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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9125
VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16 (https://dejure.org/2016,9125)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.05.2016 - 8 B 1249/16 (https://dejure.org/2016,9125)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 8 B 1249/16 (https://dejure.org/2016,9125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    1. Nach § 6 Abs. 1 S. 1 HLöG sind die Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben. Mit dieser Regelung, die nur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in Weiterstadt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in Weiterstadt

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - (Bl. 158 GA) hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 1. vom 29. März 2016 und des Widerspruchs des Antragstellers zu 2. vom 1. April 2016 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 10. März 2016 wiederhergestellt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - ist zulässig, aber unbegründet.

  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 7 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH…, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).

    Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung in weiten Teilen des gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 8 BA, vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13).

    Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).

  • VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845

    Kommunalaufsichtliche Weisung, eine beabsichtigte Rechtsverordnung zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen ..." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Messe dort schon aus räumlichen Erwägungen nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Geschäfte auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).

    Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit unbeschränktem Warenangebot aus Anlass eines Marktes oder einer ähnlichen Veranstaltung ist schließlich nur zulässig, wenn die den öffentlichen Charakter des Tages prägende Wirkung einer solchen Veranstaltung gegenüber dem typisch werktäglichen Charakter der Ladenöffnung überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 -, juris, Rdnr. 24).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (vgl. BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).
  • OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 7 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15

    Sonntagsöffnung am 22. März 2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
    Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung in weiten Teilen des gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 8 BA, vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13).
  • VGH Hessen, 03.04.2014 - 8 B 602/14
  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 C 9/17

    Abstrakte Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Öffnung von Verkaufsstellen; Sonn- …

    Rn. 44 Der Senat schließt sich dieser verfassungskonformen Auslegung an, der auch die anderen Obergerichte ganz überwiegend gefolgt sind (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juni 2017 - 1 S 26/17 -, juris Rn. 42 ff.;… NdsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2017 - 7 ME 32/17 -, juris Rn. 26;… ThürOVG, Urt. v. 22. September 2016 - 3 N 182/16 -, juris Rn. 46 ff.;… Beschl. v. 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, juris Rn. 25;… OVG NRW, Beschl. v. 15. August 2016 - 4 B 887/16 -, juris Rn. 32, 37; HessVGH, Beschl. v. 4. Mai 2016 - 8 B 1249/16 -, juris Rn. 29;… BayVGH, Urt. v. 18. Mai 2016 - 22 N 15/1526 -, juris Rn. 29;… kritisch: VGH BW, Beschl. v. 13. März 2017 - 6 S 309/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    Unter Berücksichtigung der genannten jüngsten Rechtsprechung des BVerwG und des Hess. VGH (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, und Beschl. v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, juris) hält die Kammer dieselbe rechtliche Bewertung wie bereits bei der Weiterstädter Automobilausstellung im Jahre 2014 für gerechtfertigt (…Beschl. v. 27.03.2014, a.a.O.; a. A. Hess. VGH Beschl. v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 - und Beschl. v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - für die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung im gesamten räumlichen Geltungsbereich; nur zum Teil einschränkend Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -, in welchem die Freigabe der Straßen "Im Rödling" und "Max-Planck-Straße als zulässig erachtet wurde; alle juris).

    Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016, a.a.O.).

    Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., v. 04.05.2016 , a.a.O., m. w. Nw. und v. 21.10.2016, a.a.O.;… VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17

    Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt

    Hieran fehlt es im vorliegenden Zusammenhang, denn es spricht Überwiegendes dafür, dass jedenfalls die Besucher der an der Peripherie von Potsdam gelegenen Geschäfte diese wegen der sonntäglichen Einkaufsmöglichkeit aufsuchen, so dass dieser Besucherstrom in den Außenbezirken der Stadt dadurch veranlasst und nicht durch die Veranstaltungen am "Familiensonntag" geprägt wird (vgl. auch VGH München…, Urteil vom 18. Mai 2016 - 22 N 15.1526 - juris Rn. 35 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 8 B 1249/16 - juris Rn. 32).
  • VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse …

    Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016, a.a.O.).

    {RN: 26} Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, m. w. Nw.;… VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2537/16
    Bei auf bestimmte Handelszweige beschränkten Märkten kann der erforderliche Bezug thematisch dadurch hergestellt werden, dass die Ladenöffnung nur für dieselben Handelszweige zugelassen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 -, juris, Rn. 24, 25; Hess. VGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 8 B 1249/16 -).
  • VGH Hessen, 16.08.2016 - 8 E 695/16

    Kostenerstattung für eine Schutzschrift in der Beschwerdeinstanz

    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung wie auch die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, hat das Beschwerdegericht in besonders dringlichen Fällen, in denen die Monatsfrist dem Beschwerdeführer nicht zur Verfügung steht, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen (vgl. Beschluss des Beschwerdegerichts vom 4. Mai 2016 - 8 B 1249/16 -, juris).
  • VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg

    {RN: 7} Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 - Beschluss vom 04.04.2016 - 8 B 1249/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA - Beschluss vom 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass vonI" erhöhte Anforderungen gestellt.
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