Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10, 8 B 115.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach abgeschlossener Vermögenszuordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 155 Abs. 2; VwGO § 162 Abs. 3
Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach abgeschlossener Vermögenszuordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 13.08.2009 - 6 K 384/09
- VG Gera, 23.11.2009 - 6 K 384/09
- BVerwG, 23.11.2009 - 248 Gs 29.10
- BVerwG, 23.11.2009 - 8 B 115.09
- BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
- BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10, 8 B 115.09
- BVerwG, 25.06.2010 - 8 KSt 4.10
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10
- BVerwG, 13.12.2010 - 8 KSt 17.10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
Kostentragungspflicht i.R.d. Rücknahme einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - wird zurückgewiesen.Sie setzt sich nicht mit der Begründung des Beschlusses vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - auseinander.
- BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag und der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06
Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag und der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 23.11.2009 - 8 B 115.09
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Danach hatte die Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 8 B 115.09 - keinen Erfolg, weil die Klägerin ihre Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 13. August 2009 zurückgenommen hat und daher das Verfahren mit Beschluss vom 23. November 2009 eingestellt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO auferlegt wurden.
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10
Nichterhebung von Kosten
Der Antrag, in den Verfahren BVerwG 8 B 115.09 und BVerwG 8 B 26.10 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG wegen unrichtiger Sachbehandlung von der Kostenerhebung abzusehen, ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 GKG zu werten, weil er nach Zugang der Kostenrechnungen gestellt wurde (Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 ).Damit ist der gleiche Streitgegenstand betroffen, wie er bereits der Gegenvorstellung zu Grunde lag, über die mit Beschlüssen vom 12. Februar 2010 ( 8 KSt 13.09 ) und vom 29. April 2010 ( 8 B 26.10 - Anhörungsrüge dazu) entschieden wurde.
- BVerwG, 25.06.2010 - 8 KSt 4.10
Ansatz der Gerichtskosten im Falle von Einwendungen bzgl. des Kostenschuldners …
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 29. April 2010 - BVerwG 8 B 26.10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin begehrt bei sachgemäßer Auslegung die Änderung der Kostentragungspflicht in dem Beschluss vom 29. April 2010 (BVerwG 8 B 26.10 ), mit dem ihre Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - zurückgewiesen wurde.
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10
Nichterhebung von Kosten
Der Antrag, in den Verfahren BVerwG 8 B 115.09 und BVerwG 8 B 26.10 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG wegen unrichtiger Sachbehandlung von der Kostenerhebung abzusehen, ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 GKG zu werten, weil er nach Zugang der Kostenrechnungen gestellt wurde (Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 ). - BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach …
Danach hatte die Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 8 B 115.09 - keinen Erfolg, weil die Klägerin ihre Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 13. August 2009 zurückgenommen hat und daher das Verfahren mit Beschluss vom 23. November 2009 eingestellt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO auferlegt wurden.
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