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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 19.06.2025

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13636
VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,13636)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.06.2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,13636)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juni 2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,13636)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 44 BNatSchG, § 45 BNatSchG, § 63 BNatSchG, Art 19 Abs 4 GG, § 1 Abs 1 Nr 5 UmwRG
    Hängebeschluss/Zwischenentscheidung zur Entnahme eines Goldschakals auf einer Nordseeinsel

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Abschuss des Goldschakals auf Sylt vorerst untersagt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschuss vorläufig gestoppt: Ein Goldschakal auf Sylt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Goldschakal auf Sylt: Abschuss-Erlaubnis vorerst ausgesetzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.1278

    Naturschutzrechts (Festlegung der Gebiete zur Entnahme von Fischottern)

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25
    Die Entscheidung über die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme fällt bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG unter den Begriff des umweltbezogenen Vorhabens (VGH Bayern, Urteil vom 1. Oktober 2019 - 14 BV 17.1278 - juris Rn. 32; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25
    Rn. 2 Eine Zwischenregelung zur Gewährleistung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutzes ist angezeigt, wenn in der Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung über einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vollendete Tatsachen geschaffen würden, die in rechtswidriger Weise irreversibel Rechte beeinträchtigen könnten, auf die sich der Betroffene berufen kann; weitere Voraussetzung ist, dass der Eilantrag nicht von vorneherein aussichtslos ist (…Conrad/Grünewald/Kalscheuer/Milker-Milker/Schuster, Öffentlich-rechtliches ÄußerungsR-HdB, 1. Aufl. 2022, § 11 Rn. 66; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 B 177/24 - juris Rn. 14; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 M 195/17 - beck-online Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3333/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25
    Die Entscheidung über die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme fällt bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG unter den Begriff des umweltbezogenen Vorhabens (VGH Bayern…, Urteil vom 1. Oktober 2019 - 14 BV 17.1278 - juris Rn. 32; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 30.09.2024 - 2 B 177/24

    "Hängebeschluss" im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2025 - 8 B 16/25
    Rn. 2 Eine Zwischenregelung zur Gewährleistung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutzes ist angezeigt, wenn in der Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung über einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vollendete Tatsachen geschaffen würden, die in rechtswidriger Weise irreversibel Rechte beeinträchtigen könnten, auf die sich der Betroffene berufen kann; weitere Voraussetzung ist, dass der Eilantrag nicht von vorneherein aussichtslos ist (…Conrad/Grünewald/Kalscheuer/Milker-Milker/Schuster, Öffentlich-rechtliches ÄußerungsR-HdB, 1. Aufl. 2022, § 11 Rn. 66; OVG Saarland, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 B 177/24 - juris Rn. 14; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 M 195/17 - beck-online Rn. 7).
  • VG Schleswig, 03.06.2026 - 6 B 18/26

    Zwischenverfügung zur Untersagung einer Feuerstättenschau

    Ein solcher Beschluss hat vorsorglich zu ergehen, sobald das Rechtsschutzbegehren nicht von vorneherein völlig aussichtslos oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich erscheint und wenn aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zwecks Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile bis zur endgültigen gerichtlichen Eilentscheidung nicht gewartet werden kann (Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 4 MB 3/23 -, juris Rn. 1 ; vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 MB 2/21 -, juris Rn. 4 ; vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Juni 2025 - 8 B 16/25 -, juris Rn. 2 ; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13 - juris Rn. 7 f.).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15082
VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,15082)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,15082)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 2025 - 8 B 16/25 (https://dejure.org/2025,15082)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 45 Abs 7 BNatSchG, Art 16 Abs 1 FFHRL, § 2 Abs 1 Nr 2 LNatSchG SH
    Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot eines Goldschakals auf Nordseeinsel

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt hat keinen Erfolg

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Abschuss des Goldschakals auf der Insel Sylt vorerst untersagt - Oberverwaltungsgericht erlässt Zwischenentscheidung

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt abgelehnt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Abschuss war wenige Stunden erlaubt: Sylter Goldschakal (vorerst) wieder sicher

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24

    Abschuss der Wölfin Gloria im Kreis Wesel bleibt gestoppt: Beschwerden des …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Indizien, die im Rahmen der Würdigung für einen künftig drohenden ernsten Schaden sprechen können, sind die Anzahl und die zeitliche Frequenz von Rissereignissen, ihr räumlicher Zusammenhang und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris LS 2, Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 19; VG Koblenz…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 1327/24.KO - juris Rn. 13).

    Für den Mindestschutz stellt die Rechtsprechung betreffend Ausnahmegenehmigungen für den Wolf auf den von der Umweltministerkonferenz im Oktober 2021 (letzte Überarbeitung August 2024) beschlossenen Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, ab (u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9 Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 11).

