfalls einen Einstellungs-, Weiterverwendungs- oder Schadensersatzanspruch der Klägerin begründet, die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung jedoch unberührt gelassen (vgl. nur Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 616/92 - n.v., zu IV der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 5 der Gründe).

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 79/93

    Abwicklung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - …

    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine "Überführung" im Sinne von Art. 13, 20 EV (Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - n.v., zu II 2 der Gründe; vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - n.v., zu A II 2 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 257/92 - n.v., zu II 1 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 249/92 - n.v., zu III 1 der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe).

    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben auch in diesem Falle unberührt (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur …

    Die Privatisierung einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine Überführung im Sinne von Art. 13, 20 Einigungsvertrag (BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe, zur Einbringung einer Einrichtung in eine GmbH, deren Geschäftsanteile von der Treuhandanstalt gehalten wurden; BAG Urteil vom 27. Oktober 1994 - 8 AZR 687/92 - AP Nr. 10 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu B II 3 der Gründe, m.w.N).
  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages …

    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben selbst dann unberührt, wenn ein Anspruch auf Abschluß eines konkreten Arbeitsvertrages bestanden hätte (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 -, nicht veröffentlicht, zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 -, nicht veröffentlicht, zu B II 4 der Gründe, vgl. auch zu B III 2 b der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 -, nicht veröffentlicht, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 560/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben selbst dann unberührt, wenn ein Anspruch auf Abschluß eines konkreten Arbeitsvertrages bestanden hätte (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1993 a.a.O., zu III der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 247/93
    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben selbst dann unberührt, wenn ein Anspruch auf Abschluß eines konkreten Arbeitsvertrages bestanden hätte (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1993, aaO, zu III der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 -, n.v., zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 n.v., zu B II 4 der Gründe, vgl. auch zu B III 2 b der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 -, n.v., zu B II 5 der Gründe).
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