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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26832
BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15 (https://dejure.org/2016,26832)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2016 - 8 B 17.15 (https://dejure.org/2016,26832)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2016 - 8 B 17.15 (https://dejure.org/2016,26832)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Berechtigung wegen Verlusts von Aktienbeteiligungen; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 30a Abs 1 S 1 VermG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Berechtigung wegen Verlusts von Aktienbeteiligungen; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Alleinerben auf Feststellung seiner Berechtigung wegen des Verlustes von Aktienbeteiligungen und Genussscheinen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Alleinerben auf Feststellung seiner Berechtigung wegen des Verlustes von Aktienbeteiligungen und Genussscheinen

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Alleinerben auf Feststellung seiner Berechtigung wegen des Verlustes von Aktienbeteiligungen und Genussscheinen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15
    Dass das Verwaltungsgericht einen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - (…juris Rn. 28 ff.) und - 8 C 25.12 - (…juris Rn. 29 ff.) abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, ergibt sich hieraus nicht.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt nur vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3.08 - juris Rn. 2 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15
    Dass das Verwaltungsgericht einen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - (…juris Rn. 28 ff.) und - 8 C 25.12 - (…juris Rn. 29 ff.) abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, ergibt sich hieraus nicht.
  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2016 - 8 B 17.15
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt nur vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3.08 - juris Rn. 2 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2018 - 8 B 13.17

    Auffangstreitwert bei reiner Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung

    Dies entspricht der Praxis des Senats in vermögensrechtlichen Verfahren, in denen ohne Bezifferung des Wertes des zurückverlangten Vermögenswertes oder einer erstrebten Geldleistung lediglich die Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung der klagenden Partei begehrt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 2016 - 8 B 17.15 - juris Rn. 7 …und vom 2. November 2016 - 8 B 15.15 - juris Rn. 21).
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