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| BVerwG, 21.02.1991 - 8 B 115.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufwand für die Wiedererrichtung eines Baudenkmals als "Kosten"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1990 - 13 A 87/88
- BVerwG, 21.02.1991 - 8 B 115.90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 3.89
Grundsteuererlaß bei Baudenkmälern; Begriff der "Kosten" i. S. des § 32 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 8 B 115.90
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 3.89 - entschieden, daß Schuldzinsen auf die Kosten der Anschaffung eines (sachlich) durch § 32 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG erfaßten Grundbesitzes nicht zugunsten eines Grundsteuererlasses berücksichtigt werden dürfen.
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 5 A 345/19
Grundsteuererlass, Denkmalschutz, Erwerb unrentablen Grundbesitzes, Kausalität, …
Nicht zu den Kosten gehören hingegen Schuld- und Eigenkapitalzinsen (…BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 -, juris Rn. 18 bis 26, m. w. N.), jedenfalls auf die Kosten für die Anschaffung des Grundbesitzes und die einem Neubau gleichkommende Wiedererrichtung des Baudenkmals (BVerwG, Beschl. v 21. Februar 1991 - 8 B 115.90 -, juris Rn. 2, …und Urt. v. 15. Februar 1991 - 8 C 3.89 -, juris Rn. 20).
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