Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296, 8 B 15.1297 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass eines den Vorlagebeschluss an den EuGH wegen der Anwendung des Art. 37 BayStrWG flankierenden Hinweisbeschlusses; Klassifizierung des planfestgestellten Abschnitts des "Frankenschnellwegs" als Kreisstraße
- rechtsportal.de
Bestehen von Zweifeln an der Europarechtskonformität des Art. 37 BayStrWG ; Auslegung der UVP-RL hinsichtlich des Ausbaus bestehender vierspuriger oder mehrspuriger Straßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlass eines den Vorlagebeschluss an den EuGH wegen der Anwendung des Art. 37 BayStrWG flankierenden Hinweisbeschlusses; Klassifizierung des planfestgestellten Abschnitts des "Frankenschnellwegs" als Kreisstraße
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen von Zweifeln an der Europarechtskonformität des Art. 37 BayStrWG; Auslegung der UVP-RL hinsichtlich des Ausbaus bestehender vierspuriger oder mehrspuriger Straßen
- bayern.de
(Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Kreisstraße N 4 in Nürnberg ("Frankenschnellweg")
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296, 8 B 15.1297
- EuGH, 24.11.2016 - C-645/15
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.07.2008 - C-142/07
Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296
Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegend durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt worden wäre (vgl. hierzu etwa EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134 Rn. 50).Rn. 41 3.1 Die Rechtsprechung des Gerichtshofs befasst sich mit der Auslegung von Ziff. 7 Buchst. b und c des Anhangs I der UVP-RL insbesondere in einer Entscheidung zum Stadtring Madrid (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134).
Der Gerichtshof spricht davon, dass der Ausdruck "Schnellstraßen" diejenigen Straßen erfasse, die die in diesem Anhang vorgesehenen Merkmale aufweisen (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134, Rn. 31).
Zur Auslegung des Begriffs des "Baus" ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Projekt zur Erneuerung einer Straße, das aufgrund seines Umfangs und seiner Art einem Bau gleichkommt, als Projekt betrachtet werden kann, das sich auf den Bau im Sinn des Anhangs I UVP-RL bezieht (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134, Rn. 36 m. w. N.).
Dessen ungeachtet ergibt sich aus der zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Projekt einen gewissen Umfang erreichen muss, um unter den Begriff des "Baus" gefasst werden zu können (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134, Rn. 36).
Da innerörtliche Straßen nicht ausdrücklich ausgenommen seien, sei vielmehr davon auszugehen, dass der Ausdruck "Schnellstraßen" auch städtische Straßen erfasse, die die in Anlage II des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vorgesehenen Merkmale aufwiesen (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-142/07 - Slg. 2008, I-6097-6134, Rn. 31).
- BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296
Etwaige sonstige, noch zu erörternde Mängel des Planfeststellungsbeschlusses - etwa hinsichtlich der Lärm- und Luftschadstoffbelastung - könnten nach dem im deutschen Planfeststellungsrecht geltenden Grundsatz der Planerhaltung in einem ergänzenden Verfahren behoben werden und führten nicht zu dessen Aufhebung (Art. 75 Abs. 1a BayVwVfG; vgl. auch BVerwG, B.v. 6.3.2014 - 9 C 6/12 - NuR 2014, 633 Rn. 17 f. m. w. N.). - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296
Für die Planungsbehörde ist die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens ein eingeschobener und formalisierter Zwischenschritt mit dem Ziel einer zunächst auf die Umweltbelange zentrierten Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens im Rahmen der Abwägung (vgl. BVerwG, U.v. 27.10.2000 - 4 A 18/99 - BVerwGE 112, 140 Rn. 31 m. w. N.). - BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03
Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296
Der Abwägungsvorgang erhält durch diesen formalisierten Zwischenschritt eine Struktur, die in Bezug auf die Umweltbelange zu einer erhöhten Richtigkeitsgewähr beizutragen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 CN 11/03 - BVerwGE 122, 207 Rn. 25).
- VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006
Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen …
Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5 m.w.N.).Rn. 60 aa) Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Zweckbestimmung, wonach die hier für die Einstufung maßgebliche überörtliche Netzfunktion (…vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17;… U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5) des streitgegenständlichen Straßenstücks künftig entfällt, begegnet weder Bedenken im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr auf Landkreisebene noch auf den Verkehr auf höherer Ebene.
Weil es sich bei der quantitativen Betrachtung somit hier nur um ein Hilfskriterium handeln kann (…vgl. Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 3 Rn. 23;… BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17;… U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5), bedarf es keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.
- VGH Bayern, 01.03.2019 - 8 A 17.40007
Rechtmäßige Planfeststellung - Verlegung und Ausbau Bundesstraße an …
Die Prüfung der vermittelten räumlichen Verkehrsbeziehungen weist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5 m.w.N.) eine tatsächliche und eine rechtliche Komponente auf.Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
2.2.1 Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Zweckbestimmung, wonach die hier für die Einstufung maßgebliche überörtliche Netzfunktion (…vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17;… U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5) des streitgegenständlichen Straßenstücks künftig entfällt, begegnet keinen Bedenken, weder im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr auf Landkreisebene noch auf den Verkehr auf höherer Ebene.
