Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Jahressteuer - Zeitweilige Vermietung - Kalkulatorische Abwälzung auf den Mieter - Praktikabilitätsgrundsatz - Verwaltungsvereinfachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a
Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Art. 105 Abs. 2a GG
Zweitwohnungsteuer; zeitweise Vermietung einer Zweitwohnung an Feriengäste
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.07.1995 - 6 A 289/94
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 284/95
- BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Papierfundstellen
- DVBl 1996, 1049
- DÖV 1997, 304
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800 und 2480/94 - (NVwZ 1996, 57) jedoch offengelassen - also gerade nicht entschieden -, "ob eine anteilige Berechnung nach der jeweiligen Vermietungsdauer den angemessenen Steuerschlüssel darstellt und die Zeit der ausgebliebenen Nutzung durch Feriengäste der persönlichen Lebensführung zugerechnet werden kann" (Abdr. S. 8); es hat überdies die Entscheidungsprärogative der Gemeinden hinsichtlich der Frage betont, ob sie eine generalisierende oder eine Einzelfallregelung wählen wollen.Auch generalisierende Regelungen sind zulässig (BVerfG, Beschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O.).
Ebenso offenkundig erscheint es, daß die "wirtschaftliche Betätigung als Ausfluß der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit" (BVerfG, Beschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O.) durch eine solche Satzungsregelung nicht unzulässig, d.h. unverhältnismäßig, eingeschränkt wird.
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Im Zusammenhang mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ff.) - auf die sich der Kammerbeschluß vom 29. Juni 1995 mehrfach bestätigend bezieht - kann damit nur gemeint sein, daß es der Gemeinde ob liegt, u. a. im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen. - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 …und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH…, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 …und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH…, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.). - BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 …und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt voraus, daß das Berufungsurteil in einem die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen, die Anwendung derselben Vorschrift betreffenden Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 [5]) und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 [6]). - BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 …und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH…, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.). - BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93
Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH…, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.). - BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt voraus, daß das Berufungsurteil in einem die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen, die Anwendung derselben Vorschrift betreffenden Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 [5]) und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 [6]). - BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Für die Vergnügungssteuer auf Spielapparate, die ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer darstellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [20]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [281]; Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff. sowie BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KstZ 1990, 111 [112]), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmend geklärt, daß die Steuer unbeschadet ihres Charakters als Aufwandsteuer aus Gründen der Praktikabilität vom Aufsteller - und nicht von den den steuerpflichtigen Aufwand an sich betreibenden Spielern - erhoben werden darf, weil die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung der Steuerlast vom an sich nicht steuerpflichtigen Aufsteller auf den "aufwandtreibenden" Spieler möglich ist und damit die steuerliche Belastung des Vergnügungsaufwands letztlich hergestellt wird (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [95, 102] …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25 S. 5 …und vom 22. März 1994, a.a.O.; BFH…, Beschluß vom 21. Februar 1990, a.a.O.). - BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93
Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung, dass die Zweitwohnungssteuer von dem Inhaber einer für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehaltenen Zweitwohnung auch für Zeiträume erhoben werden dürfe, in denen die Wohnung an Feriengäste vermietet sei, mit der Möglichkeit der anteiligen kalkulatorischen Abwälzung der Steuer auf die Mieter begründet (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 20.96 - ), doch ist auch dabei als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung die Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs unterstrichen worden. - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Denn für den Zeitraum der Vermietung an Dritte treiben zwar allenfalls die Feriengäste den besteuerungsfähigen Aufwand; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn eine Satzung den Wohnungsinhaber steuertechnisch gleichwohl für die gesamte Zeit als Schuldner der Steuer in Anspruch nimmt, weil sich die Zweitwohnungssteuer insoweit in eine abwälzbare Aufwandsteuer wandeln könnte (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 20.96 - UPR 1996, 269 sowie zu dem vergleichbaren Problem der abwälzbaren Vergnügungssteuern: BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; BVerwG, Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.w.N.; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KStZ 1990, 111 ). - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als örtlicher Aufwandsteuer steht aus Gründen der Praktikabilität einer Steuererhebung auch für vorübergehend anders - d.h. nicht für die eigene Lebensführung - genutzte Zeiträume nicht entgegen; insoweit kann der Eigentümer die Steuerlast auf den Mieter abwälzen und vermag sich auf diese Weise einer unverhältnismäßigen Belastung zu entziehen (BVerwG, B.v. 20.2.1996 - 8 B 20.96, DVBl. 1996, 1049; U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).
- BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung
Es ist aber grundsätzlich zulässig, eine als Jahressteuer konzipierte Zweitwohnungsteuer in vollem Umfang auch dann zu erheben, wenn der steuerpflichtige Zweitwohnungsinhaber innerhalb des Besteuerungszeitraums die Wohnung (entgeltlich oder unentgeltlich) zeitweise einem Dritten ganz überlassen hat (BVerwG-Entscheidung vom 20. Februar 1996 8 B 20.96, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1996, 1049). - VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23
Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; …
Zugleich ist es grundsätzlich zulässig, eine als Jahressteuer konzipierte Zweitwohnungssteuer in vollem Umfang auch dann zu erheben, wenn die private Nutzung als Wohnung zeitlich oder räumlich beschränkt ist (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Beschluss vom 20.02.1996 - 8 B 20.96 -, juris Rn. 6; BFH…, Urteil vom 01.08.2001 - II R 71/99 -, juris Rn. 19 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
Die Zweitwohnungssteuer darf von dem Inhaber einer - für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs (vor-)gehaltenen - Zweitwohnung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen sie an Feriengäste vermietet worden ist (wie BVerwG, Beschluß vom 20.2.1996 - 8 B 20/96 -, DVBl 1996, 1049).Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (Beschl v 20.2.1996 - 8 B 20.96), darf die Zweitwohnungssteuer von dem Inhaber einer für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs genutzten oder vorgehaltenen Zweitwohnung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen sie an Feriengäste vermietet worden ist.
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 452/07
Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine in Köln gelegene …
Rn. 41 vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.02.1996 - 8 B 20.96 -, DVBl. 1996, 1049.Rn. 53 vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.02.1996 - 8 B 20.96 -, DVBl. 1996, 1049.
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
Rn. 128 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 8 B 20.96 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 10. - VG Kassel, 18.01.2019 - 7 K 1/16
Zur Pferdesteuerpflicht eines Reitvereins
Die Erhebung der Pferdesteuer bei dem das Pferd Bereithaltenden erfolgt - wie ausgeführt - aus Vereinfachungszwecken, denn dieser kann die Steuer auf den entgeltlichen Benutzer abwälzen (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 08.12.2014 - 5 C 2008/13.N -, Rn. 80, juris; vgl grundsätzlich zur Zweitwohnungssteuer: BVerwG, Beschluss vom 20.02.1996 - 8 B 20/96 -, Rn. 5, juris; BVerwG…, Urteil vom 27.09.2000 - 11 C 4/00 -, Rn. 24, juris). - VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00
Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Mobilheime, Wohnmobile, …
Rn. 62 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 8 B 20.96 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 10. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- VG Münster, 19.03.2003 - 9 K 1776/00
Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu …
- FG Hamburg, 05.02.2020 - 3 K 233/19
Zweitwohnungsteuer für Kanzleiräume (nach hamburgischem Zweitwohnungsteuerrecht)
- VG Münster, 17.04.2003 - 9 K 1862/00
Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.05.1996 - 8 B 20.96 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.05.1996 - 8 B 20.96
- BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 161.96
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