Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 36 Abs. 1 BayStrWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 und 3 BayVwVfG
Fachplanungsrecht: Klassifizierung einer Staatsstraße | Planfeststellung; Umgehungsstraße; Klassifizierung einer Straße - hier: Staatsstraße; Abwägung; Präklusion - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 36 Abs. 1 BayStrWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 und 3 BayVwVfG
Fachplanungsrecht: Klassifizierung einer Staatsstraße | Planfeststellung; Umgehungsstraße; Klassifizierung einer Straße - hier: Staatsstraße; Abwägung; Präklusion - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Klage gegen Westumgehung Olching (Staatsstraße 2069) abgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage gegen Westumgehung Olching (Staatsstraße 2069) abgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage gegen Westumgehung Olching (Staatsstraße 2069) abgewiesen
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Westumgehung Olching (Staatsstraße 2069) abgewiesen
Verfahrensgang
- VG München, 10.07.2012 - M 2 K 11.5776
- VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 12.15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG sind beispielsweise Staatsstraßen nur solche Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr "zu dienen bestimmt sind" (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 und 8 B 98.1631 - BayVBl 2000, 242/243 m.w.N. aus der stRspr des BayVGH; bestätigt durch BVerwG, B.v. 8.10.1999 - 4 B 53.99 - BayVBl 2000, 249 f.).Würde daher die Quantität der Verkehrsbeziehungen für die Einordnung in die zutreffende Straßenklasse den Ausschlag geben, wäre im Einzugsbereich größerer Orte eine sinnvolle Handhabung der Einteilungskriterien für die verschiedenen höherklassifizierten Straßen, namentlich für das durchgehende Netz der Bundesfern- und Staatsstraßen, nicht möglich (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 - BayVBl 2000, 243 m.w.N.).
Würde die Quantität der Verkehrsbeziehungen für die Einordnung in die zutreffende Straßenklasse den Ausschlag geben, wäre im Einzugsbereich größerer Orte eine sinnvolle Handhabung der Einteilungskriterien für die verschiedenen höherklassifizierten Straßen, namentlich für das durchgehende Netz der Bundesfern- und Staatsstraßen nicht möglich (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 - BayVBl 2000, 242/243 m.w.N.).
- BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12
Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass der Bau einer Autobahn in Parallellage und in unmittelbarer räumlichen Nähe zu einer bisherigen Bundesstraße dazu führe, dass die Bundesstraße regelmäßig die Bestimmung verliere, dem weiträumigen Verkehr zu dienen (U.v. 3.5.2013 - 9 A 17.12 - juris Rn. 13).Der Hinweis der Klägerseite auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2013 (9 A 17/12) geht in diesem Zusammenhang bereits deshalb fehl, weil die Umstufung von Bundesstraßen - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall - im vorliegenden Verfahren nicht Streitgegenstand ist.
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG sind beispielsweise Staatsstraßen nur solche Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr "zu dienen bestimmt sind" (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 und 8 B 98.1631 - BayVBl 2000, 242/243 m.w.N. aus der stRspr des BayVGH; bestätigt durch BVerwG, B.v. 8.10.1999 - 4 B 53.99 - BayVBl 2000, 249 f.).Würde die Quantität der Verkehrsbeziehungen für die Einordnung in die zutreffende Straßenklasse den Ausschlag geben, wäre im Einzugsbereich größerer Orte eine sinnvolle Handhabung der Einteilungskriterien für die verschiedenen höherklassifizierten Straßen, namentlich für das durchgehende Netz der Bundesfern- und Staatsstraßen nicht möglich (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 - BayVBl 2000, 242/243 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170
Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Der Ausbauplan enthält ein starkes Indiz für die Netzfunktion als Staatsstraße (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 - juris Rn. 14).Auf die Frage nach der tatsächlichen Verkehrsbedeutung und damit nach der Quantität der durch die Straße vermittelten Verkehrsbeziehungen (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 - BayVBl 2003, 468), die mit dem Begriffsmerkmal des "Dienens" aufgeworfen wird, kommt es deshalb bei der Einstufung einer Straße als Staatsstraße ausdrücklich nicht an.
- BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr erst überschritten, wenn eine andere Alternative sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Alternative darstellen würde, sich diese Lösung der Behörde also hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - NVwZ 2009, 521 Rn. 31; U.v. 30.1.2008 - 9 A 27/06 - NVwZ 2008, 678 Rn. 36). - BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Rn. 70 2.6.2 Das Vorbringen des Klägers zu weiteren "Alternativen" wie dem Einbau eines sogenannten Flüsterasphalts und Geschwindigkeitsbegrenzungen ist materiell präkludiert (Art. 74 Abs. 4 Satz 1 und 3 BayVwVfG), weil diese Fragen im Einwendungsverfahren nicht einmal ansatzweise thematisiert wurden (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 14.10 - NVwZ 2012, 180/182 Rn. 16). - BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08
Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr erst überschritten, wenn eine andere Alternative sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Alternative darstellen würde, sich diese Lösung der Behörde also hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - NVwZ 2009, 521 Rn. 31;… U.v. 30.1.2008 - 9 A 27/06 - NVwZ 2008, 678 Rn. 36). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Rn. 76 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kommt den fachlichen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts als der nach Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 zuständigen Fachbehörde eine besondere Bedeutung zu, die durch Einschätzungen, welche - wie hier - nicht durch hydrologische Sachverständigenäußerungen untermauert sind, nicht mit Erfolg infrage gestellt werden können (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.4.2001 - 22 ZB 01.863 - juris; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Rn. 76 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kommt den fachlichen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts als der nach Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 zuständigen Fachbehörde eine besondere Bedeutung zu, die durch Einschätzungen, welche - wie hier - nicht durch hydrologische Sachverständigenäußerungen untermauert sind, nicht mit Erfolg infrage gestellt werden können (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.4.2001 - 22 ZB 01.863 - juris; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.). - BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2014 - 8 B 13.72
Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182 m.w.N.). - BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 12.08
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- BVerwG, 08.10.1999 - 4 B 53.99
Gemeindliche Selbstverwaltung; Ordnung der örtlichen Verkehrsverhältnisse; …
- VGH Bayern, 08.08.2001 - 8 N 00.690
- VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030
Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und …
2.2 Ein Raumordnungsverfahren ist - seine Erforderlichkeit unterstellt - weder formelle noch materielle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung (BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 63).Die landesplanerische Beurteilung hat vielmehr nur den Charakter einer vorbereitenden, fachgutachterlichen Untersuchung und Bewertung, der allein verwaltungsinterne Bedeutung zukommt (BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - a.a.O.).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur früheren Rechtslage festgestellt, dass die Verfahrensvorschriften für Raumordnungsverfahren nicht der Gewährleistung der Rechte Dritter dienen und dass sich aus ihnen daher nicht auf einen Anspruch auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens schließen lässt (BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 63;… vgl. auch BVerwG, U.v. 9.11.2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 = juris Rn. 29 m.w.N.), auch nicht für anerkannte Naturschutzverbände (…BayVGH, B.v. 15.10.1999 - 1 CE 99.2148 - BayVBl 2000, 597 f. = juris Rn. 26).
Nach den Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss (S. 172 ff., insb. S.175, 180 f.) und den fachlichen Stellungnahmen (Unterlage 13), die vom Wasserwirtschaftsamt im Gutachten vom 24. Mai 2012 bestätigt wurden (Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Kap. 12; vgl. zur besonderen Bedeutung der fachlichen Stellungnahmen von Wasserwirtschaftsämtern BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 76 m.w.N.), sind Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten.
