Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Bestehen einer Verwaltungspraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 11.11.2004 - 4 K 1545/99
- BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) steht dem nicht entgegen.Auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 8 C 10.02 vom 30. April 2003 (a.a.O.) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.
- BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Auch insoweit ist aus der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 7) nichts anderes herleitbar. - BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99
Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Für die Annahme eines Verstoßes gegen die Verwaltungspraxis gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG reicht es, wie das Verwaltungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, aus, dass objektiv dagegen verstoßen wurde (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 5).
- BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Weder hat das Verwaltungsgericht den von der Beschwerde dem angefochtenen Urteil unterstellte Rechtssatz aufgestellt, dass die von den vertraulichen "Hinweisen" für den Erwerb von Grundstücken vorausgesetzte Nutzung nur eine Wohnnutzung sein könne, noch enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63, den ihm von der Beschwerde unterstellten Rechtssatz, dass "im Bewusstsein der Bevölkerung nur verankert war, dass das Eigentum an mehr als einem Wohngrundstück grundsätzlich unerwünscht war". - BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung …
- BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Vor einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62 und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35). - BVerwG, 28.08.2001 - 7 B 12.01
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögensrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Ein Ausschluss der Berücksichtigung einer tatsächlich noch nicht ausgeübten, aber möglichen Nutzung durch Bebauung des Grundstücks ist darin nicht zu sehen, wie sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2001 (BVerwG 7 B 12.01 - juris) ergibt, in dem es ausdrücklich auf die Bebaubarkeit des dort streitgegenständlichen Grundstücks für die Annahme einer unzulässigen Konzentration abgestellt und die tatsächliche und beabsichtigte Nutzung als Gartengrundstück unberücksichtigt gelassen hat. - BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73
Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen der …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Vor einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62 und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35).
- VG Gießen, 17.10.2011 - 8 L 2401/11
Sperrzeitverlängerung
Die Zumutbarkeit richtet sich dabei nach der gegebenen Situation, in der sich Lärmquelle und Immissionsort befinden (BVerwG, U. v. 07.05.1996 - 1 C 10.95 -, BVerwGE 101, 157, 162; B. v. 14.05.2009 - 8 B 14.05 -, juris, Rdnr. 5; VGH Bad.-Württ., U. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 -, NVwZ-RR 2003, 745, 747 rSp.).
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