    Bei Ereignissen der Übertötung sind solche Schadensprognosen durchaus möglich, bedürfen jedoch auch dann eine plausible Darlegung des Schadensumfangs und machen eine Schadensprognose nicht entbehrlich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 23).

    Für die Bestimmung des Erhaltungszustandes ist auf die lokale Ansiedlung abzustellen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Oktober 2023 - 5 S 2547/21 - juris Rn. 57; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 27 f.; VG Hannover…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 797/23 - juris Rn. 27; VG Kassel…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 1327/24.KO - juris Rn. 22).

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hält allerdings zumindest auch möglich, maßgeblich auf den Erhaltungszustand der Population in ganz Deutschland bzw. die atlantische biogeographische Region in Nordrhein-Westfalen überschreitenden - biogeografischen Regionen in Deutschland oder in bestimmten staatenübergreifenden biogeografischen Regionen abzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2024 - 4 ME 122/24

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme einer Wolfsfähe; …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Bei Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a bis 6 UmwRG muss die Vereinigung zudem die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend machen, § 2 Abs. 1 Satz 2 UmwRG (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 12; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 16. September 2022 - 19 N 19.1368 - juris Rn. 174).

    Diesem weiten Auffangtatbestand unterfallen sämtliche, nicht bereits von den Nrn. 1 bis 2b der Regelung erfasste Zulassungsentscheidungen, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind, demgemäß auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 - juris Leitsatz 1 und juris Rn. 11 ff; VG Stade…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 3; VG Kassel…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 7).

    Es besteht insofern ein nebeneinander des UmwRG und des BNatSchG, sodass eine Antragsbefugnis auch unabhängig von bestehenden Rechten nach §§ 63, 64 BNatSchG gegeben ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 13 ff.; VG Stade…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 4).

    Eine Halbierung des Streitwertes ist nicht vorzunehmen, da die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 42).

  • VG Stade, 26.06.2024 - 1 B 896/24

    Alternativen; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Artenschutzrechtliche …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Diesem weiten Auffangtatbestand unterfallen sämtliche, nicht bereits von den Nrn. 1 bis 2b der Regelung erfasste Zulassungsentscheidungen, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind, demgemäß auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 - juris Leitsatz 1 und juris Rn. 11 ff; VG Stade, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 3; VG Kassel…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 7).

    Es besteht insofern ein nebeneinander des UmwRG und des BNatSchG, sodass eine Antragsbefugnis auch unabhängig von bestehenden Rechten nach §§ 63, 64 BNatSchG gegeben ist (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 13 ff.; VG Stade, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 4).

    In diesem Konzept der FFH-Richtlinie zur Begründungs- und Nachweispflicht liegt eine unionsrechtliche artenschutzrechtliche Spezialregelung im Hinblick auf die Bedeutung sowohl der behördlichen Amtsermittlungspflicht im Verwaltungsverfahren als auch der Pflicht zur Begründung des Verwaltungsakts mit vorentscheidender Bedeutung auch für das verwaltungsgerichtliche Prüfprogramm und den daraus folgenden Gegenstand und die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Amtsermittlung (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris Rn. 22; VG Stade, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 12).

    Als Mindestanforderung für die Alternativenprüfung haben Gerichte in Bezug auf den Wolf auch hier aus dem bereits benannten Praxisleitfaden abgestellt (vgl. VG Stade, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 18; VG Koblenz…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 10327/24.KO - juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2020 - 4 ME 199/20

    Alternativen, zumutbare; Art, streng geschützte; Artenschutz; …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Für die zu erstellende Gefahrenprognose kommt es nicht darauf an, ob bereits ein ernster Schaden eingetreten ist, sondern ob ein solcher Schaden in der Zukunft droht (vgl. OVG Niedersachen, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 11 …und vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 24).

    Dies verbietet es, Rissereignisse in die Schadensprognose einzubeziehen, bei denen die Weidetiere dem Wolf geradezu schutzlos ausgeliefert waren (u.a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 17; VG Hannover…, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 - juris Rn. 40 f.; VG Kassel…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 26).

    Die Durchführung einer prinzipiell realisierbaren Alternative ist nicht mehr zumutbar, wenn sie einem Vorhabenträger Opfer abverlangt, die in keinem Verhältnis zu dem sich damit verbindenden Gewinn für die Natur stehen; in diesem Zusammenhang können auch finanzielle Gründe zur Unzumutbarkeit einer Alternative führen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 31).

