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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 168.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25505
BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 168.97 (https://dejure.org/1997,25505)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 8 B 168.97 (https://dejure.org/1997,25505)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 8 B 168.97 (https://dejure.org/1997,25505)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 168.97
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 168.97
    Derartige Angriffe vermögen die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO selbst dann nicht zu rechtfertigen, wenn mit ihnen verfassungsrechtliche Erwägungen vorgetragen werden (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1995 - BVerwG 1 B 222.93 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 168.97
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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