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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4897
BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84 (https://dejure.org/1986,4897)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1986 - 8 AZR 528/84 (https://dejure.org/1986,4897)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1986 - 8 AZR 528/84 (https://dejure.org/1986,4897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs ab Möglichkeit der Bezifferung des Schadensposten - Ausschluss des Anspruchs nach Ablauf der Frist aus § 70 Abs. 2 BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien - …

    Auszug aus BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Fälligkeit eintritt, sobald der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den ihm gegenüber dem Arbeitnehmer zustehenden Schadenersatzanspruch wenigstens in etwa zu beziffern (vgl. BAG 24, 125, 132 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Eine weitere Hinausschiebung des Fälligkeitszeitpunkts wäre im vorliegenden Fall mit der Fürsorgepflicht der Klägerin nicht vereinbar gewesen, die dieser eine unverzügliche Ermittlung und baldige Geltendmachung eines Schadens gebietet (vgl. BAG 24, 125, 132 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der …

    Auszug aus BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG, aaO; BAG Urteil vom 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) ist jedoch die Überprüfung der Zweckmäßigkeit tarifvertraglicher Bestimmungen einschließlich der Länge der Ausschlußfristen den Gerichten versagt, weil sie einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würde.
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe - …

    Auszug aus BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84
    Das gilt auch dann, wenn man den Vorinstanzen folgend, nicht die dreimonatige Ausschlußfrist, die nach § 70 Abs. 2 BAT a.F. für Ansprüche der vorliegenden Art bis 31. Dezember 1979 galt, sondern die seit 1. Januar 1980 nach § 70 Abs. 1 BAT geltende sechsmonatige Ausschlußfrist zugrunde legt (…so für Fälle wie diesen: Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 3. Aufl., § 70 Anm. 13; BAG 17, 248 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Fälligkeit eintritt, sobald der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den ihm gegenüber dem Arbeitnehmer zustehenden Schadenersatzanspruch wenigstens in etwa zu beziffern (vgl. BAG 24, 125, 132 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger …

    Eine Forderung kann geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen, um seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 - 22. April 1987 - 5 AZR 96/86 - 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64; 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 71 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 47; Senat 12. August 1986 - 8 AZR 528/84 - NVwZ 1988, 191).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2003 - 5 U 160/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Geltung einer dienstvertraglichen …

    Ein Schreiben, wonach man sich Ansprüche jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe, vorbehalte, erfüllt diesen Zweck gerade nicht (BAG NVwZ 1988, 191).

    Die Fälligkeit (§ 271 BGB) tritt ein, sobald der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den ihm gegenüber dem Arbeitnehmer zustehenden Schadenersatzanspruch wenigstens in etwa zu beziffern (BAG NVwZ 1988, 191; BAG NZA 1997, 45).

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