Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der vermögensrechtlichen Ermittlung des Quorums
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 6 S 2 VermG, § 6 Abs 1a S 2 VermG
Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der vermögensrechtlichen Ermittlung des Quorums - Wolters Kluwer
Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung eines Erbeserben hinsichtlich der Rückübertragung eines Grundstücks und Betriebsvermögens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 6 Abs. 6 Satz 2
Unternehmensrückgabe; Fiktionsregelung; Erbe des Gesellschafters; Anmeldeberechtigung; Anteilshinzurechnung; Quorum - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung eines Erbeserben hinsichtlich der Rückübertragung eines Grundstücks und Betriebsvermögens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.11.2012 - 29 K 295.10
- BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Dennoch hat sie taugliche und zumutbare prozessuale Möglichkeiten, ihrer Auffassung in der Vorinstanz Gehör zu verschaffen (dazu vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 - ZOV 2010, 216 Rn. 28), nicht genutzt. - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Von einer Überraschungsentscheidung kann nur die Rede sein, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass der von der Vorinstanz für maßgeblich gehaltene Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Von einer Überraschungsentscheidung kann nur die Rede sein, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass der von der Vorinstanz für maßgeblich gehaltene Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Rn. 3 1. Die Beschwerdebegründung formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung (zu diesen Kriterien vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Von einer Überraschungsentscheidung kann nur die Rede sein, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass der von der Vorinstanz für maßgeblich gehaltene Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Da die Beschwerdebegründung eine Abweichung von der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung rügt, hätte sie einen inhaltlich bestimmten, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen müssen, mit dem die Vorinstanz einem in einer bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgestellten, diese tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hätte (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Rn. 3 1. Die Beschwerdebegründung formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung (zu diesen Kriterien vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13
Insbesondere ist geklärt, dass die Fiktionsregelung des § 6 Abs. 6 Satz 2 VermG nicht zur Folge hat, dass dem Unternehmensrückgabeantrag eines Anmeldeberechtigten, hier der Erben eines Gesellschafters, bei der Ermittlung des Quorums gemäß § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG die Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten zuzurechnen wären (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).
- BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8…, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris). - BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8…, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris). - BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8…, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris). - BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
Betrachtung eines Restitutionsantrags als von einem Antrag auf Rückübertragung …
Rn. 19 d) Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2013 - 8 B 2.13 - (ZOV 2014, 50) haben die Kläger nicht bezeichnet.
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