Rechtsprechung
| BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines ausgeschiedenen Schwerbehinderten auf Urlaubsabgeltung und auf Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld - Unbeachtlichkeit einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit auf den Bestand des Urlaubsanspruchs - Berücksichtigung der Wiedererlangung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 21.02.1984 - 1 Ca 604/83
- LAG Hessen, 08.10.1984 - 11 Sa 442/84
- BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Dieser Auffassung ist der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1986 (- 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) beigetreten.Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1986 (- 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) angeschlossen.
Darauf hat der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1986 (aaO) inzwischen in ständiger Rechtsprechung mehrfach abgestellt (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1987 - 8 AZR 605/84 -).
- BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
Urlaubsabgeltungsanspruch
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (BAGE 44, 75 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hat dagegen das Landesarbeitsgericht angenommen, daß dem Kläger der von ihm geltend gemachte Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsgeldanspruch nicht zustehe, nachdem er unstreitig nach andauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei, ohne die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt zu haben.Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) bereits für den insoweit wortgleichen § 12 MTV-Stahl NRW dargelegt.
- BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 605/84
Urlaubsabgeltung eines bei den US-Streitkräften beschäftigten erwerbsunfähigen …
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Ohne Auswirkungen auf den Bestand des Urlaubsanspruchs ist, daß der Kläger vor seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis seit 3. März 1983 ununterbrochen arbeitsunfähig krank war (vgl. in ständiger Rechtsprechung die Entscheidungen des Sechsten Senats seit 28. Januar 1982, BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; zuletzt Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - EzA § 7 BUrlG Nr. 43). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84
Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Ohne Auswirkungen auf den Bestand des Urlaubsanspruchs ist, daß der Kläger vor seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis seit 3. März 1983 ununterbrochen arbeitsunfähig krank war (vgl. in ständiger Rechtsprechung die Entscheidungen des Sechsten Senats seit 28. Januar 1982, BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; zuletzt Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - EzA § 7 BUrlG Nr. 43). - BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Mit Urteil vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hat der Sechste Senat klargestellt, daß Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs hindert, sondern dessen Erfüllbarkeit ausschließt, solange sie andauert. - BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82
Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Die Auffassung, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Erfüllbarkeit von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abhängt und dieser Anspruch ebenso wie der Urlaubsanspruch befristet bis zum Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums besteht, widerspricht nicht Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132. Hierzu hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits ausführlich Stellung genommen (Urteil vom 7. März 1985, BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Urlaubsanspruch - Jahresurlaub
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Dieser Auffassung folgt auch der erkennende Senat (vgl. ebenso bereits das Senatsurteil vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Wegen des Ablaufs des Übertragungszeitraums am 31. März 1984 stünde ein solcher Anspruch dem Kläger als Schadenersatzanspruch zu (vgl. dazu das Senatsurteil vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - AP Nr. 22 zu § 13 BUrlG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - LAG Niedersachsen, 30.08.1985 - 3 Sa 28/85
Urlaubsabgeltungsansprüche eines Arbeitnehmers; Ablauf eines Urlaubsanspruches; …
Auszug aus BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Dies ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit ausgeschieden ist (arg. § 183 Abs. 4 RVO, vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II, S. 392 und Bd. III, S. 682 g; ebenso LAG Niedersachsen Urteil vom 30. August 1985 - 3 Sa 28/85 - S. 7 bis 10).
- BAG, 11.02.1988 - 8 AZR 396/85
Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit
Der Sechste Senat und ihm folgend der erkennende Senat haben mehrfach dargelegt, aus welchen Gründen auch die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs von der Fähigkeit des Arbeitnehmers abhängt, nach dem Arbeitsvertrag geschlossene Leistungen zu erbringen (vgl. dazu u.a. die Urteile des Sechsten Senats vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 -, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 -, BAGE 48, 7; 48, 186 und 50, 107 = AP Nr. 20, 21 und 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, sowie des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 29. April 1987 - 8 AZR 32/85 -, - 8 AZR 52/85 - und - 8 AZR 664/84 -, nicht veröffentlicht).
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