Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
LBauO § 81; ; LBauO § 81 S 1; ; LBauO § 59; ; LBauO § 2; ; LBauO § 2 Abs 1; ; LBauO § 2 Abs 1 S 1; ; LBauO § 2 Abs 1 S 2; ; LBauO § 62; ; LBauO § 62 Abs 1; ; LBauO § 62 Abs 1 Nr 6;... ; LBauO § 61 Abs 1 Nr 6a; ; BauNVO § 10; ; BauNVO § 10 Abs 2; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 2 S 1; ; VwGO § 80 Abs 2 S 1 Nr 4; ; VwGO § 80 Abs 5
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBauO §§ 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 59, 61 Abs. 1 Nr. 6 a, 62 Abs. 1 Nr. 6, 81 Satz 1; BauNVO § 10 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, Abs. 5.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiergehege aus Zäunen: Genehmigungsfrei?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsnatur der mit der Untersagung einer in der Haltung von Tieren bestehenden Nutzung einer baulichen Anlage gleichzeitig ergehenden Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen; Einordnung von mittels Zäunen errichteter Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.05.2006 - 3 L 596/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 776 (Ls.)
- BauR 2006, 1734
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03
Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06
Den formellen Anforderungen dieser Vorschrift genügt jede schriftliche Begründung, die nicht lediglich formelhaft ist, sondern auf den konkreten Fall abstellt (s. Senatsbeschluss vom 08. Dezember 2003 - 8 B 11827/03.OVG -, S. 3 BA).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro
Dieses öffentliche Interesse ist darin begründet, dass die praktizierte Nutzung nicht genehmigt war, durch die ungenehmigte Nutzung die präventive Kontrolle der Bauaufsicht verhindert wird und dass ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen vermieden werden, die eine geänderte Nutzung erst nach Erteilung einer Genehmigung aufnehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06 -, BRS 70 Nr. 190 und juris, Rn. 13). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.01.2014 - 8 B 11261/13
Ungenehmigte Schweinehaltung verboten
Rn. 3 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung grundsätzlich schon dann erfüllt sind, wenn eine bauliche Anlage formell illegal, das heißt ohne die erforderliche Genehmigung, genutzt wird; ferner liegt auch die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Nutzungsuntersagung regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie dazu dient, demjenigen ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger zu entziehen, der ohne vorherige Einholung der erforderlichen Genehmigung mit der Nutzung beginnt und damit die vorgeschriebene präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterläuft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -, BauR 2006, 1734 und juris, Rn. 7 und 13).Bei dem mit Brettern umzäunten Tiergehege handelt es sich um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage; insbesondere liegt keine Genehmigungsfreiheit nach § 62 Abs. 1 Nr. 6 LBauO vor, weil es sich nicht um die Einfriedung eines Grundstücks, sondern um die Einhegung eines innerhalb des Grundstücks angelegten Freilaufgeländes für Tiere handelt (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 5. Juli 2006, a.a.O., juris, Rn. 10;… Jeromin, LBauO, 3. Aufl. 2012, Rn. 57).
- VG Trier, 14.12.2021 - 7 L 3342/21
Hundezwinger im allgemeines Wohngebiet
Dem Adressaten einer bauaufsichtlichen Verfügung ist es grundsätzlich zuzumuten, zeitnah für eine vorläufige Unterbringung von Tieren zu sorgen, bis die Zulässigkeit der Tierhaltung im Hauptsacheverfahren geklärt ist (…OVG RP, Beschlüsse vom 2. Januar 2014 a.a.O. und vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -, ESOVGRP).
- VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung; …
Bei bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagungen sind nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -, BauR 2006, 1734), der die Kammer folgt, keine allzu hohen Anforderungen an die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu stellen.Dies gilt umso mehr, als ein bloßes Nutzungsverbot den Bestand der baulichen Anlagen unberührt lässt und dem Bauherrn mangels Schaffung vollendeter Tatsachen in der Regel ohne weiteres angesonnen werden kann, bis zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit seiner formell illegal errichteten baulichen Anlage auf deren Nutzung zu verzichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -, BauR 2006, 1734 und vom 12. Mai 2009 - 1 B 10344/09.OVG -).
Auch dem Antragsteller ist es im vorliegenden Fall zumutbar, die von der Nutzungsuntersagung betroffenen Tiere bis zur endgültigen Entscheidung über den angefochtenen Bescheid anderweitig unterzubringen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -, BauR 2006, 1734).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der …
Rn. 13 Die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Rechtstreue der Bevölkerung untergrabende Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG RP, Beschl. v. 05.07.2006 - 8 B 10574/06 -, BauR 2006, 1734; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, BRS 73 Nr. 124; VGH BW, Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, DÖV 2007, 569, m.w.N.;… OVG MV, Beschl. v. 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, Juris, Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Februar 2010, § 79 RdNr. 169, m.w.N.). - VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht …
Ob die von der Antragsgegnerin angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 8 B 11248/21
Baugenehmigung; Gestattung der Geflügelhaltung
Denn - worauf auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell-illegalen Nutzung, die die Rechtstreue der Bevölkerung untergraben, bekämpft und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG (bereits vom VG zitiert); OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 B 1750/19: Wahrung der formellen Ordnungsfunktion des Bauordnungsrechts).Denn - worauf auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell-illegalen Nutzung, die die Rechtstreue der Bevölkerung untergraben, bekämpft und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG (bereits vom VG zitiert); OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 B 1750/19: Wahrung der formellen Ordnungsfunktion des Bauordnungsrechts).
- VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Bei bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagungen sind nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -), der die Kammer folgt, nicht allzu hohe Anforderungen an die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu stellen. - VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07
Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf …
Ob die von der Antragsgegnerin angegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unerheblich (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -). - VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden
Grundstücks von der Außenwelt und dem Schutz der Außenwelt vor von dem Grundstück ausgehenden Einwirkungen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06 -, juris, Rn. 10;… Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 62 Rn. 57). - VG Neustadt, 21.12.2012 - 4 L 1021/12
Seitensprungagentur zu Recht untersagt
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2014 - 6 B 10343/14
Sofortige Vollziehung der Schließung einer Spielhalle; Gesetzgebungskompetenz des …
- VG Düsseldorf, 20.08.2025 - 11 L 2509/25
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VG Aachen, 01.02.2012 - 3 L 280/11
- VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
Nutzungsbeschränkung eines Diskothekenbetriebes rechtmäßig
- VG Minden, 02.04.2026 - 1 L 29/26
- VG Koblenz, 21.07.2020 - 1 L 496/20
Waschanlage im Landkreis Altenkirchen darf vorerst wieder betrieben werden
- VG Würzburg, 28.08.2009 - W 4 S 09.822
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; für sofort vollziehbar …
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