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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9487
BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97 (https://dejure.org/1997,9487)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 8 B 169.97 (https://dejure.org/1997,9487)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 8 B 169.97 (https://dejure.org/1997,9487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit - Störfall - Überschreitung der Überwachungswerte - Überwachungsermessen - Zusammenhang zwischen wasserbehördlicher Überwachung und Abgabenhöhe - Typisierung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Die Abhängigkeit von der im Ermessen der Wasserbehörden liegenden Häufigkeit der Kontrollen und ihrer - gelegentlich gerügten - Meßungenauigkeit (…vgl. Meßerschmidt, a.a.O., S. 283 f. und 288 f.) wirft deshalb allenfalls im Zusammenhang mit der internen Abgabengerechtigkeit innerhalb des Kreises der Abgabenschuldner Probleme auf; derartige - letztlich bei keinem Verfahren vermeidbare - Ungenauigkeiten sind aber als zulässige, weil durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigte Typisierungen gerechtfertigt (…Perendes, a.a.O., S. 58 und 99 f.), zumal sich die Streuung der Meßergebnisse nicht einseitig zu Lasten des Abgabepflichtigen auswirkt und von dem Ausgleich der Meßungenauigkeiten im Laufe der Zeit ausgegangen werden darf (…Meßerschmidt, a.a.O., S. 289; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 (7)).

    Zunächst ist davon auszugehen, daß das Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG - wie auch die dem Abwasserabgabengesetz zugrundeliegende "Bescheidlösung" insgesamt - maßgeblich darauf abzielt, durch den Druck der Abgabenbelastung den Einleiter dazu anzuhalten, die festgelegten Überwachungswerte von sich aus einzuhalten und sogar möglichst zu unterbieten (…Meßerschmidt, a.a.O., S. 255 f.; Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 -, a.a.O., S. 3), um damit zugleich den wasserrechtlichen Verwaltungsvollzug ohne Verlust an Effektivität zu entlasten.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    b) Aus den dargelegten Gründen verletzt § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG auch nicht den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden (BVerfGE 19, 253 (267) [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 571/60]; 73, 388 (400) [BVerfG 22.10.1986 - 2 BvR 197/83]) Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Regelungen.
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-)Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig (vgl. BVerfGE 48, 210 (222) [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 56, 1 (13)).
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    b) Aus den dargelegten Gründen verletzt § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG auch nicht den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden (BVerfGE 19, 253 (267) [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 571/60]; 73, 388 (400) [BVerfG 22.10.1986 - 2 BvR 197/83]) Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Regelungen.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    b) Aus den dargelegten Gründen verletzt § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG auch nicht den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden (BVerfGE 19, 253 (267) [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 571/60]; 73, 388 (400) [BVerfG 22.10.1986 - 2 BvR 197/83]) Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Regelungen.
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Steuerliche Ausnahme

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-)Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig (vgl. BVerfGE 48, 210 (222) [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 56, 1 (13)).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts (UA S. 5) - auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt (BU S. 14) - sind alle Proben im vorliegenden Fall in Form einer 2-Stunden-Mischprobe, die auch die Beschwerde gegenüber der "punktuellen" Stichprobe befürwortet, entnommen worden; daß daneben auch qualifizierte Stichproben entnommen und ausgewertet worden sind, haben die vorinstanzlichen Gerichte hingegen hier - anders als in dem Parallelverfahren BVerwG 8 B 170.97 - nicht festgestellt.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, nicht festgestellt worden, kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebühren- und Beitragsrecht festgestellt, daß das Bestimmtheitsgebot nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte erfordere und ein Verstoß in der Regel nur dann anzunehmen sei, wenn eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet werde (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - JZ 1970, 183 [BVerwG 02.07.1969 - IV C 68/67] und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 3.81 - NVwZ 1985, 271).
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 3.81

    Selbstverwaltung - Erftverbandsgesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebühren- und Beitragsrecht festgestellt, daß das Bestimmtheitsgebot nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte erfordere und ein Verstoß in der Regel nur dann anzunehmen sei, wenn eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet werde (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - JZ 1970, 183 [BVerwG 02.07.1969 - IV C 68/67] und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 3.81 - NVwZ 1985, 271).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …

    Dieses Ergebnis entspricht der vom erkennenden Senat wiederholt betonten Aufgabe der Abwasserabgabe, den wasserrechtlichen Vollzug zu flankieren (vgl. u.a. Beschluß vom 20. August 1997 BVerwG 8 B 169.97 Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 5 S. 13 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

    Das "Erklärungssystem" zielt wie das "Bescheidsystem" maßgeblich darauf ab, durch den Druck der Abgabenbelastung den Einleiter dazu anzuhalten, die festgelegten Überwachungswerte von sich aus einzuhalten und sogar möglichst zu unterbieten, um damit zugleich den wasserrechtlichen Verwaltungsvollzug ohne Verlust an Effektivität zu entlasten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997 - BVerwG 8 B 169.97/170.97 -, DÖV 1997, 1046).

