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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12269
BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01 (https://dejure.org/2001,12269)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 8 B 166.01 (https://dejure.org/2001,12269)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 8 B 166.01 (https://dejure.org/2001,12269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs - Rückübertragung von Grundstücke nach dem Vermögensgesetz (Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör angenommen werden kann (Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162 m.w.N.).

    Der Streitpunkt ist zumindest knapp abzuhandeln (Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - a.a.O.).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01
    In jedem Falle aber gebietet der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) auch, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zieht (BVerfGE 58, 353 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01
    Dem kommt aber nur Tatbestands- und keine Feststellungswirkung zu (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 3 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01
    Der Senat hat mit Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - (zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen) entschieden, dass die Verknüpfung der Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück mit dem Verzicht auf weitere Grundstücke durch DDR-Organe nur dann eine Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG darstellt, wenn für das bebaute Grundstück die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 VermG vorliegen.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01
    Das Bundesverwaltungsgericht kann fehlende Tatsachenermittlungen im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht selbst vornehmen (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Enthält dagegen das Urteil zu einem zentralen rechtlichen Gesichtspunkt im Vortrag eines Beteiligten keine Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb dieses Argument nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich ist, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (…vgl. auch Beschlüsse vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O. und vom 22. November 2001 - BVerwG 8 B 166.01 - n.v. sowie Dawin in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 153).
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