Rechtsprechung
| BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsabgeltungsregelung - Mutterschaftsurlaub - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.08.1982 - 11 Ca 703/81
- LAG Hamburg, 01.12.1982 - 4 Sa 129/82
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Papierfundstellen
- BAGE 53, 322
- NZA 1987, 426
- BB 1987, 903
- JR 1987, 308
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Für die Auslegung von Tarifverträgen ist zwar - ausgehend vom Tarifwortlaut - auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, dies aber nur dann, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen enthalten sind (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Damit ist ausgeschlossen, daß ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit Urlaub nimmt, weil die Erfüllung des Urlaubsanspruchs während dieser Zeit unmöglich ist (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67).
- BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dargelegt. - BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist. - BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84
Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs - …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Ein Anspruchserhalt über das Ende der Befristung hinaus ist durch § 8 d MuSchG gesetzlich nicht gewährleistet (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - BAGE 52, 63). - BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82
Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber berechtigt, nach § 8 d MuSchG (für den Rechtszustand ab 1. Januar 1986 vgl. § 17 Abs. 1 BErzGG) den Urlaub zu kürzen, gleichgültig, ob es sich um tariflichen oder gesetzlichen Urlaub handelt (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355). - BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94
Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung
Denn ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl hierzu BAGE 44, 75, 79; BAG AP Nrn 2 und 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zu zulässigen tariflichen Abweichungen vgl BAG AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 53, 322, 325; 77, 291, 294 ff). - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 331/91
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Er tritt an die Stelle des durch Fristablauf erloschenen Urlaubsanspruchs und wird mit diesem Zeitpunkt fällig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 8 AZR 277/90 - n. v.).
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum
Der erkennende Senat ist dieser Auffassung gefolgt (vgl. die Urteile vom 13. November 1986, BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG und vom 22. Oktober 1987, BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95
Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage
Es kommt deshalb in erster Linie auf den Wortlaut und den systematischen Zusammenhang der jeweiligen Bestimmungen an (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 -, AP Nr. 28 zu § 13BUG- umter 6. der Gründe; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG/Auslegung). - BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
Im Ergebnis gilt hier das gleiche wie bei der Abgeltung von verfallenem Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG, zu 4 der Gründe, mit weiteren Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 13 Sa 162/95
Vergütungssicherung nach demTarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Stade, 14.11.1988 - 2 Ca 302/88 Mit dem 8. Senat des BAG (Urteil vom 13.11.1986 -- 8 AZR 68/83, DB 1987 S. 1362 = NZA 1987 S. 426) ist deshalb davon auszugehen, daß der Arbeitgeber nach § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT nicht Urlaub zu gewähren, sondern das während des Urlaubs weiterzuzahlende Arbeitsentgelt -- allerdings unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auch in seiner Freistellungskomponente -- zu zahlen hat.
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