Weil es sich bei der quantitativen Betrachtung somit hier nur um ein Hilfskriterium handeln kann (…vgl. Häußler a.a.O. Art. 3 Rn. 23;… BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17;… U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5), bedarf es auch keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.
- VGH Bayern, 04.06.2019 - 8 B 18.2043
Abgrenzung der Straßenklassen
Als solche kommen neben der tatsächlichen Lage der Straße im Straßennetz (…vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 35 ff.; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 u.a. - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 6 ff.) oder anderen objektiven Gegebenheiten vor allem auch vorangegangene generelle Planungen wie das Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne oder Straßenausbaupläne in Betracht, denen insoweit eine starke Indizwirkung beizumessen ist (…vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 - juris Rn. 14;… U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 38;… Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 3 Rn. 17, 21).Die Qualität der Straßenfunktion kann aber auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
Hat eine (geplante) Straße eine Funktion im überörtlichen Verkehrsnetz, gibt deshalb dieses Merkmal bei der Klassifizierung den Ausschlag (…vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 34; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 u.a. - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5;… U.v. 1.3.2019 - 8 A 17.40007 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222
Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat der Senat zugelassen und mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 (Az. 8 B 15.1296) darauf hingewiesen, dass gegen die Klassifikation des "Frankenschnellwegs" in dem vom Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 betroffenen Abschnitten als Kreisstraße keine rechtlichen Bedenken bestehen.Der Senat hält insoweit an seiner im Hinweisbeschluss vom 27. Oktober 2015 (Az. 8 B 15.1296) geäußerten Rechtsauffassung zur Klassifikation des Frankenschnellweges als Kreisstraße nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayStrWG in den vom Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Juni 2013 betroffenen Abschnitten fest.
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016
Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer …
Diese Beurteilung änderte sich durch die Weiterentwicklung der Planung und der gefertigten Tekturen (vgl. Erläuterungsbericht, Planunterlage 1 T S. 10) im Hinblick auf den im Laufe des Verfahrens bekanntgewordenen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 (Madrider Ringstraße, C-142/07 - Slg. 2008, I-6097) aufgreifenden Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2015 (8 B 15.1296 u.a. - UPR 2016, 236 ff); in Erwartung des späteren Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2016 (C-645/15 - NVwZ-RR 2017, 204 ff.) wurde im Laufe des Planfeststellungsverfahrens die Durchführung einer UVP als erforderlich angesehen und diese im Rahmen der Tektur in die Antragsunterlagen eingearbeitet (vgl. PFB S. 26 - 28). - VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298
Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat der Senat zugelassen und mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 (Az. 8 B 15.1296) darauf hingewiesen, dass gegen die Klassifikation des "Frankenschnellwegs" in dem vom Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 betroffenen Abschnitten als Kreisstraße keine rechtlichen Bedenken bestehen.Der Senat hält insoweit an seiner im Hinweisbeschluss vom 27. Oktober 2015 (Az. 8 B 15.1297) geäußerten Rechtsauffassung zur Klassifikation des Frankenschnellweges als Kreisstraße nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayStrWG in den vom Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Juni 2013 betroffenen Abschnitten fest.
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.569
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5;… U.v. 4.6.2019 - 8 B 18.2043 - juris Rn. 28 ff. jew. m.w.N.) ist zum einen zu ermitteln, welchem Verkehr die streitbefangene Straßenverbindung tatsächlich dient bzw. welcher Verkehr für sie prognostiziert wird.Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.568
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5;… U.v. 4.6.2019 - 8 B 18.2043 - juris Rn. 28 ff. jew. m.w.N.) ist zum einen zu ermitteln, welchem Verkehr die streitbefangene Straßenverbindung tatsächlich dient bzw. welcher Verkehr für sie prognostiziert wird.Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.570
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Abstufung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5;… U.v. 4.6.2019 - 8 B 18.2043 - juris Rn. 28 ff. jew. m.w.N.) ist zum einen zu ermitteln, welchem Verkehr die streitbefangene Straßenverbindung tatsächlich dient bzw. welcher Verkehr für sie prognostiziert wird.Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (…BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017
Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
Diese Beurteilung änderte sich durch die Weiterentwicklung der Planung und der gefertigten Tekturen (vgl. Erläuterungsbericht, Planunterlage 1 T S. 10) im Hinblick auf den im Laufe des Verfahrens bekanntgewordenen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 (Madrider Ringstraße, C-142/07 - Slg. 2008, I-6097) aufgreifenden Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2015 (8 B 15.1296 u.a. - UPR 2016, 236 ff); in Erwartung des späteren Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2016 (C-645/15 - NVwZ-RR 2017, 204 ff.) wurde im Laufe des Planfeststellungsverfahrens die Durchführung einer UVP als erforderlich angesehen und diese im Rahmen der Tektur in die Antragsunterlagen eingearbeitet (vgl. PFB S. 26 - 28). - VGH Bayern, 14.06.2017 - 8 ZB 16.955
Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Straßenplanung
- VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss
- VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.841
Erfolglose Klage eines enteignungsrechtlich betroffenen Grundstückseigentümers …
- VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.840
Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung
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