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| BVerwG, 11.12.1997 - 8 B 247.97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
Die Anwendung des Derogationsgrundsatzes, dem zufolge die Regelung eines Sachverhalts durch eine spätere, mit ihr kollidierende Regelung desselben Sachverhalts verdrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ), ist nicht revisibel, wenn beide Regelungen zum irrevisiblen Landesrecht gehören (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 = juris LS 1 und Rn. 6 und vom 11. Dezember 1997 - 8 B 247.97 - juris LS 1 und Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
Badekonzession; Betretensrecht; Betretungsrecht; Eigengesellschaft; Entgelt; …
Rn. 119 Nach der ihrerseits gewohnheitsrechtlich anerkannten, für alle Arten der Normsetzung geltenden Kollisionsregel, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, wenn derselbe Sachverhalt normiert wird (…Derogation des früheren Rechts, vgl. OVG Nord.-Westf., Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - juris, Rn. 9 ff.; OVGE 48, 228 ff. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997 - 8 B 247/97 -, juris, v. 24.10.1990 - 4 NB 29/90 -, NVwZ 1991, 1074, und v. 31.8.1978 - 7 B 127/77 -, DVBl. 1979, 116 ff., zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht), führte also das Inkrafttreten des § 1 Abs. 1 des Feld- und Forstordnungsgesetzes zum Juli 1981 als u.a. den Zugang zum Meeresstrand nunmehr im geschriebenen Landesrecht regelnde Norm zum Außer-Kraft-Treten des insoweit zuvor geltenden gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauchs. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00
Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders; …
Rn. 20 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 1997 - 8 B 247.97 - und vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 -, NVwZ 1991, 1074, ferner vom 31. August 1978 - 7 B 127.77 -, DVBl. 1979, 116 (118), zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht,. - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2024 - 13 S 410/24
Kein Hängebeschluss im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren
Dass die Erhebung einer Gebühr von 35, 40 EUR für die rechtmäßig verfügte Betriebsuntersagung und die Vollstreckung der Gebühr einschließlich angefallener Mahn- und Vollstreckungskosten sachlich unbillig wäre, es sich hier also um einen Sachverhalt handelt, der im Verhältnis zu den vom materiellen Fachrecht erfassten Regelfällen einen Sonderfall (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.12.1997 - 8 B 247.97 - juris Rn. 3) bildet und es deswegen dem Kostenpflichtigen unzumutbar ist, die geschuldete Gebühr (zeitgerecht) zu erbringen, erschließt sich dem Senat nicht. - BVerwG, 03.09.2015 - 9 B 20.15
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund der Weigerung zur …
Der vorgenannte Rechtssatz gehört, wenn die in Konflikt stehenden Normen - wie vorliegend die sanierungsrechtlichen Satzungen der Beklagten vom 15. Mai 1975 und vom 19. April 2007 - beide Landesrecht sind, seinerseits dem Landesrecht an und teilt damit dessen Irrevisibilität (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 S. 24 f. und vom 11. Dezember 1997 - 8 B 247.97 - juris Rn. 2).
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