Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wahrung einer einheitlichen Auslegung des revisiblen Rechts - Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der Divergenzrüge - Vorliegen eines Enteignungsverbots - Willensäußerung der Besatzungsmacht als Voraussetzung eines Enteignungsverbots - ...
Verfahrensgang
- VG Gera, 29.05.1998 - 2 K 1461/95
- BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils bzw. der mündlichen Verhandlung, auf die hin das nicht verkündete Urteil nach § 116 Abs. 2 VwGO ergangen ist, und der Übergabe des vollständigen Urteils ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ). - BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Solche Anträge stellen der Sache nach lediglich Anregungen zur Beweiserhebung dar, sie unterliegen nicht den Anforderungen an die Behandlung von Beweisanträgen (Beschluß vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97 - VIZ 1998, 452, 455), sondern nur der Prüfung, ob die Durchsicht der Urkundensammlungen im Rahmen der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geboten war. - BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Die Kläger sehen eine Divergenz vom Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - (BVerwGE 99, 268 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54 S. 149), übersehen dabei aber, daß das Verwaltungsgericht gar keine Enteignung aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 201 festgestellt hat, so daß es die Vorgreiflichkeit einer solchen Enteignung nicht mißachten konnte.
- BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Die von der Klägerin zu 2 behauptete Divergenz vom Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26 S. 50) liegt ebenfalls nicht vor. - BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Das Gericht hat sich damit erkennbar auf den Beschluß vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 -(Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10) bezogen, wonach Behauptungen, die "ins Blaue hinein" erhoben werden, nicht nachgegangen werden muß. - BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88
Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder gar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97
vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Auch die auf den Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406) gestützte Divergenzrüge der Klägerin zu 2 ist unbegründet. - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder gar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 jeweils m.w.N.). - BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54
Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Bei dem in der mündlichen Verhandlung vom 29. Mai 1998 gestellten Anträgen handelt es sich um Beweisermittlungsanträge (vgl. BGHST 6, 128 ); sie zielten nicht auf eine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel ab, sondern auf die Durchsicht näher bezeichneter Archivbestände zum Zwecke aufzuklären, welche der darin befindlichen Urkunden die behaupteten Tatsachen erweise. - BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
Revision - Urteilsgründe - Zustellung
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99
Diese Vorschrift ist - da das Urteil hier nicht verkündet, sondern gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt wurde - zwar nicht unmittelbar einschlägig, aber sinngemäß anwendbar (Beschluß vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21 und Beschluß vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen - m.w.N.). - BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle …
- BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01
Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.
Maßgeblich ist insoweit allein der Zeitpunkt der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle des Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 2 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 B 12.99 - BA S. 5 f.), nicht aber die Zustellung an die Beteiligten. - BVerwG, 11.04.2000 - 8 B 302.99
Besatzungshoheitliche Grundlage für Enteignungen in der sowjetischen …
Beweisanträge, denen derartige Behauptungen zugrunde liegen, lösen als sog. Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträge keine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung aus (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nrn. 196 und 266 sowie Beschlüsse vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, S. 7 f. vom 24. August 1999 - BVerwG 8 B 12.99 - n.v. und vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 30 a VermG vorgesehen).
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