    Dabei ist eine Rücknahme der (gesetzlichen) Regelungsdichte im Hinblick auf die Effektivität der mit der Sonderabgabe verbundenen Lenkungsfunktion gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O.).

    Mithin ist der Pflichtige grundsätzlich in der Lage, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung die Höhe der Abwasserabgabe vorauszuberechnen, wenn er sich an die erklärten Überwachungswerte hält; die Folgen etwaiger Überschreitungen lassen sich abstrakt ebenfalls vorausberechnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 20.8.1997, a.a.O., zu § 4 Abs. 4 S. 2 AbwAG 1990).

    Dieses Vollzugsermessen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O.).

    Das gesetzgeberische Regelwerk des AbwAG zielt insgesamt darauf ab, in Ergänzung der ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Wasserhaushaltsgesetzes denjenigen, der zu einer Schadstoffvermehrung beiträgt, zu einem Verhalten der Vermeidung oder der eigenen Beseitigung mit dem Mittel ökonomischen Drucks zu bewegen (vgl. BVerwGE 79, 54, 61 zum AbwAG 1976; BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O., zum AbwAG 1990;… vgl. auch Berendes, a.a.O., S. 11 f.).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot kann i.d.R. dabei nur dann angenommen werden, wenn dadurch eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1997 - 8 B 169.97 - juris Rn. 11).

    Mehr kann gesetzlich nicht geregelt werden, da die konkrete Höhe der Beitragsschuld von der Tierbestandsmeldung des Beitragspflichtigen abhängig ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1997 - 8 B 169.97 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot kann i.d.R. dabei nur dann angenommen werden, wenn dadurch eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1997 - 8 B 169.97 - juris Rn. 11).

    Mehr kann gesetzlich nicht geregelt werden, da die konkrete Höhe der Beitragsschuld von der Tierbestandmeldung des Beitragspflichtigen abhängig ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1997 - 8 B 169.97 - juris Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 11.02.2015 - B 4 K 13.481

    Abwasserabgabe; verwertbare Wasserprobe; Störfall, betriebsintern (verneint); …

    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.04.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.02.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.08.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).

    Der Gesetzgeber hat sich für harte finanzielle Sanktionen entschieden und ausdrücklich schon eine einmalige Überschreitung als Rechtfertigung für eine Abgabensteigerung ausreichen lassen, wenn die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden (BVerwG vom 20.08.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19 ff.).

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 20 BV 16.2389

    Zum Begriff des Dachgeschosses im Entwässerungsbeitragsrecht

    Letztendlich spricht gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B.v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris).
  • VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 11.144

    Ausreichende Begründung eines Abwasserabgabenbescheids

    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.4.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.2.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.8.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).

    Der Gesetzgeber hat sich für harte finanzielle Sanktionen entschieden und ausdrücklich schon eine einmalige Überschreitung als Rechtfertigung für eine Abgabensteigerung ausreichen lassen, wenn die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden (BVerwG vom 20.8.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024

    Keine nationale Gebührenerhebung für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - …

    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B. v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris) besagt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabelast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG, B. v. 23.10.1986 - 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84 - BVerfGE 73, 388, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 14.2305

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten 19 Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B.v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris), ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) und besagt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabelast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.10.1986 - 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84 - BVerfGE 73, 388, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.1693

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B. v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris), ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ...GG...) und besagt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabelast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.10.1986 - 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84 - BVerfGE 73, 388, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.353

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.81

    Erfolgreiche Klage gegen Ausgleichszahlung für ungenehmigte Baumfällung - …

  • VG Magdeburg, 09.09.2014 - 9 A 16/13

    Anforderungen an das Betreiben einer Abwasseranlage

  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587

    Abwasserabgabe bei Überschreitung einzuhaltender Grenzwerte

  • VG Köln, 24.04.2006 - 14 K 1048/03
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