Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anfechtung einer Kostenentscheidung - Verfassungsmäßigkeit von Beschränkungen des gerichtlichen Schutzes auf eine einzige Instanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 15.04.1964 - I A 218/63
- BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61
Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67
Er ergibt sich auch nicht aus dem Zweck des Gesetzes, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dasUrteil vom 6. Februar 1963 - BVerwG V C 24.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 158 Nr. 1 = NJW 1963, 923 = DVBl. 1963, 522) in erster Linie dahin geht, die oberen Gerichte von Rechtsmitteln zu entlasten, die nur wegen der Kosten eingelegt werden. - BVerwG, 12.01.1954 - I C 99.53
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67
Beschränkungen des gerichtlichen Schutzes auf eine einzige Instanz sind daher mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerwGE 1, 60 [BVerwG 12.01.1954 - I C 99/53] und 3, 145).
- BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit; …
Die Vorschrift bezweckt, die oberen Gerichte davon freizustellen, ohne Entscheidung zur Hauptsache isoliert die Kostenentscheidung überprüfen zu müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - Buchholz 310 § 158 Nr. 3). - BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …
Ist insoweit eine Revision unzulässig, gilt das Gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 3). - BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines …
Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
- BVerwG, 27.11.1972 - VII B 74.71
Klage eines Geschäftsführeres auf Aufhebung eines gegen die GmbH erlassenen …
Soweit der Kläger die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beanstandet, kommt - abgesehen davon, daß insoweit das Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO in der Beschwerdeschrift nicht dargelegt worden ist (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - eine Zulassung der Revision schon deswegen nicht in Betracht, weil nach § 158 Abs. 1 VwGO die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Juni 1966 - BVerwG VII B 78.64 -, ferner Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 -). - BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 2.88
Anforderungen an einen Beschwerdeweg zum Bundesverwaltungsgericht bzgl. der …
Es schlägt vielmehr der Entlastungszweck des § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch, der das Bundesverwaltungsgericht von bloßen Kostenstreitigkeiten frei halten soll (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - ). - BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71
Zulässigkeit der auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des …
Ist hiernach die beabsichtigte Revision unzulässig (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1964 - BVerwG I B 155/156.64 - [Buchholz 310, § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 9]; Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 - Beschluß vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 19.68 - [… - BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
Berücksichtigung eines nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aber …
Dies setzt aber voraus, daß das Rechtsmittel aus anderen Gründen als der Anfechtung der Kostenentscheidung zulässig ist, weil sonst diese Vorschrift dadurch ohne weiteres umgangen werden könnte, daß eine Partei einen unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Sachantrag stellt (…vgl. Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 30. Aufl. 1970, Anm. 2 A zu § 99 und Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 -).
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