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 ZB 25.1490
Berufungszulassung (abgelehnt), rechtskräftige straßenrechtliche Planfeststellung …
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtete Klage des Rechtsvorgängers der Klägerin, ihres Vaters, wurde rechtskräftig abgewiesen (BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72; BVerwG, B.v. 25.6.2015 - 9 B 12.15).Einem Rücknahmeanspruch stehe die Rechtskraftwirkung des Urteils vom 30. September 2014 - 8 B 13.72 - entgegen; damit stehe fest, dass der Planfeststellungsbeschluss im maßgeblichen Erlasszeitpunkt rechtmäßig gewesen sei.
Dem steht bereits die Rechtskraft des klageabweisenden Senatsurteils vom 30. September 2014 - 8 B 13.72 - entgegen.
- VGH Bayern, 04.06.2019 - 8 B 18.2043
Abgrenzung der Straßenklassen
In dieser Wendung drückt sich die Konzeption der Straßenbaulastträger über die Gestaltung des ihnen anvertrauten Netzes aus (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 38; nachfolgend BVerwG, B.v. 25.6.2015 - 9 B 12/15 - juris und BayVerfGH, E.v. 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 - BayVBl 2018, 483 = juris).Als solche kommen neben der tatsächlichen Lage der Straße im Straßennetz (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 35 ff.;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 u.a. - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 6 ff.) oder anderen objektiven Gegebenheiten vor allem auch vorangegangene generelle Planungen wie das Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne oder Straßenausbaupläne in Betracht, denen insoweit eine starke Indizwirkung beizumessen ist (…vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 - juris Rn. 14; U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 38;… Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 3 Rn. 17, 21).
Hat eine (geplante) Straße eine Funktion im überörtlichen Verkehrsnetz, gibt deshalb dieses Merkmal bei der Klassifizierung den Ausschlag (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 34;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 u.a. - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5;… U.v. 1.3.2019 - 8 A 17.40007 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 B 25.1896
Straßenrechtliche Planfeststellung einer Staatsstraße (Ortsumgehung), …
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtete Klage des Rechtsvorgängers der Klägerin, ihres Vaters, wurde rechtskräftig abgewiesen (BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72; BVerwG, B.v. 25.6.2015 - 9 B 12.15). - VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 22. September 2011 Az. 32-4354.3-St2069-003 für den Neubau der St 2069 Eichenau - Olching, Umfahrung westlich Olching von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+652,592 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2014 Az. 8 B 13.72. - VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss
Entscheidend ist, ob und gegebenenfalls welche Funktion, d.h. Qualität der Straße im Verkehrsnetz zugedacht ist (sog. Netzfunktion, vgl. dazu BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 34;… Hinweisbeschluss v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 -juris Rn. 5). - VGH Bayern, 11.06.2018 - 8 ZB 16.2559
Planfeststellung für den Bau einer Ortsteilumgehung
Andere überzeugende Gründe, die für eine Netzfunktion (…vgl. BayVGH, U.v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 - BayVBl 2000, 242/243 = juris Rn. 28 ff.; U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 34 ff.) und gegen eine Klassifizierung als Gemeindeverbindungsstraße sprechen würden, hat der Kläger nicht vorgetragen.
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Rechtsprechung
| VG München, 30.09.2014 - M 8 B 13.72 |
Verfahrensgang
- VG München, 30.09.2014 - M 8 B 13.72
- VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Wird zitiert von ...
- VG München, 20.03.2024 - M 28 K 20.2812
Präklusion, Klagebegründungsfrist, Anwendung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes auf …
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das aufhebende Urteil des VG München geändert und die Klage abgewiesen (U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris); die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, geführt vom Vater der Klägerin, hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (BVerwG, B.v. 25.6.2015 - 9 B 12/15 - juris; siehe auch BayVerfGH, E.v. 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 - juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kommt den fachlichen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts als der nach Art. 63 Abs. 3 BayWG zuständigen Fachbehörde eine besondere Bedeutung zu, die durch Einschätzungen, welche - wie hier - nicht durch hydrologische Sachverständigenäußerungen untermauert sind, nicht mit Erfolg infrage gestellt werden können (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 76 m.w.N.).
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