Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Abweichungsrüge - Verfahrensrüge bei doppelt begründetem Berufungsurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt - 3 K 83/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1993 - 8 A 11746/92
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1993 - 8 A 11746/92
- BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Denn keine der in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts befaßt sich mit dem von dem Berufungsgericht behandelten Anspruch auf Erschließung infolge ausnahmsweiser Verdichtung der allgemeinen Erschließungsaufgabe gemäß § 123 Abs. 1 BauGB (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG/BauGB Nr. 38.S. 29); dieser Anspruch muß - wovon das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht auf "volle" Erschließung gerichtet sein.Das Berufungsgericht hat den mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Erschließung nämlich zum einen deshalb verneint, weil die Anspruchsvoraussetzungen einer ausnahmsweisen Verdichtung der allgemeinen Erschließungsaufgabe (vgl. Urteil vom 22. Januar 1993 a.a.O.) nicht gegeben seien, zum andern aber auch (vgl. BU S. 12 f.), weil der etwaige Anspruch jedenfalls durch die konkrete wegemäßige Anbindung erfüllt sei.
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Das setzte nämlich die unterschiedliche Beantwortung eines abstrakten entscheidungstragenden Rechtssatzes bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift voraus (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19). - BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86
Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber bei in dieser Weise doppelt begründeten Berufungsurteilen die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8 S. 1 ).
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Soweit die Kläger schließlich die fehlende Aufklärung des Zustandes der Fußwege rügen, ist mangels eines darauf gerichteten förmlichen Beweisantrages und angesichts mehrerer bei den Akten befindlicher aussagekräftiger Fotos (vgl. Bl. 150 d.A.) sowie der laut Protokoll im Verhandlungstermin am 17. Februar 1993 mit den Beteiligten erörterten Einzelheiten der Örtlichkeiten nicht ersichtlich, weshalb sich dem Berufungsgericht eine Beweisaufnahme mit dieser Zielrichtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 …und vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116, S. 14 ). - BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Soweit die Kläger schließlich die fehlende Aufklärung des Zustandes der Fußwege rügen, ist mangels eines darauf gerichteten förmlichen Beweisantrages und angesichts mehrerer bei den Akten befindlicher aussagekräftiger Fotos (vgl. Bl. 150 d.A.) sowie der laut Protokoll im Verhandlungstermin am 17. Februar 1993 mit den Beteiligten erörterten Einzelheiten der Örtlichkeiten nicht ersichtlich, weshalb sich dem Berufungsgericht eine Beweisaufnahme mit dieser Zielrichtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 und vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116, S. 14 ). - BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
Auszug aus BVerwG, 16.09.1993 - 8 B 104.93
Das setzte nämlich die unterschiedliche Beantwortung eines abstrakten entscheidungstragenden Rechtssatzes bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift voraus (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19).
- BFH, 18.05.1994 - II B 29/94
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Hat das FG seine Entscheidung derart doppelt begründet, daß jeder der Gründe für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so kann eine Zulassung der Revision nur erreicht werden, wenn für beide entscheidungserheblichen Gründe ein Zulassungsgrund gegeben ist (…vgl. BFH-Entscheidung vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524, und BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II B 167/89, BFH/NV 1992, 175; vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 8 B 104/93, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1994, 75). - VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 11.08.2010 - RVG 2/09
Kirchenbeamte, Nebentätigkeit
Bei einer die Vorentscheidung selbstständig tragenden Begründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (z. B. BVerwG, Beschluss vom 16.9.1993 8 B 104/93 , KStZ 1994, 75;… Kopp/Schenke, § 132 Rz. 13).
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