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des EuGHs steht selbst ein derzeit noch nicht günstiger Erhaltungszustand einer streng geschützten Art einer Ausnahmeregelung dann nicht entgegen, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Ausnahmeregelung nicht geeignet ist, den ungünstigen Erhaltungszustand der Population zu verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands zu behindern (EuGH…, Urteil vom 10. Oktober 2019 - C-674/17 - juris Rn. 68 u. Urteil vom 14. Juni 2007 - C-342/05 - juris Rn. 29; ebenso BVerwG, Beschluss vom 17. April 2010 - 9 B 5.10 - juris Rn 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 37).

  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3333/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Diesem weiten Auffangtatbestand unterfallen sämtliche, nicht bereits von den Nrn. 1 bis 2b der Regelung erfasste Zulassungsentscheidungen, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind, demgemäß auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 - juris Leitsatz 1 und juris Rn. 11 ff; VG Stade…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 3; VG Kassel…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 7).

    Rn. 20 Der Tatbestand zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden (§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG) erfordert, dass ein mehr als nur geringfügiger Schaden vorliegen bzw. zu erwarten sein muss, es aber keiner unzumutbaren Belastung, insbesondere keiner Existenzgefährdung oder eines unerträglichen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, bedarf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 34).

    Nicht ausreichend ist eine abstrakte Gefährdung, vielmehr bedarf es deutlicher Anhaltspunkte für konkrete Gefährdungen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 36 ff.; Köck, Der Schutz des Wolfes und die Möglichkeiten der Entnahme in Deutschland - Status quo und Perspektiven, NuR 2018, 812 (814)).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2024 - 4 ME 73/24

    Streit um artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung zur Tötung eines Wolfs; …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Besteht über einzelne der in Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie geregelten Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nicht ohne weiteres in tatsächlicher Hinsicht Gewissheit, so hat die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie der Umstände des konkreten Falls zu begründen und nachzuweisen, dass sie gegeben sind (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    In diesem Konzept der FFH-Richtlinie zur Begründungs- und Nachweispflicht liegt eine unionsrechtliche artenschutzrechtliche Spezialregelung im Hinblick auf die Bedeutung sowohl der behördlichen Amtsermittlungspflicht im Verwaltungsverfahren als auch der Pflicht zur Begründung des Verwaltungsakts mit vorentscheidender Bedeutung auch für das verwaltungsgerichtliche Prüfprogramm und den daraus folgenden Gegenstand und die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Amtsermittlung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris Rn. 22; VG Stade…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 12).

    Indizien, die im Rahmen der Würdigung für einen künftig drohenden ernsten Schaden sprechen können, sind die Anzahl und die zeitliche Frequenz von Rissereignissen, ihr räumlicher Zusammenhang und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris LS 2, Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 19; VG Koblenz…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 1327/24.KO - juris Rn. 13).

  • VG Kassel, 08.11.2023 - 2 L 1765/23

    Wolfsabschuss gestoppt

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Diesem weiten Auffangtatbestand unterfallen sämtliche, nicht bereits von den Nrn. 1 bis 2b der Regelung erfasste Zulassungsentscheidungen, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind, demgemäß auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 5. September 2024 - 4 ME 122/24 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 - juris Leitsatz 1 und juris Rn. 11 ff; VG Stade…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 1 B 896/24 - juris Rn. 3; VG Kassel, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 28 L 3333/23 - juris Rn. 7).

    Dies verbietet es, Rissereignisse in die Schadensprognose einzubeziehen, bei denen die Weidetiere dem Wolf geradezu schutzlos ausgeliefert waren (u.a. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 17; VG Hannover…, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 - juris Rn. 40 f.; VG Kassel, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen, 03.05.2006 - 1 B 802/05

    Lausitzer Wölfe dürfen nicht geschossen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Auch in den anderen Gebieten Schleswig-Holsteins gab es zwar einzelne Goldschakalsichtungen, jedoch ist auch dort nicht erkennbar, dass sich Tiere dauerhaft niedergelassen haben und eine Population im Sinne einer ortsgebundenen Anzahl von mindestens zwei fortpflanzungsfähigen Tieren besteht (vgl. VG Dresden…, Urteil vom 11. Oktober 2005 13 K 1960/04 juris Rn. 27; bestätigt von: OVG Sachsen, Beschluss vom 3. Mai 2006 1 B 802/05 juris).

    Auch in den anderen Gebieten Schleswig-Holsteins gab es zwar einzelne Goldschakalsichtungen, jedoch ist auch dort nicht erkennbar, dass sich Tiere dauerhaft niedergelassen haben und eine Population im Sinne einer ortsgebundenen Anzahl von mindestens zwei fortpflanzungsfähigen Tieren besteht (vgl. VG Dresden…, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 13 K 1960/04 - juris Rn. 27; bestätigt von: OVG Sachsen, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 B 802/05 - juris).

  • VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Auch in den anderen Gebieten Schleswig-Holsteins gab es zwar einzelne Goldschakalsichtungen, jedoch ist auch dort nicht erkennbar, dass sich Tiere dauerhaft niedergelassen haben und eine Population im Sinne einer ortsgebundenen Anzahl von mindestens zwei fortpflanzungsfähigen Tieren besteht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 11. Oktober 2005 13 K 1960/04 juris Rn. 27; bestätigt von: OVG Sachsen, Beschluss vom 3. Mai 2006 1 B 802/05 juris).

    Auch in den anderen Gebieten Schleswig-Holsteins gab es zwar einzelne Goldschakalsichtungen, jedoch ist auch dort nicht erkennbar, dass sich Tiere dauerhaft niedergelassen haben und eine Population im Sinne einer ortsgebundenen Anzahl von mindestens zwei fortpflanzungsfähigen Tieren besteht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 13 K 1960/04 - juris Rn. 27; bestätigt von: OVG Sachsen, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 B 802/05 - juris).

  • EuGH, 10.10.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …

    Auszug aus VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
    Bei Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Ausnahmeregelung zu den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des Art. 12 FFH-Richtlinie (im deutschen Recht umgesetzt in § 44 BNatSchG), die eng auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der für jede Abweichung erforderlichen Voraussetzungen diejenige Stelle der öffentlichen Verwaltung trifft, die darüber entscheidet (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - C-674/17 - juris Rn. 30).

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des EuGHs steht selbst ein derzeit noch nicht günstiger Erhaltungszustand einer streng geschützten Art einer Ausnahmeregelung dann nicht entgegen, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Ausnahmeregelung nicht geeignet ist, den ungünstigen Erhaltungszustand der Population zu verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands zu behindern (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - C-674/17 - juris Rn. 68 u. Urteil vom 14. Juni 2007 - C-342/05 - juris Rn. 29; ebenso BVerwG, Beschluss vom 17. April 2010 - 9 B 5.10 - juris Rn 8; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 37).

  • VG Koblenz, 17.12.2024 - 4 L 1327/24

    Abschuss des Wolfes "GW1986m" im Westerwald bleibt gestoppt

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2019 - 4 ME 48/19

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Entnahme; Population; Schaden; …

  • BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10

    Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art; …

  • VG Oldenburg, 15.02.2019 - 5 B 472/19

    Eilantrag der Wolfsschützer gegen die Abschussgenehmigung für den Rodewalder …

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 11 N 40.18

    OVG bestätigt Aufhebung der Genehmigung für Schweinemastanlage Haßleben

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21

    Klagebefugnis einer regional tätigen Umweltvereinigung - sachlicher Umfang einer …

  • VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23

    Abschussgenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Einzäunung; enger räumlicher …

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2025 - 4 ME 84/25

    Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; Herdenschutz; Zaun; Allgemeinverfügung; …

    Soweit die Antragsteller die Auffassung vertreten, dass die zusätzliche Anschaffung von Herdenschutzhunden hier eine zumutbare Alternative darstelle, teilt die Kammer dies nicht, da Herdenschutzhunde vor dem Einsatz zum Herdenschutz zunächst zeitaufwändig ausgebildet werden müssen (…Praxisleitfaden Wolf, Ziffer 3.2.4.1, S. 26), um hier insbesondere auch die von dem Antragsgegner nachvollziehbar angeführte Problematik von Konflikten zwischen den Herdenschutzhunden und den Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, mitgeführten Hunden usw. möglichst zu vermeiden, und hier ein zügiges Handeln zur Abwehr des drohenden Schadens geboten ist (Nds. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 31; vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2025 - 8 B 16/25 -, juris Rn. 25).
  • VG Braunschweig, 07.10.2025 - 2 B 152/25

    Naturschutz; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Herdenschutz; Nutztierrisse; …

    Soweit die Antragsteller die Auffassung vertreten, dass die zusätzliche Anschaffung von Herdenschutzhunden hier eine zumutbare Alternative darstelle, teilt die Kammer dies nicht, da Herdenschutzhunde vor dem Einsatz zum Herdenschutz zunächst zeitaufwendig ausgebildet werden müssten (…Praxisleitfaden Wolf, Ziffer 3.2.4.1, S. 26), um hier insbesondere auch die von dem Antragsgegner nachvollziehbar angeführte Problematik von Konflikten zwischen den Herdenschutzhunden und den Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, mitgeführten Hunden usw. möglichst zu vermeiden, und hier ein zügiges Handeln zur Abwehr des drohenden Schadens geboten ist (Nds. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 31; vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2025 - 8 B 16/25 -, juris Rn. 25).
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