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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1994 - 8 B 105.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16767
BVerwG, 15.06.1994 - 8 B 105.94 (https://dejure.org/1994,16767)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 8 B 105.94 (https://dejure.org/1994,16767)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 8 B 105.94 (https://dejure.org/1994,16767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtheranziehung von Einheimischen zur Zweitwohnungssteuer - Grundsatz des Vertrauensschutzes der Steuerbelastung auswärtiger Zweitwohnungsinhaber - Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen bei einer Zweitwohnungssteuer nach Einheimischen und Auswärtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 8 B 105.94
    Diese Frage ist jedoch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ) geklärt.

    Die Revision kann auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ff.) zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Der zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 befaßt sich nämlich entscheidungstragend nur mit der Frage, ob eine zwischen einheimischen und auswärtigen Zweitwohnungsinhabern differenzierende Steuersatzung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist; mit der Frage des satzungswidrigen Vollzugs - um den es hier allein geht - beschäftigt sich diese Entscheidung nicht (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 354 ff.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 8 B 105.94
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1991 (- 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 ) keine Gleichstellung im Unrecht zugelassen, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, binnen angemessener Frist die Besteuerungsgleichheit bei Zinserträgen herzustellen, die Beschwerdeführer aber gleichwohl für verpflichtet angesehen, trotz des - im dortigen Verfahren festgestellten - unzulänglichen Erhebungsverfahrens und der sich daraus ergebenden Ungleichheit die bisherige Besteuerung der Zinserträge hinzunehmen.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 8 B 105.94
    Der von dem Kläger allein gerügte satzungswidrige Vollzug durch die Verwaltung des Beklagten vermittelt der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung, weil auch insoweit bereits geklärt ist, daß nach dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ) aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel für den Kläger keine subjektiven Rechte gegen seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer erwachsen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13

    Erhebung von Zweitwohnungssteuern

    Nach dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" können aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel für die Klägerin keine subjektiven Rechte gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer erwachsen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 8 B 105.94 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14. April 2008 - 9 LA 37/07 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die …

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung bzw. Beibehaltung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis (vgl. BVerfG, U. v. 17.1.1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142/166; BVerwG, B. v. 15.6.1994 - 8 B 105/94 - juris Rn. 2: keine "Gleichheit im Unrecht").
  • VGH Bayern, 02.05.2025 - 4 ZB 24.703

    Abgrenzung zwischen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage und …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall klargestellt hat, können sich wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278/284) aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben (BVerwG, B.v. 15.6.1994 - 8 B 105.94 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 02.05.2025 - 4 ZB 24.704

    Zweitwohnung oder nicht?

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall klargestellt hat, können sich wegen des Grundsatzes " keine Gleichheit im Unrecht " (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278/284) aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben (BVerwG, B.v. 15.6.1994 - 8 B 105.94 -).
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